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FAQ Prüfungen

  • Warum muss ich mich zu Prüfungen anmelden?

    Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie ihren Willen, die betreffende Prüfung in dem aktuellen Semester bei dem ausgewählten Dozenten zu absolvieren. Wenn Sie sich nicht anmelden, wird keine Leistung in Ihrem Notenkonto erfasst und eingetragen werden.

  • Ich habe die Frist zur Prüfungsanmeldung über das MARVIN-Portal versäumt. Was kann ich machen?

    Wenn Sie die Frist zur Anmeldung von Prüfungen über das MARVIN-Portal versäumt haben, können Sie sich in diesem Semester nicht mehr selbst für Prüfungen an- oder abmelden. Sie können die Prüfung dann erst in der nächsten Prüfungsperiode ablegen, Ihr Studium kann sich deswegen verlängern.

    In einigen Fällen können Sie vom Prüfungsbüro ausnahmsweise nachträglich angemeldet werden. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise in diesem FAQ.

    Bitte beachten Sie: Solange über Ihren Antrag auf nachträgliche Zulassung nicht entschieden wurde, können Sie nicht an Prüfungen teilnehmen – auch nicht ausnahmsweise oder unter Vorbehalt. Entsprechende Leistungen können nicht gewertet werden. Rechnen Sie für die Prüfung Ihres Antrags mit einer dem Verfahren entsprechenden Wartezeit. Sie erhalten einen Bescheid.

  • Gibt es Fälle, in denen ich noch nachträglich zur Prüfung zugelassen werden kann?

    In einigen Fällen sehen die jeweiligen Prüfungsordnungen vor, dass aus bestimmten Gründen eine nachträgliche Prüfungsanmeldung möglich ist. Dies sind z.B. die notwendige alleinige Betreuung von nahen Angehörigen, Gründe des Mutterschutzes oder eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung. Sie finden diese Gründe abschließend in Ihrer Prüfungsordnung aufgezählt – vgl. § 25 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung Mag. Theologiae/Erste Theologische Prüfung, § 18 Abs. 3 der Allgemeinen Bestimmungen Lehramt an Gymnasien sowie § 26 Abs. 3 der Prüfungsordnung Master of Theology.

  • Was ist ein Härtefallantrag?

    Es gibt Fälle, in denen es unverhältnismäßig wäre, auf die strenge Einhaltung der Regelungen der Prüfungsordnungen zu bestehen. Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot. Da allerdings auch Artikel 3 des Grundgesetzes Willkür verbietet, muss hier besonders streng und einzelfallbezogen geprüft werden, weil über eine rechtlich bindende Bestimmung der Prüfungsordnung hinweggegangen wird. In diesem Fall spricht man von "Härtefallgründen".

    Gründe für einen erfolgreichen Härtefallantrag können daher nur Gründe sein, die von Ihnen nicht zu vertreten sind und die Sie unvorhergesehen treffen, beispielsweise
    - Krankheiten oder Beeinträchtigungen durch kurzfristige Unfälle, die über den Meldetermin hinaus wirken, unvorhergesehene, intensive Pflege von nahen Angehörigen,
    - Todesfälle oder schwere Erkrankungen in der Familie oder etwa
    - eine Schwangerschaft mit Komplikationen.

    Ihr Härtefallantrag wird regelmäßig keinen Erfolg haben, wenn er damit begründet wird, dass Ereignisse aufgetreten sind, die vorhersehbar waren oder die durch die persönliche Lebensgestaltung oder anderweitig einfach aufgefangen werden können, beispielsweise durch
    - die Belastung durch eine Berufsausübung zur Finanzierung des Lebensunterhalts,
    - die Absolvierung eines Doppel- oder Mehrfachstudiums,
    - generelle Unorganisiertheit ("Vergessen") oder auch
    - Prüfungsangst, sofern sie nicht entsprechend diagnostiziert ist und/oder mit einer Behinderung in Zusammenhang steht.

    Die obigen Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend.

    Folgende Informationen werden bei einem Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss von Ihnen benötigt:
    Name, Matrikelnummer, Adresse, Datum, @students-Mailadresse, Studiengang, Betreff, ausführliche Begründung, Prüfungsnummer, Prüfer:in, Ihre Unterschrift, aktuelles Transcript of Records
  • Wie stelle ich einen Antrag auf nachträgliche Zulassung?

    Stellen Sie bitte einen schriftlichen, formlosen Antrag an Ihren jeweils zuständigen Prüfungsausschuss und reichen Sie diesen schnellstmöglich über das Prüfungsbüro ein. Ein Antrag per E-Mail reicht nicht aus. Ihr Antrag sollte entsprechend begründet und unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, ggf. Nachweise wie Atteste, die Ihren Antrag untermauern, beizufügen.

