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LLP-Erasmus (+) Programm

Jana Swoboda

Bewerbungsprozess

Alle wichtigen Informationen bezüglich des Bewerbungsprozesses, der einzureichenden Bewerbungsunterlagen sowie der Fristen erhalten Sie hier. Bilden Sie sich außerdem einen Überblick über den Prozess nach der Zusage zu einem Studienplatz an einer unserer ausländischen Partneruniversitäten.

Sie gelangen direkt zur Online Bewerbung, in dem Sie auf das folgende Bild klicken:

Präsentation der LLP-Erasmus Infoveranstaltung vom 06.11.2023

Präsentation der Erasmus Infoveranstaltung für Großbritannien vom 06.11.2023

  • Austauschprogramme und Partneruniversitäten

    Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg unterhält mit zahlreichen europäischen Universitäten im Rahmen des LLP-Erasmus-Programms Austauschbeziehungen.

    Daneben existieren gute Kontakte zu Universitäten, mit denen zwar keine allgemeinen Austauschabkommen bestehen, die aber auf Anfrage grundsätzlich bereit sind, Marburger Studierende anzunehmen.

    Bei bereits fundierten Englischkenntnissen sollten vor allem auch die Universitäten berücksichtigt werden, die zwar im nicht englischsprachigen Ausland liegen, aber ihre Kurse wegen der internationalen Ausrichtung zu einem Großteil in englischer Sprache anbieten, was insbesondere an skandinavischen Universitäten, wie z.B. Bergen der Fall ist. Dies bietet die Möglichkeit, neben Fachkenntnissen zusätzlich noch eine weitere Sprache erlernen zu können.
    Besonders zu erwähnen sind hierbei die Universitäten Osteuropas, etwa Ungarn (Pécs), Slowenien (Maribor), Rumänien (Sibiu) und Polen (Warschau), die sich traditionell auf mehrsprachige Vorlesungsprogramme spezialisiert haben. Studiumsrelevante Fragen beantwortet gerne die Auslandsstudienberatung im Dekanat.

    Alle Austauschprogramme fangen im September / Oktober an und enden im darauffolgenden Juni / Juli. Studierende, die im Rahmen des LLP-Erasmus-Programms ins Ausland gehen, erhalten einen Mobilitätszuschuss der EU über den DAAD. LLP-Erasmus-Studierende werden, wie dies häufig auch für andere Austauschprogramme zutrifft, von den Studiengebühren im Ausland befreit. Allerdings ist es trotz Abwesenheit notwendig, an der Philipps-Universität eingeschrieben zu bleiben. Der Semesterbeitrag in Marburg ist also weiterhin zu zahlen. Informationen bezüglich möglicher Rückerstattungen erteilt der AStA.

    Eine Liste der Partnerhochschulen finden Sie hier.

  • Allgemeines Verfahrungen und Bewerungsunterlagen

    Grundsätzlich wird zu jedem Austauschprogramm eine förmliche und aussagekräftige Bewerbung erwartet. Die genauen Vorgaben werden in einer Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium mitgeteilt, die meist im Oktober/November des Vorjahres des geplanten Studienaufenthaltes im Ausland erfolgt. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung erfolgen nach Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen Bewerbungsgespräche mit allen Bewerbern. Bei geeigneter Qualifikation wird jedem Bewerber ein Studienplatz im Ausland zugeteilt, wobei die Erstwahl möglichst berücksichtigt wird.

    Zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für alle Austauschprogramme gehören:

    zwei ausgefüllte Bewerbungsformulare

    Bewerbungsformular (englisch)

    Bewerbungsformular (französisch)
    ein Passfoto
    einen tabellarischen Lebenslauf (auf deutsch)
    die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Schulzeugnisses
    Vorlage des Originalstudienzeugnisses (eine einfache Kopie reicht aus, soweit bei Abgabe der Bewerbung die Originale vorgelegt werden)
    kurze Begründung des Studienvorhabens (auf deutsch)

    Nachweis von Fremdsprachenqualifikation

    Die sprachliche Befähigung der Bewerber für ein Studium im Ausland wird ferner im Rahmen der Bewerbungsgespräche eruiert.

  • Bewerbungstermine

    Die genauen Bewerbungsfristen werden jeweils durch Aushang sowie in der o.g. Informationsveranstaltung bekannt gegeben. In der Regel läuft die Bewerbungsfrist für Austauschprogramme mit europäischen Universitäten bis Ende November/Anfang Dezember (Weihnachtspause) des Vorjahres eines geplanten Auslandsstudienaufenthaltes.

  • Nach Bestätigung des Studienplatzes

    Nach der Bestätigung des Studienplatzes an der Partneruniversität ist es wichtig, sich direkt um den Mobilitätszuschuss zu kümmern, da dieser gleichzeitig als Anmeldung beim Referat für Europäische Studienprogramme dient. Diese Anmeldung wird direkt am Bildschirm ausgefüllt und versendet. Sie muss aber auch ausgedruckt und mit Foto versehen werden und von der Auslandsstudienberatung des Fachbereichs Rechtswissenschaften unterschrieben werden, damit sie anschließend bestätigt im Referat vorgelegt werden kann.

