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Ende/Auslaufen der Prüfungsordnung 2020

Im WS 26/27 tritt in Bachelor und Master "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" eine neue Prüfungsordnung  in Kraft. Damit tritt automatisch die "alte" Prüfungsordnung von 2020 außer Kraft (§ 40, 3). Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung von 2020 studieren, können die Bachelorprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 11. September 2019 bis spätestens zum SoSe 2030 ablegen, die Masterprüfung kann noch bis SoSe 2029 abgelegt werden. 

Antrag auf Wechsel in den Monobachelor "Erziehungswissenschaft" 

Antrag auf Wechsel in den Monobachelor "Erziehungswissenschaft" (PO 2026)

Antrag auf Anerkennung der Leistungen aus der alten Prüfungsordnung (Bachelor für den Monobachelor)

Anerkennungsschema für den Bachelor (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 05.11.2025 

Antrag auf Anerkennung der Leistungen aus der alten Prüfungsordnung (Master)

Anerkennungsschema für den Master (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 05.11.2025 (Link folgt)