    Folgende Informationen werden benötigt:
    Name, Matrikelnummer, Adresse, Datum, @students-Mailadresse, Studiengang, Betreff, ausführliche Begründung, Prüfungsnummer, Prüfer:in, Ihre Unterschrift

    Der zuständige Prüfungsausschuss wird dann über den Antrag entscheiden und Ihnen einen Bescheid zukommen lassen. Rechnen Sie deswegen mit einer dem Verfahren entsprechenden Wartezeit. Bis zur positiven Entscheidung sind Sie nicht zur Prüfung zugelassen, das Mitschreiben von Klausuren usw. ist dann nicht möglich – auch nicht nur vorläufig oder unter dem Vorbehalt der späteren Zulassung.

    Scheuen Sie sich nicht, eventuelle Fragen vorab mit der Studienberatung oder dem Prüfungsamt zu klären. Alle Beteiligten haben das Interesse, dass Sie Ihre Prüfungen nach Möglichkeit ablegen können.

    Zur Erleichterung des Studieneinstiegs wird Ihnen seitens der Fachschaft im Rahmen der Orientierungseinheit (OE) eine mehrtägige Einführung in die Strukturen und Abläufe der Universität und des Fachbereichs angeboten. Teil dieser Einführung sind unter anderem die Stundenplanberatung, die Onlineportale und eine Führung durch die Universität. 
    Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Weitere Informationen finden im Programm der Orientierungseinheit.

  • Ich kann mich für eine Prüfung nicht anmelden, es gibt immer nur eine Fehlermeldung. Was soll ich machen?

    Falls die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist, sind Sie zu spät dran.

    Falls Ihnen ein "Voraussetzungsfehler" angezeigt wird, überprüfen Sie im Online-Notenspiegel, ob die entsprechenden Voraussetzungen der Prüfung bereits im System erfasst sind. Fehlen diese, veranlassen Sie sofort die Nachtragung.

    Falls Sie definitiv "nicht zu spät" dran sind und ein technischer Fehler vorliegt, schicken Sie sofort eine Mail mit einem angehängten Screenshot der Fehlermeldung an das Prüfungsbüro ().
    Geben Sie dabei unbedingt an:
    - Name, Vorname
    - Matrikelnummer
    - genaue Problembeschreibung / Screenshot Fehlermeldung
    - Studiengang, Prüfungsordnungsversion
    - Modul und ggf. Veranstaltungsgruppe
    - Prüfungsnummer (nicht Kürzel „M17“) / LV-Nummer
    - Name des/der Prüfenden / Name der Veranstaltungsleitung
    Der Zeitstempel der Mail gilt als Beweis, dass Sie sich rechtzeitig anmelden wollten. Anmeldeversuche werden außerdem entsprechend protokolliert. Ist Ihr Fehler nachvollziehbar und haben Sie die Anleitungen auf dieser Seite befolgt, werden Sie von Amts wegen zu der Prüfung zugelassen.

    Melden Sie sich nicht "auf den letzten Drücker" zu den Prüfungen an. Die Server können kurz vor Fristende überlastet sein und Sie können auftretende Probleme nicht mehr in Ruhe klären.

  • Kann/Muss ich mich von einer Prüfung auch abmelden, wenn ich sie nicht ablegen will?

    Die Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen kann nur während der festgelegten Meldefristen geschehen. Diese Frist gilt auch für die Abmeldung. Dies bedeutet: Bis zu diesem Termin müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese Prüfung ablegen wollen oder nicht. Durch die Anmeldung bzw. Abmeldung wird Ihr Wille verbindlich geäußert.

  • Wann sind die Prüfungsanmeldezeiträume am Fachbereich?

    Der Fachbereich Evangelische Theologie hat folgende Prüfungsanmeldezeiträume für Modulprüfungen festgelegt:

    - Wintersemester 01.01. - 15.01.
    - Sommersemester 01.06 - 15.06.

  • Wie melde ich mich zur Thematischen Schwerpunktsetzung (3. Hausarbeit) an?

    Die Anmeldung für die Thematische Schwerpunktsetzung im Grund- oder Hauptstudium läuft erst über die prüfende Person, bei welcher Sie die Hausarbeit schreiben möchten.
    Wenn die prüfende Person informiert und alles mit ihr abgesprochen ist, dann melden Sie sich im offiziellen Prüfungsanmeldezeitraum mit einer E-Mail an im Prüfungsamt mit den Infos "Prüfungsnummer und Prüfer:in" für die Thematische Schwerpunktsetzung an.
    Die Anmeldung im System wird dann vom Prüfungsamt manuell durchgeführt und Sie erhalten im Anschluss eine Information via E-Mail.

  • Ich bin krank geworden und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen, was muss ich machen?

    Wenn Sie wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte unternehmen:

    - Das ärztliche Attest über die "Prüfungsunfähigkeit" muss "unverzüglich", d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt eingeworfen oder an dieses geschickt werden, damit ein "Rücktritt mit Attest" eingetragen werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Postversand nicht via "Mobile Briefmarke" erfolgen darf, da hier kein Poststempel das Versanddatum bestätigt.
    - Teilen Sie dem/der/den Lehrenden sofort mit, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Prüfung antreten können. Dies können Sie auch per E-Mail machen.
    - Melden Sie sich zum nächsten Prüfungstermin an.
    Wenn Sie für den Termin der versäumten Prüfung kein Attest vorlegen können, wird dies als unentschuldigtes Fehlen („nicht angetreten“, 0 Punkte) gewertet. Dies zählt als Prüfungsversuch, reduziert also die Anzahl der Ihnen noch zur Verfügung stehenden Wiederholungsversuche.

    Es gibt keine Möglichkeit eine Prüfung „zu schieben“. Sie sind entweder krankgeschrieben, dann können Sie nicht teilnehmen, oder Sie sind gesund, dann müssen Sie teilnehmen.

  • Ich bin krank geworden und kann den Abgabetermin für die schriftliche Arbeit nicht einhalten. Was muss ich machen?

    Wenn Sie während der Bearbeitungsfrist einer schriftlichen Arbeit (Hausarbeit, Predigt, Lerntagebuch o.ä.) krank werden, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    - Das ärztliche Attest (im Original) über die "Prüfungsunfähigkeit" muss „unverzüglich“, d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt eingeworfen oder an dieses geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass der Postversand nicht via "Mobile Briefmarke" erfolgen darf, da hier kein Poststempel das Versanddatum bestätigt.
    - Teilen Sie dem/der Lehrenden sofort mit, dass Sie wegen Krankheit die Abgabefrist für die schriftliche Arbeit voraussichtlich nicht einhalten können (auch per E-Mail).
    - Stellen Sie umgehend (und nicht erst am Ende der Bearbeitungsfrist) einen Antrag an den Prüfungsausschuss () mit einer Kopie oder einem Scan dieses Attestes.
    Folgende Informationen werden benötigt:
    Name, Matrikelnummer, Adresse, Datum, @students-Mailadresse, Studiengang, Betreff, Prüfungsnummer, Prüfer:in, Ihre Unterschrift

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, wird Ihnen der neue Abgabetermin mitgeteilt.
    Wenn Sie für den Zeitraum der Erkrankung kein Attest vorlegen können und die Abgabefrist überschreiten, wird die Prüfung als "nicht bestanden" (0 Punkte) gewertet. Dies zählt als Prüfungsversuch.

    Wenn Sie andere Gründe für einen Rücktritt oder eine Verlängerung geltend machen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss () stellen. Anträge sind unverzüglich nach Eintritt des aufschiebenden Grundes zu stellen (nicht erst am Ende der Bearbeitungsfrist!).

  • Ich habe mein Grundstudium abgeschlossen. Wie erhalte ich ein Zwischenprüfungszeugnis?

    Herzlichen Glückwunsch!

    Im Studiengang Evangelische Theologie (Kirchliche Prüfung, Magister) kann ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt werden, wenn mit dem Nachweis von 120 Leistungspunkten und allen vorgeschriebenen Modulen das Grundstudium abgeschlossen wurde. Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.

    Im Studiengang Lehramt an Gymnasien wird die Zwischenprüfung bestätigt durch das Zentrale Prüfungsbüro.

  • Wie erhalte ich ein Transcript of Records ("vollständige Leistungsübersicht")?

    Für die Studiengänge Kirchliches Examen, Magister (Mag. Theol.), Lehramt an Gymnasien mit dem Studienfach Evangelische Religion stellen wir ein Transcript of Records aus. Dieses wird für einen Universitätswechsel oder in Zukunft für die Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung verlangt.

    Bitte prüfen Sie Ihren Notenspiegel, bevor Sie sich ein Transcript ausstellen lassen! Ist alles vollständig erfasst? Liegt dem Studierendensekretariat ihre aktuelle Anschrift vor? Stimmen alle Daten? Wenn nicht, veranlassen Sie zunächst Ergänzungen und/oder Korrekturen. 

    Lehramtsstudierende, die ein fächerübergreifendes Transcript benötigen, wenden sich hierzu bitte an das Zentrale Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien.

    Eine "Vollständige Leistungsübersicht" können Sie von uns ebenfalls erhalten. Bestandteil der Leistungsübersicht sind neben den Daten des Transcripts of Records auch nicht bestandene Prüfungen, anerkannte Rücktritte von Prüfungen usw. – die Leistungsübersicht ist also erheblich umfangreicher. Wird von Dritten (z.B. dem BAföG-Amt) eine Leistungsübersicht von Ihnen verlangt, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob nicht die Vorlage eines Transcripts ausreicht.