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Online-Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung am Fachbereich 05 findet auf dem MARVIN-Portal statt.
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
WiSe vom 01.01. - 15.01. | Sprachprüfungen 01.01. - 25.01.
SoSe vom 01.06. - 15.06. | Sprachprüfungen 01.06. - 25.06.
Anmeldezeitraum für Wiederholungsprüfungen und B-Termine:
WiSe 01.03. - 15.03. | Sprachprüfungen 01.03. - 25.03.
SoSe 01.09. - 15.09. | Sprachprüfungen 01.09. - 25.09.
Die Wiederholungsprüfungen (Klausuren) finden in der Regel in der letzten Septemberwoche (SoSe)
bzw. in der letzten Märzwoche (WiSe) statt.
Weitere Informationen rund um Prüfungen
Wichtige Informationen für Studierende und Anträge/Formulare
Integrationsphase Evangelische Theologie (Magister, Erste Theologische Prüfung)
Anmeldung zur Integrationsphase:
zum WiSe bis 01.07. | zum SoSe bis 01.02. (postalisch über das Prüfungsamt am FB05)
Beginn und Dauer der Integrationsphase WiSe: 01.10. - 30.09. (1 Jahr)
Beginn und Dauer der Integrationsphase SoSe: 01.04. - 31.03. (1 Jahr)
Flyer_Integrationsphase
Hinweise und Antrag auf Zulassung zur Integrationsphase inkl. Unterlagen und
Antrag auf Zulassung zur vorgezogenen Magisterarbeit
Antrag zur Anmeldung Magister-/Examensarbeit (Abgabe nach Antragsstelung des Studierenden durch Prüfer/in an das Prüfungsamt des FB05 vor Beginn der Integrationsphase)
Die Themenausgabe der Magisterarbeit erfolgt im WiSe am 01.10. im SoSe am 01.04. (zu Beginn der Integrationsphase durch das Prüfungsamt)
Integrationsphase_Anmeldung zu mündl. Prüfungen:
WiSe bis 15.11. | SoSe bis 15.05. (postalisch über das Prüfungsamt mit Thema und Literaturliste) Anmeldung
Integrationsphase_Anmeldung zu Klausuren:
WiSe vom 15.11. - 30.11. | SoSe vom 15.05. - 30.05. (über Marvin)
Informationen zu 2FA-Token
Die bestehenden TAN-Listen aus dem Prüfungsportal QIS wurden in das zentrale 2FA-System übernommen und behalten ihre Gültigkeit (bitte denken Sie weiterhin daran, verbrauchte TAN-Nummern zu streichen).
2FA-Token für Erstsemester-Studierende können initial selbst über das 2FA-Portal, anlaog der Account-Aktivierung, erstellt werden.
Die Verwaltung der Tokens (jeder kann bis zu 10 Tokens haben) kann selbst über das 2FA-Portal erfolgen (sofern noch ein gültiges Token vorliegt) oder zentral über das HRZ erfolgen.
Informationen zum 2FA-Dienst finden Sie auf den Seiten des HRZ.
Eine Anleitung für die Nutzung der 2FA-Tokens in Marvin finden Sie hier auf den Seiten des HRZ.