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Prüfungsleistungen und Studienleistungen
Fragen zu Prüfungen, Noten und und Studienleistungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich in ein und demselben Seminar die Prüfungs- und die Studienleistung erbringen (z. B. in EWL 2?)
Nein, grundsätzlich kann immer nur eine der beiden Leistungen in einem Seminar erbracht werden, entweder die Prüfungs- oder die Studienleistung. Sie müssen sich VOR dem Antritt der Leistung entscheiden, um welche Leistungsform es sich handeln soll.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin mit der Note meiner Prüfungsleistung nicht zufrieden. Kann ich sie nachträglich auch noch zur Studienleistung erklären lassen und im nächsten Seminar dann erneut zu einer Prüfungsleistung antreten?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Sie können nur die Leistung ablegen und dokumentiert bekommen, zu der Sie sich auch bei der entsprechenden Prüfer:in angemeldet haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin mit meiner Note nicht zufrieden, habe aber bestanden. Kann ich die Prüfung in einem nächsten Seminar wiederholen?
Nein, das geht leider nicht. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe ein Wahlpflichtmodul begonnen und stelle nun fest, dass ich es doch nicht studieren möchte. Kann ich noch wechseln?
Solange Sie noch zu keiner Prüfungsleistung angetreten sind und/oder sich von der Prüfung noch abmelden können, ist das möglich. Sobald jedoch bei einer Prüfungsleistung eine Leistung erfasst wurde (und das kann auch ein "NA" für "nicht angetreten" sein!), gilt das Modul tatsächlich als begonnen und kann nicht mehr ohne weiteres „fallen gelassen“ werden. Ein solcher Wechsel wäre nur dann möglich, wenn Sie in dem betreffenden Wahlpflichtmodul endgültig durchgefallen sind. Auch dann ist ein solcher Wechsel nur einmal im Studium möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe mich im MARVIN nicht für ein Seminar angemeldet, sondern mit nachträglich noch „reingerutscht“. Muss ich jetzt noch zugelassen werden, damit meine Studien- oder Prüfungsleistung angerechnet werden kann?
Nein. Die Veranstaltungsbelegung und die Prüfungsorganisation stehen in MARVIN keinen Zusammenhang. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über MARVIN dient vor allem der Platzverteilung. Wichtig ist nur, dass Sie bei der/dem richtigen Prüfer:in bei der Studien- oder Prüfungsleistung angemeldet sind!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Note erscheint nicht in meinem Notenspiegel, was nun?
Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie sich ordnungsgemäß angemeldet hatten. Nur dann kann die Prüfung anerkannt und die Leistung erfasst werden.
Bitte prüfen Sie auch, ob es realistisch ist, dass Ihre Note bereits eingetragen ist. Prüfer und Prüferinnen haben zwei Monate Zeit, die Prüfungsleistungen zu korrigieren und einzutragen. Berücksichtigen Sie, dass die KollegInnen auch mal im Urlaub sind. Sollten Sie Ihre Note aus irgendeinem Grund sehr dringend brauchen (Bafög, Studienortwechsel, etc...) sollten Sie rechtzeitig Absprachen mit ihrer Prüferin oder Prüfer treffen und die Prüfungsleistung gegebenenfalls auch früher abgeben.Liegt die Prüfungsleistung tatsächlich schon länger zurück, sollten Sie zunächst Kontakt zum Prüfungsbüro aufnehmen (Frau Pötzl). Dort können Sie erfahren, ob es - z. B. krankheitsbedingt - Verzögerungen gibt oder ob ein Fehler vorliegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte ein drittes Fach hinzunehmen ("Erweiterungsprüfung"). Was muss ich tun?
Informationen finden Sie auf der zentralen Homepage zum Bewerbungsverfahren. Zu den Detailfragen bezüglich der Bewerbungsunterlagen oder dem konkreten Verfahren hilft Ihnen auch das Studierendensekretariat (06421/2822222 oder studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de) gerne weiter.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich brauche eine Unterschrift unter meinen Bafög-Antrag. Was muss ich tun?
Zuständig ist das Zentrale Prüfungsbüro für das Lehramt.