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Online-Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung am Fachbereich 05 findet auf dem MARVIN-Portal statt.
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen
WiSe vom 01.01. - 15.01. | Sprachführungen 01.01. - 25.01.
SoSe vom 01.06. - 15.06. | Sprachführungen 01.06. - 25.06.
Anmeldezeitraum für Wiederholungsprüfungen und B-Termine:
WiSe 01.03. - 15.03. | Sprachführungen 01.03. - 25.03.
SoSe 01.09. - 15.09. | Sprachführungen 01.09. - 25.09.
Die Wiederholungsprüfungen (Klausuren) finden in der Regel in der letzten Septemberwoche (SoSe)
bzw. in der letzten Märzwoche (WiSe) statt.
Weitere Informationen rund um Prüfungen
Wichtige Informationen für Studierende und Anträge/Formulare
Integrationsphase Evangelische Theologie (Magister, Erste Theologische Prüfung)
Anmeldung zur Integrationsphase
zum WiSe bis 01.07. | zum SoSe bis 01.02. (postalisch über das Prüfungsamt am FB05)
Hinweise und Antrag auf Zulassung zur Integrationsphase inkl. Unterlagen und Antrag auf Zulassung zur vorgezogenen Magisterarbeit | Flyer_Integrationsphase
Beginn und Dauer der Integrationsphase WiSe: 01.10. - 30.09. des darauffolgenden Jahres
Beginn und Dauer der Integrationsphase SoSe: 01.04. - 31.03. des darauffolgenden Jahres
Antrag zur Anmeldung Magister-/Examensarbeit (Abgabe durch Prüfer/in postalisch an das
Prüfungsamt des FB05 vor Beginn der Integrationsphase)
Die Themenausgabe der Magisterarbeit erfolgt im WiSe am 01.10. im SoSe am 01.04. (zu Beginn der Integrationsphase) durch das Prüfungsamt.
Anmeldung zu mündl. Prüfungen in der Integrationsphase:
WiSe bis 15.11. | SoSe bis 15.05. (postalisch über das Prüfungsamt mit Thema und Literaturliste) Anmeldung
Anmeldung zu Klausuren in der Integrationsphase:
WiSe vom 15.11. - 30.11. | SoSe vom 15.05. - 30.05. (über Marvin)
Informationen zu 2FA-Token
Die bestehenden TAN-Listen aus dem Prüfungsportal QIS wurden in das zentrale 2FA-System übernommen und behalten ihre Gültigkeit (bitte denken Sie weiterhin daran, verbrauchte TAN-Nummern zu streichen).
2FA-Token für Erstsemester-Studierende können initial selbst über das 2FA-Portal, anlaog der Account-Aktivierung, erstellt werden.
Die Verwaltung der Tokens (jeder kann bis zu 10 Tokens haben) kann selbst über das 2FA-Portal erfolgen (sofern noch ein gültiges Token vorliegt) oder zentral über das HRZ erfolgen.
Informationen zum 2FA-Dienst finden Sie auf den Seiten des HRZ.
Eine Anleitung für die Nutzung der 2FA-Tokens in Marvin finden Sie hier auf den Seiten des HRZ.