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Ende/Auslaufen der Prüfungsordnung 2020
Im WS 26/27 tritt in Bachelor und Master "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" eine neue Prüfungsordnung in Kraft. Damit tritt automatisch die "alte" Prüfungsordnung von 2020 außer Kraft (§ 40, 3). Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung von 2020 studieren, können die Bachelorprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 11. September 2019 bis spätestens zum SoSe 2030 ablegen, die Masterprüfung kann noch bis SoSe 2029 abgelegt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Aus welchen Gründen kann ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung sinnvoll sein?
Grundsätzlich spricht erstmal vieles dafür, das Studium in der Prüfungsordnung zu beenden, in der man es begonnen hat. Es gibt aber ein paar Situationen/Gründe, warum ein frühzeitiger(er) Wechsel sinnvoll ist:
Wenn Sie wg. Familienverantwortung oder einer umfangreichen Erwerbstätigkeit schon jetzt wissen, dass sich ihr Studium sehr in die Länge ziehen wird, kann es die Situation entspannen, direkt in die neue Prüfungsordnung zu wechseln. Sie sind dann direkt in der neuen Prüfungsordnung. Je später man wechselt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es ein bisschen "ruckelt" bei Wechsel. Die Studienberatung berät Sie gern.
Wenn Sie inhaltlich sehr klar in Richtung Sozial- und Inklusionspädagogik tendieren und einen Schwerpunkt im Bereich Kinder- und Jugendhilfe setzen möchten (und wenig Interesse am außerschulischen Bildungsbereich haben), kommt Ihnen das inhaltliche Profil der PO "Erziehungswissenschaft" vermutlich entgegen.
Die Forschungsmethoden sind in der PO 2026 nicht ganz so stark auf Statistik fokussiert und Sie haben die Möglichkeit, auch qualitative Methoden stärker kennenzulernen. Es gibt keine Klausur in Statistik. Bitte beachten Sie aber: Bei einem Wechsel werden alle Leistungen anerkannt, auch solche, die nicht bestanden sind! Ein Wechsel führt nicht dazu, dass nicht bestandene Prüfungsversuche "unter den Tisch fallen".Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was hat es mit der Studienleistung im Modul "Einführung in die Erziehungswissenschaft II" auf sich? Was ist ein "Mündliches Kolloquium zur Hausarbeit"?
Im Modul B-EW-II schreiben die Studierenden zum Abschluss der "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" eine Hausarbeit. Um den Lernerfolg auch für die höheren Module sicherzustellen, gibt es im Anschluss ein kurzes Kolloquium, in dem die Arbeit besprochen und die Thesen noch einmal diskutiert werden können. Diese Leistung gibt es in der "alten" PO 2020 noch nicht, daher muss sie beim Wechsel noch nachgeholt werden. Sie können dazu das Portfolio aus BA-EW 1 zugrunde legen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen In der alten Prüfungsordnung habe ich einen (nicht erfolgreichen) Prüfungsversuch in einem Modul abgelegt und möchte ihn nun in der neuen Prüfungsordnung wiederholen. Welche Prüfungsform gilt jetzt für mich, die alte oder die neue?
Mit dem Wechsel in die neue Prüfungsordnung gelten für Sie nun ausnahmslos die Strukturen und Modulbeschreibungen der neuen Prüfungsordnung. Auch wenn Sie in der alten Prüfungsordnung den ersten Versuch z. B. in Form einer Hausarbeit angetreten haben, in der neuen Prüfungsordnung nun aber in diesem Modul eine Klausur vorgesehen ist, gilt für Sie nun im zweiten Versuch die Klausur als Prüfungsform.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mir wurden Leistungen aus der alten Prüfungsordnung anerkannt (oder hätten anerkannt werden müssen), die ich aber in MARVIN nicht sehe (andere Anerkennungen sehe ich aber möglicherweise bereits). Muss ich tätig werden?
In aller Regel handelt es sich dabei um Leistungen, für die nach neuer Prüfungsordnung die Voraussetzungen noch nicht vorliegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert mit den Studien- und Prüfungsleistungen, die ich in der alten Prüfungsordnung angemeldet habe oder anmelde, für die aber zum Zeitpunkt des Wechsels in die neue Prüfungsordnung noch keine Bewertung vorliegt?
Wenn es sich dabei um eine Leistung handelt, die auch für die neue Prüfungsordnung anerkannt werden kann (und das ist bei den meisten Leistungen der Fall), wird die Anmeldung Teil der Anerkennung. Sobald die entsprechende Leistung (in der alten Prüfungsordnung!) erfasst wurde, geben Sie bitte im Prüfungsbüro per Mail Bescheid (unter Angabe von Matrikelnummer und kurzer Kommentierung zum Zusammenhang), die Leistung wird dann in die neue Prüfungsordnung übertragen, sofern die Voraussetzungen nach neuer Prüfungsordnung dafür vorliegen. Falls letzteres (noch) nicht der Fall ist, wird die Leistung erst erfasst, wenn die Voraussetzungen erworben wurden. Geben Sie dem Prüfungsbüro bitte unaufgefordert Bescheid, wenn dies der Fall ist. Sie finden die Übersicht über die Module mit den entsprechenden Voraussetzungen auf der Homepage.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn bei der Anerkennung nur die Studien- und Prüfungsleistungen bzw. abgeschlossene Module anerkannt werden, sieht man ja die belegten Lehrveranstaltungen gar nicht mehr im Vollständigen Leistungsnachweis. Kann man da was machen, um potentiellen Arbeitgeber:innen auch sein Profil nachweisen zu können?
Richtig ist, dass nur Studien- und Prüfungsleistungen Teil der Anerkennung sind. Lehrveranstaltungsbelegungen werden nicht mit in die neue Prüfungsordnung übernommen. Wenn Ihnen die Dokumentation Ihrer Belegungen wichtig ist, sollten Sie sich vor dem Wechsel einen vollständigen Leistungsnachweis Ihrer Leistungen in der alten Prüfungsordnung aus MARVIN ziehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo kann ich die alte Prüfungsordnung einsehen, falls ich diese nochmal brauche?
Alle Prüfungsordnung werden auf der Homepage unter Studien- und Prüfungsordnungen archiviert und gespeichert. Hier finden Sie die Prüfungsordnung aus dem Jahr 2020.