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Abschlussarbeiten

Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeiten zu informieren. Je nachdem, in welcher AG die Abschlussarbeit betreut werden soll, sind evtl. Termine und Empfehlungen der einzelnen Arbeitsgruppen zu beachten. 

Der Antrag auf Zulassung sollte etwa 14 Tage vor dem gewünschten Anfangstermin ausgefüllt, von der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter unterschrieben und im Prüfungsbüro eingereicht werden. Das Thema der Abschlussarbeit wird von der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter ausgegeben. Eine Kopie des Formulars "Themenausgabe" mit dem Vermerk des Abgabedatums muss anschließend im Prüfungsbüro abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass bereits die konkrete Besprechung des Themas die Bearbeitungsfrist auslöst. 

Die Arbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren und zusätzlich in digitaler Form persönlich bis 12 Uhr in der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses, Universitätsstraße 25, einzureichen. Ein Einwurf in den Briefkasten gilt nicht als persönliche Abgabe. Sollte das Abgabedatum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, muss die Arbeit am nächsten Werktag eingehen. Die digitale Version kann (etwa als PDF) auch per Email direkt an die Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen verschickt werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Ihre Sachbearbeiterin im Prüfungsbüro in cc. Bei Versand mit der Post gilt das Datum des Poststempels. Sobald die Gutachten vorliegen, wird die Note in Marvin vermerkt. Die Gutachten können im Prüfungsbüro eingesehen werden.

Handelt es sich bei der Abschlussarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung, werden Urkunde und Zeugnis automatisch nach Eingang der Gutachten erstellt. Das kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie per Email, sobald Ihr Zeugnis zur Abholung bereit liegt. Wenn Sie Ihr Zeugnis per Post erhalten möchten, hinterlegen Sie bitte einen ausreichend frankierten Din-A4 Umschlag bei uns im Prüfungsbüro. (Für den Versand können wir leider keine Garantie übernehmen). 

Sie müssen zum Ablegen von Prüfungsleistungen, also in diesem Fall zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit, immatrikuliert sein, nicht aber für die Zeit der Begutachtung der Arbeit. Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier