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Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im Fach Politik und Wirtschaft erfolgt kumulativ. Das heißt, Sie müssen bis Ende des 4. Fachsemesters Basismodule des fachwissenschaftlichen und des fachdidaktischen Bereichs im Umfang von 36 Leistungspunkten erbracht haben. Sie müssen darüber hinaus die in den Zulassungsbedingungen formulierten Kenntnisse zweier Fremdsprachen nachweisen. Zuständig für die Überprüfung der Fremdsprachenkenntnisse und die Ausstellung der Zwischenprüfungsbescheinigung ist das Zentrale Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien.