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FAQs

Studierende und Dozent im Gespräch
Foto: Felix Wesch
  • Abschlussarbeiten

    Detaillierte Informationen zu den Abschlussarbeiten finden Sie unter diesem Link. 

  • Atteste

    Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Prüfungen antreten kann, benötigt ein ärztliches Attest. Das Attest sollte den Vermerk "nicht prüfungsfähig" enthalten. Zusammen mit dem Attest ist der Antrag auf begründeten Rücktritt zeitnah im Prüfungsbüro einzureichen.

  • Außerordentliche Prüfungen

    Informationen zu den Umständen, unter denen außerordentliche Prüfungen gewährt werden können, finden Sie unter diesem Link.

  • Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums nach § 48 BAföG

    Gemäß § 48 des Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetzes (BAföG) wird nach dem 4. Fachsemester in einem Bachelorstudiengang nur dann eine weitere Förderung gewährt, wenn ein ordnungsgemäßes Studium nachgewiesen werden kann. Der Prüfungsausschuss bescheinigt ein ordnungsgemäßes Studium, wenn nach dem 4. Fachsemester mindestens 96 LP nachgewiesen werden können. Da Anträge jedoch bereits ein bis zwei Monate vorher eingereicht werden müssen, damit eine lückenlose Förderung erfolgen kann, kann die Überprüfung bereits zeitnah nach dem 3. Fachsemester stattfinden, wenn bis zum 3. Fachsemester (einsch­ließ­lich) mindestens 72 LP erworben wurden. Nach dem 5. Fachsemester liegt die Grenze bei 126 LP. Stichtage des BaföG-Amtes für zu erbringende Prüfungsleistungen sind der 31. März und der 30. September. 

    Verlängerung der Regelstudienzeit: Studierende, die eigentlich zum 30.09.2020 einen Nachweis über ihren Studienfortschritt hätten erbringen müssen (Formblatt 5), also Studierende im 4. oder möglicherweise einem höheren Semester, müssen diesen erst zum Ende des Wintersemesters 2020/21 erbringen. Für sie wird das Sommersemester 2020 wie ein 0-Semester gezählt.

  • Eidesstattliche Erklärung

    Ein Plagiat stellt einen schweren akademischen Verstoß dar. Bei schriftlichen Arbeiten ist daher darauf zu achten, dass sämtliche Zitate entsprechend markiert und Quellen genannt werden. Um dies zu bezeugen, sind alle schriftlichen Arbeiten mit einer unterzeichneten Erklärung zu versehen.

    Erklärung: Ich versichere eidesstattlich, dass ich die vorliegende schriftliche Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind, wurden in jedem Fall unter Angabe der Quellen (einschließlich des World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen) kenntlich gemacht. Dies gilt auch für beigegebene Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Mir ist bewusst, dass jedes Zuwiderhandeln als Täuschungsversuch zu gelten hat und gemäß § 16 bzw. 28 Allgemeine Bestimmungen mit "nicht ausreichend" bewertet wird.

    Declaration: By signing this declaration I confirm that I have completed the present thesis/essay inde­pen­dently, without help from others and without using resources other than indicated and named. All phrases that are taken directly or indirectly from other sources (incl. electronic resources), quoted verbatim or paraphrased are indicated accordingly. I am aware that any violation of this declaration will result in the work being graded as ‘failed’ (1 grade point according to § 16 (2) and 28 respectively of "Allgemeine Bestimmungen").

  • Hilfsmittel in Prüfungen

    Die erlaubten Hilfsmittel werden auf den Prüfungsunterlagen vermerkt. Für nicht-deutschsprachige Studierende ist das Benutzen von Wörterbüchern gestattet, sofern es sich nicht um Fachwörterbücher bzw. Wörterbücher handelt, die Definitionen beinhalten. Dies ist im Vorfeld mit der Prüferin bzw. dem Prüfer abzuklären. 