    Im Juni/Juli vor der Abreise versendet das Referat dann Infopakete, die benötigte Formulare und Erklärungen enthalten.

    Das für die Beurlaubung an der Philipps-Universität benötigte Formular ist ebenfalls in diesem Infopaket enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Semesterbeitrag trotz Abwesenheit zu zahlen ist und der oder die Studierende in Marburg eingeschrieben bleiben muss, bezüglich einer möglichen Rückerstattung gewisser Gebühren informiert der AStA.

    Wichtig ist auch, sich frühzeitig um ein mögliches BaföG zu kümmern. Zuständig sind hier nicht die örtlichen Stellen, sondern nach Zielland geordnet spezielle Ämter, eine aktuelle Liste findet sich im Internet.

    Die Unterbringung im Ausland muss von den Studierenden selbst organisiert werden. Informationen zu Wohnheimen etc. finden sich auf den Homepages der Partneruniversitäten.

    Weiterhin sollte die Krankenkasse rechtzeitig über den Auslandsaufenthalt informiert werden, damit Versicherungsschutz gewährleistet ist.

    Vor Abreise sollte man sich über die Homepage der Partneruniversität über das Vorlesungsangebot informieren. Das Learning Agreement für das Studienjahr/-semester muss vor Semesterbeginn ausgefüllt an die Partneruniversität gesendet, dort unterschrieben und zurück an die Auslandsstudienberatung des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg gesendet werden. Dies ist Voraussetzung für Erhalt der Förderung!

Abschlüsse und Finanzierung 

Das Thema der Studienfinanzierung oder der Anrechnung von im Ausland erworbenen Modulen sollte für keinen Studierenden ein Ausschlusskriterium für ein Auslandssemester sein. Nachstehend finden Sie relevante Informationen zu den einzelnen Themenbereichen.

  • Abschlüsse

    Jede Austauschuniversität hat eigene Regeln bezüglich der Vergabe von Abschlüssen, Zertifikaten usw. Genaueres muss deshalb zum jeweiligen Programm erfragt werden. Bei den meisten englischen und französischen Universitäten werden nach erfolgreichem Auslandstudium Diplome und Zertifikate im Rahmen des Austausches ausgestellt.

  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen in Marburg

    Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das Studium in Deutschland anrechnen zu lassen.

    1) Eine der drei Übungen für Fortgeschrittene kann erlassen werden. Dafür ist das Justizprüfungsamt (JPA) zuständig. Die für den Antrag auf Erlass eines großen Scheines erforderliche Gleichwertigkeitsbescheinigung ist im Dekanat (Auslandsstudienberatung) erhältlich und dem JPA vorzulegen. Für den Erlass eines großen Übungsscheines setzt das hessische JPA (Prüfungsabteilung I) voraus, dass ein Jahr im Ausland studiert wurde und im Rahmen des sogenannten 'European Credit Transfer System' (ECTS) 60 Credits erworben wurden. Im ECTS bewerten die europäischen Universitäten jede Vorlesung, Übung usw. mit gewissen Punkten, den 'credits', um eine gegenseitige Anrechnung zu vereinfachen.

    2) Eine Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen im Rahmen des Schwerpunktbereichs ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass bei der Fächerwahl eine Kongruenz der Vorlesungs- bzw. Prüfungsinhalte gewährleistet ist und eine Abschlussklausur nachgewiesen wird, die unter den hier geltenden Klausurbedingungen (ohne Hilfsmittel, unter Aufsicht, Zeitumfang) geschrieben wurde.

    Eine vorherige Zusicherung der Anerkennung wird nicht gegeben. Der Antrag auf Anerkennung ist nach der Rückkehr schriftlich beim Schwerpunktbereichsprüfungsausschuss zu stellen.

    Eine Anerkennung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist nicht möglich.

  • Finanzierung

    Innerhalb der LLP/Erasmus-Programme wird allen Studierenden pro Semester ein Mobilitätszuschuss gewährt. Die Studiengebühren im Ausland sind meist erlassen, der Semesterbeitrag für Marburg ist allerdings weiterhin zu zahlen. Genauere Informationen zur Möglichkeit gewisser Rückerstattungen erteilt der AStA.

    Den Großteil der Kosten muss man jedoch selbst tragen (z.B. Unterbringung, Verpflegung etc.). Hier ist darauf hinzuweisen, dass es die Möglichkeit des sogenannten Auslands-BaföGs gibt. Diese BaföG-Sonderzahlungen liegen meist über dem normalen BaföG-Satz und verlängern die Gesamtförderungsdauer. Genaueres ist beim BaföG-Amt zu erfragen.

    Besonders sind auch die Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) hervorzuheben, der seit kurzem auch Stipendien speziell für Studierende der Rechtswissenschaft vor dem ersten Staatsexamen zur Verfügung stellt.


    Hilfe durch Juristische Vereinigungen

    Internationale juristische Vereinigungen oder andere juristische Organisationen mit Auslandsbezug sind in vielen Fällen ein idealer Ansprechpartner für Studierende, die ein Auslandsstudium oder auch ein Praktikum im Ausland beabsichtigen.