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Erstes Staatsexamen

Anselm Wagner

Die Erste Staatsprüfung können Sie grundsätzlich an allen Fachgebieten des Instituts für Politikwissenschaft ablegen. An unserem Arbeitsbereich bieten wir Ihnen ebenfalls an, dass Sie im Rahmen der Ersten Staatsprüfung die Wissenschaftliche Hausarbeit, die schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. 

Allgemeine Informationen

Alle Prüfungsformate müssen frühzeitig, in der Regel ein Semester im Voraus, abgesprochen werden (Mai/Juni für Prüfungen im Herbst bzw. November/Dezember für Prüfungen im Frühjahr).

Bitte beachten Sie, dass bei Klausuren die Themen innerhalb einer festgelegten Frist an die Lehrkräfteakademie gemeldet werden müssen.

Für die mündliche Prüfung sind zwei Prüfer*innen zu benennen: eine Person für den fachdidaktischen Teil (zwei Prüfungsthemen aus dem Bereich der Politikdidaktik) und eine Person für den fachwissenschaftlichen Teil (zwei Prüfungsthemen aus dem Bereich der Politikwissenschaft). Die Prüfungsthemen sind frühzeitig mit den beiden Prüfer*innen abzustimmen.

Für die Prüfungsformen Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) und Klausur ist hingegen nur ein/e Prüfer*in zu kontaktieren.

In der Politikdidaktik erfolgt die Beratung ausschließlich über die angebotenen Sprechstunden sowie das Examenskolloquium; eine Beratung per E-Mail findet nicht statt. Die Einladung zum Examenskolloquium erhalten Sie, sobald Sie sich für die Wissenschaftliche Hausarbeit, die schriftliche oder mündliche Prüfung entschieden haben und als Examenskandidat*in angenommen wurden.

Eine erste Orientierung für mögliche Prüfungsthemen bietet die Lektüre der übergreifenden sowie themenspezifischen Literaturempfehlungen auf der Website. Dabei handelt es sich überwiegend um Titel, die bereits in Lehrveranstaltungen als Pflichtlektüre behandelt wurden. Diese Grundlagenliteratur trägt dazu bei, einen gewissen Kenntnisstand sicherzustellen und erleichtert zugleich die Einordnung der eigenen Themen in den Gesamtzusammenhang der politikdidaktischen Diskussion. Auch die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen können eine hilfreiche Orientierung bei der Themenfindung darstellen.

Kolloquium als Vorbereitung auf WHA und Examensprüfungen

Das Examenskolloquium findet in der Regel dienstags, 18:00 bis 19:30 Uhr im Institut für Politikwissenschaft, Ketzerbach 63, Raum +1/0160 statt. Ihre Prüfer/-innen werden Ihnen rechtzeitig einen Zugangslink zum ILIAS-Kurs zukommen lassen.

 Prüfungsformen

  • Wissenschaftliche Hausarbeit

    Sie können die Wissenschaftliche Hausarbeit im Bereich der Fachdidaktik schreiben. Sie sind in der Themenwahl völlig frei, sofern sich ein eindeutiger Bezug zur Politischen Bildung erkennen lässt. Sie können also sowohl eigene Interessen als auch Vorkenntnisse aus besuchten Seminaren in Ihre Themenfindung einbringen. Möglich sind hier sowohl theoretische Arbeiten zu aktuellen Kontroversen oder Ansätzen in der Politikdidaktik als auch empirische Arbeiten im Bereich der Lehr-Lern-Forschung. Der Mindestumfang beträgt 60 Seiten. Bitte beachten Sie den  Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten. Voraussetzung für eine Anfrage bei den Mitarbeiter/-innen des Arbeitsbereiches ist, dass Sie bei dem-/derjenigen zuvor ein Seminar im Vertiefungsbereich (Konzepte der Politikdidaktik, Aufgaben- und Inhaltsfelder der politischen Bildung) abgeschlossen haben.

    Wichtig: Sollten Sie die wissenschaftliche Hausarbeit im Fachgebiet Didaktik der politischen Bildung schreiben, müssen Sie, sofern Sie die Klausur als Prüfungsformat im Fach Politik/Wirtschaft wählen, diese in der Fachwissenschaft ablegen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Examensprüfung auch fachwissenschaftliche Anteile enthält.

    Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, damit sich der Themenfindungsprozess systematisch und mit Beratungshilfe vollziehen kann. In einer ersten Sprechstunde sollten Sie bereits Themenvorschläge, Interessen und Ideen mitbringen, sodass Sie zielführend beraten werden können. Nach einer ersten Konkretisierung legen Sie spätestens zur zweiten Sprechstunde ein Kurzexposé vor (siehe unten).

    Beispiele für Themen aus den letzten Jahren

    Was kann Satire? Politikdidaktische Potenziale von Satire im Kontext schulischer politischer Bildung

    Rechtspopulismus auf Social Media – Ansätze und Herausforderungen der politischen (Medien-)Bildung 

    Internationale Konflikte im Politikunterricht – Grundlagen, Herausforderungen und Ansätze der politischen Bildung

    Demokratiebildung und Extremismusprävention – eine kritische Betrachtung 

    Migration und Integration im Politikschulbuch – eine qualitative Untersuchung 

    Politische Bildung als Unterrichtsprinzip im Fachunterricht Biologie. Über welche Kompetenzen müssen Lehrkräfte verfügen?

    Politische Bildung in der Berufsschule – Perspektiven von Schülerinnen und Schülern in der dualen Berufsausbildung. Eine qualitative Interviewstudie

    Potentiale und Grenzen von Pen-and-Paper-Rollenspielen im konstruktivistisch orientierten Politikunterricht

    Bildung für nachhaltige Entwicklung in der schulischen politischen Bildung – eine kritische Betrachtung

    Mündigkeit oder Entpolitisierung? Eine kritische Analyse von Engagementstrategien anhand des Ansatzes des Service Learnings

    Das Kurzexposé

    Das Kurzexposé hilft durch die Darlegung des Arbeitsvorhabens dabei, Ihre Gedanken zu strukturieren. Die Formulierung des Erkenntnisinteresses, der Fragestellung, der Entwurf einer vorläufigen Gliederung und die erste Literaturrecherche sind häufig wichtige Schritte auf dem Weg zu einer ‚guten‘ Abschlussarbeit. Leerstellen oder Probleme können anhand des Kurzexposé noch vor dem Verfassen der eigentlichen Ausarbeitungen – Ihnen und dem/der Dozent/-in – offengelegt werden. Das Kurzexposé ist daher auch die ideale Gesprächsgrundlage für die Sprechstunde. Die Zeit, die Sie in das Verfassen des Exposés investieren, zahlt sich am Ende aus.

    Beachten Sie beim Abfassen des Kurzexposés die allgemeinen Hinweise für das wissenschaftliche Arbeiten. Sie sollten das Thema und auch seine Relevanz, eine präzise und beantwortbare Fragestellung sowie eine nachvollziehbare, übersichtliche Gliederung formulieren. Des Weiteren sollte Ihr Kurzexposé eine erste Auswahl an relevanter, idealerweise bereits gesichteter Literatur beinhalten. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur auf fachwissenschaftliche, sondern auch auf politikdidaktische Literatur zurückgreifen.

    Ihr Exposé (ca. 2-3 Seiten) sollte folgende Punkte enthalten:

    1.     Hinführung zum und Einführung in das Thema im Fließtext (Problemaufriss, Relevanz, eigenes Interesse, Fragestellung, Vorstellung des Vorgehens, erste Einführung im Stile einer Einleitung)

    2.     Vorläufige Gliederung 

    3.     Literaturauswahl (min. zehn Publikationen)

    Senden Sie Ihr Kurzexposé spätestens drei Tage vor dem Sprechstundentermin Ihrer/Ihrem Betreuer/-in zu.

  • Schriftliche Prüfung (Klausur)

    Die schriftliche Prüfung (Klausur) kann wahlweise in der Fachdidaktik oder der Fachwissenschaft abgelegt werden. 

    Für den Fall, dass Kandidat*innen die Examensklausur in der Fachdidaktik schreiben, entstammen die Klausurfragen drei fachdidaktischen Themenbereichen. Es ist nicht möglich, die Klausur in der Fachdidaktik abzulegen, wenn hier bereits die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wurde. Im Vorfeld werden drei Themengebiete vorbesprochen. Hieraus werden drei konkrete Aufgabenstellungen entwickelt. Die Lehrkräfteakademie wird eine Aufgabenstellung streichen und der/ dem Kandidat*in in der Klausur zwei Aufgabenstellungen vorlegen, von denen schließlich eine Aufgabenstellung zu bearbeiten ist. 

    Für die Fachwissenschaft gelten die gleichen Regularien: Hier entstammen die Klausurfragen drei fachwissenschaftlichen Themenbereichen. Es ist nicht möglich, die Klausur in der Fachwissenschaft abzulegen, wenn hier bereits die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wurde.

    Beispiele für häufig gewählte Prüfungsthemen in der Didaktik sind:

    1. ein fachdidaktischer Theorieansatz (z. B. „Mündigkeit als Zielperspektive politischer Bildung“, klassische Autoren und ihre Ansätze, wie z. B. Kurt G. Fischer, Wolfgang Hilligen oder Rolf Schmiederer, „Politik- vs. Demokratie-Lernen“);

    2. ein fachdidaktisches Prinzip (z. B. “Exemplarisches Lernen”, „Konfliktorientierung nach H. Giesecke“);

    3. ein historisches Thema (z. B. “Politische Bildung in der Weimarer Republik”, „Staatsbürgerkunde in der DDR“, „Politische Erziehung im Nationalsozialismus“);

    4. ein methodenorientiertes Thema (z. B. “Spiele und spielerische Lernformen im Fach Politik und Wirtschaft”, „Planspiele als handlungsorientierte Methode der politischen Bildung“);

    5. ein inhaltsbezogenes Aufgaben- und Problemfeld politischer Bildung (z. B. “institutionenkundliches Lernen”, „(sozio-)ökonomische Bildung“, „Politische Europabildung“, „Rechtsextremismus als Herausforderung politischer Bildung“, „Menschenrechtsbildung als Aufgabe politischer Bildung“);

    6. eine aktuelle Entwicklung oder Kontroverse (z. B. “Nationale Bildungsstandards”, “Konstruktivistische Didaktik in der politischen Bildung”, „Kompetenzorientierung im Fach Politik und Wirtschaft“, „Ökonomische vs. Politische Bildung“, „Bildung für nachhaltige Entwicklung als politisches Lernen“, „Medienbildung und -kritik“, „Politische Bildung in der Migrationsgesellschaft“).

  • Mündliche Prüfung

    Die mündliche Prüfung ist als 60-minütiges Prüfungsgespräch konzipiert und wird von zwei Prüfer*innen abgenommen: einer prüfenden Person aus der Fachdidaktik der politischen Bildung und einer aus der Fachwissenschaft (Politikwissenschaft). Beide Prüfer*innen prüfen jeweils zwei Themen aus ihrem Bereich, sodass insgesamt vier Themen Gegenstand der Prüfung sind.

    Die Prüfung gliedert sich in zwei Hälften à 30 Minuten: In einer Hälfte werden zwei fachdidaktische Themen geprüft, in der anderen zwei fachwissenschaftliche Themen. Die Prüfung erfolgt in Form eines Gesprächs, in dem der/die Kandidat*in Kenntnisse darlegen, diskutieren und auf Nachfragen eingehen kann. Im Anschluss wird eine Gesamtnote festgelegt; Teilnoten werden nicht vergeben. 

    Themenwahl und Vorbereitung

    Die Themen werden in Abstimmung mit den beiden Prüfer*innen festgelegt. Sie dürfen weder mit dem Thema der Examensarbeit noch mit Inhalten anderer Prüfungen übereinstimmen, können jedoch an bisherige Studieninhalte anknüpfen (z. B. Referate, Hausarbeiten, Seminarthemen).

    Beispiele für häufig gewählte Prüfungsthemen in der Didaktik sind:

    1. ein fachdidaktischer Theorieansatz (z. B. „Mündigkeit als Zielperspektive politischer Bildung“, klassische Autoren und ihre Ansätze, wie z. B. Kurt G. Fischer, Wolfgang Hilligen oder Rolf Schmiederer, „Politik- vs. Demokratie-Lernen“);

    2. ein fachdidaktisches Prinzip (z. B. “Exemplarisches Lernen”, „Konfliktorientierung nach H. Giesecke“);

    3. ein historisches Thema (z. B. “Politische Bildung in der Weimarer Republik”, „Staatsbürgerkunde in der DDR“, „Politische Erziehung im Nationalsozialismus“);

    4. ein methodenorientiertes Thema (z. B. “Spiele und spielerische Lernformen im Fach Politik und Wirtschaft”, „Planspiele als handlungsorientierte Methode der politischen Bildung“);

    5. ein inhaltsbezogenes Aufgaben- und Problemfeld politischer Bildung (z. B. “institutionenkundliches Lernen”, „(sozio-)ökonomische Bildung“, „Politische Europabildung“, „Rechtsextremismus als Herausforderung politischer Bildung“, „Menschenrechtsbildung als Aufgabe politischer Bildung“);

    6. eine aktuelle Entwicklung oder Kontroverse (z. B. “Nationale Bildungsstandards”, “Konstruktivistische Didaktik in der politischen Bildung”, „Kompetenzorientierung im Fach Politik und Wirtschaft“, „Ökonomische vs. Politische Bildung“, „Bildung für nachhaltige Entwicklung als politisches Lernen“, „Medienbildung und -kritik“, „Politische Bildung in der Migrationsgesellschaft“).

    Die Suche nach einschlägiger Literatur gehört zu Ihren Aufgaben bei der Vorbereitung der Prüfung. Neben den wichtigsten Buchveröffentlichungen (Monographien, Sammelbände) zum jeweiligen Thema, sollte auch in den letzten Jahrgängen der einschlägigen Fachzeitschriften nach aktuellen Beiträgen gesucht werden. Sie sollten spätestens zwei Wochen vor der Prüfung (besser gegen Ende des vorherigen Semesters) eine Liste Ihrer ausgewählten Literatur abgeben (bzw. per E-Mail schicken), damit ggf. auf Leerstellen bei der Auswahl hingewiesen werden kann.

    Zur Vorbereitung nehmen Studierende frühzeitig Kontakt zu ihren beiden Wunschprüfer*innen auf und stimmen Themenvorschläge sowie eine erste Literaturliste in einer Sprechstunde ab. Die eigenständige Literaturrecherche ist zentraler Bestandteil der Vorbereitung. Spätestens zwei Wochen vor der Prüfung muss eine Literaturliste per E-Mail eingereicht werden, um Rückmeldungen zu ermöglichen.

    Thesenpapier

    Spätestens fünf Tage vor der Prüfung ist ein Thesenpapier bei beiden Prüfer*innen einzureichen. Es dient der strukturierten Vorbereitung und gibt einen Überblick über die geplanten Schwerpunkte.

    Für jedes Thema enthält es:

    - eine Gliederung eines kurzen Eingangsstatements,
    - drei bis vier diskussionsleitende Thesen,
    - die verwendete Literatur.

    Das Thesenpapier enthält ferner den Namen der/des Kandidat*in, der Prüfer*innen sowie den Prüfungstag und Prüfungszeitraum. Der Umfang soll eine Seite pro Thema nicht überschreiten. Das Thesenpapier darf nicht in die Prüfung mitgebracht werden.

    Organisatorischer Ablauf

    Die mündliche Prüfung findet zweimal jährlich statt:

    - im März/April
    - im Oktober/November

    Vor der Prüfung sind folgende Schritte erforderlich:

    - Kontaktaufnahme mit je einer prüfenden Person aus Fachdidaktik und Fachwissenschaft
    - Bestätigung als Kandidat*in
    - Abstimmung der Themen in einer Sprechstunde
    - Einreichung der Literaturliste (spätestens zwei Wochen vorher)
    - Einreichung des Thesenpapiers (spätestens fünf Tage vorher)

    Eine sorgfältige Abstimmung mit den Prüfer*innen und eine strukturierte Vorbereitung sind entscheidend für einen erfolgreichen Prüfungsverlauf.

Fristen, Zulassung und Anmeldung

Bei der Lehrkräfteakademie erfahren Sie alle relevanten Fristen, Zulassungs- und Anmelderegularien zur Ersten Staatsprüfung.