    Für die Verwendung von Taschenrechnern in Prüfungen gilt für alle Prüfungen - mit Ausnahme von Prüfungen in Statistik und Mathematik, in denen nur bestimmte Modelle erlaubt sind (Richtlinien der Abteilung Statistik) - die folgende Regelung: "Wenn Taschenrechner in schriftlichen Prüfungen zugelassen sind, so sind nur nichtprogrammierbare Taschenrechner erlaubt. Nicht-programmierbar bedeutet dabei, dass weder Texte noch Formeln abgespeichert werden können. Davon abweichende Regelungen können von den Prüfern erlassen werden." 

  • Informationsveranstaltung des Prüfungsbüros

    Die Präsentation der Informationsveranstaltung mit grundlegenden Informationen zum Studium finden Sie hier.

  • Nachteilsausgleich

    Ein Nachteilsausgleich (umgangssprachlich auch "Härtefallantrag") gemäß § 26 der Prüfungsordnung muss mindestens 14 Tage vor den Prüfungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Eine entsprechende Dokumentation ist beizufügen. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. in einer Verlängerung von Fristen oder einer Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Prüfungen bestehen. 

    Ein Antrag wird insbesondere dann keinen Erfolg haben, wenn er damit begründet wird, dass Ereignisse aufgetreten sind, die vorhersehbar waren, durch die persönliche Lebensgestaltung entstanden sind bzw. zur allgemeinen Lebenssituation gehören, beispielsweise durch die Belastung durch eine Berufsausübung zur Finanzierung des Lebensunterhalts, Wohnungssuche oder Umzug, Krankheitsphasen, die nur eine Prüfungsperiode betreffen, Todesfälle im weiteren Familienkreis, die Absolvierung eines Doppelstudiums, oder Fristversäumung.

  • Praktika

    Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Praktika während des Studiums finden Sie unter diesem Link.

  • Notenübertragung rechtswissenschaftlicher Benotungen nach dem JAG

    Rechtswissenschaftliches Notensystem (Notenpunkte) Notensystem der Allgemeinen Bestimmungen (Notenpunkte)
    18 15
    17 14
    16 13
    15, 14 12
    13, 12 11
    11, 10 10
    9 9
    8 8
    7 7
    6 6
    5, 4 5
    3 4
    2 3
    1 2, 1
    0 0

  • Studienabschluss

    Die Zeugnisse werden in der Regel nach Eingang der Note der Abschlussarbeit erstellt. Sollte die Abschlussarbeit nicht Ihre letzte Prüfungsleistung sein, melden Sie sich bitte bei einer Mitarbeiterin des Prüfungsbüros. Sobald alle Ergebnisse vorliegen, können Sie sich in Marvin ein Transcript of Records mit dem Vermerk "Die Bachelorprüfung / Masterprüfung ist bestanden" erstellen. 

    Die Ausstellung des Zeugnisses dauert in der Regel 2-4 Wochen. Das Zeugnis kann entweder persönlich im Prüfungsbüro abgeholt werden oder im Rahmen der Absolventenfeier überreicht werden, die jeweils am 2. Samstag im Juni sowie am 1. Samstag im Dezember stattfindet. Sofern das Zeugnis per Post zugesendet werden soll, kann ein frankierter Rückumschlag im Prüfungsbüro hinterlegt werden. Zusammen mit der Urkunde und dem Zeugnis wird ein aktuelles Transcript of Records sowie ein Diploma Supplement ausgestellt. Die Ausstellung einer englischsprachigen Übersetzung des Zeugnisses und der Urkunde erfolgt erst auf Antrag.

    Eine Rückmeldung für das Folgesemester ist möglich, solange der Abschluss noch nicht bescheinigt wurde. Die sofortige Exmatrikulation oder eine Exmatrikulation zum Semesterende kann beim Studierendensekretariat beantragt werden. 

  • Transcript of Records (Leistungsnachweis)

    Einen Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können sich Studierende der Philipps-Universität direkt im Marvin-Portal herunterladen.