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Abmeldung von Prüfungen aufgrund von Krankheit / Verletzung
Können Sie aufgrund von Krankheit und Verletzung nicht an einer Prüfung / Studienleistung teilnehmen, melden Sie sich bitte so bald wie möglich im Prüfungsbüro mit einer Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ab. Daraufhin wird der Status für alle Meldungen zu Leistungen auf "AT" (Attest liegt vor) gesetzt, die im bescheinigten Zeitraum liegen und für die die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird (ggf. nur Praxis).
Für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit legen Sie in der Praxis bitte folgendes Formblatt vor:
--das muss hier noch eingestellt werden --
Bitte informieren Sie auch die Prüfer*innen, damit diese die Prüfungen entsprechend organisieren können.