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Sie wurden "Zugelassen unter Auflagen"?
Wer die Voraussetzungen für die Zulassung zu Beginn des Studiums noch nicht vollständig erfüllt, kann "unter Auflagen" zugelassen werden. Dies bedeutet, dass Sie im Laufe des Studiums (in der Regel bis zum Ende des ersten Studienjahres) noch Leistungen nachstudieren müssen.
Im MA "Erziehungswissenschaft: Analysieren - Gestalten - Leiten" sind dies in aller Regel die Forschungsmethoden und/oder ein Überblicksmodul im Bereich der Erziehungswissenschaft.
Auflage "Forschungsmethoden"
Sofern Sie mit dieser Auflage zugelassen wurden, müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (also bis zum Ende des zweiten Fachsemesters) das Modul "Forschungsmethoden 1: Grundlagen" (B-FM-I) erfolgreich abschließen. Dieses Modul wird nur in Sommersemestern angeboten.
Auflage "Grundlagenmodul in der Erziehungswissenschaft"
Sofern Sie mit dieser Auflage zugelassen wurden, müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres eines der folgenden Module aus dem Bachelorbereich abschließen. Sofern in Ihrer Auflage keine Vorgaben gemacht werden, können Sie aus den folgenden Modulen wählen.
- "Grundfragen der Erziehungswissenschaft: Überblick" (B-GEW-UE)
- "Erziehung, Bildung und Lebenslanges Lernen" (B-EBL)
- "Gesellschaftliche Rahmenbedingungen von Bildung und Erziehung" (B-RBE)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die genannten Module und wie melde ich mich an?
Die Module zu den Forschungsmethoden finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (MARVIN) im BA "Erziehungswissenschaft" in den Grundlagenmodulen.
Eine selbständige Anmeldung in MARVIN ist leider nicht möglich - aber auch nicht nötig. Bitte gehen Sie einfach in die erste Sitzung oder schreiben der Veranstaltungsleitung eine kurze Email.
Die erziehungswissenschaftlichen Überblicksmodule finden Sie im Bereich "MarSkills-Center" im Vorlesungsverzeichnis. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Studienberatung auf, wir klären alles Weitere!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie gestaltet sich mein Studium? Verschiebt sich der reguläre Studienverlaufsplan? Verlängert sich mein Studium durch die Auflagen?
Abhängig von der ausgesprochenen Auflage ist es wahrscheinlich, dass sich Ihr Studium um ein Semester verlängert. Insbesondere, wenn Sie mit der Auflage, die Forschungsmethoden noch nachzuholen, zugelassen wurden, ist es auch sinnvoll, mit den Forschungsmodulen aus dem Master erst nach dem Abschluss des Forschungsmoduls aus dem Bachelor zu beginnen, denn diese Module bauen aufeinander auf! Der Vorschlag für einen angepassten Studienverlaufsplan ist zwar nicht verbindlich, kann Ihnen aber Orientierung geben!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich zu den Studien- und Prüfungsleistungen an?
Da Bachelormodule Ihrem Studiengang im Prüfungssystem nicht zugeordnet sind, können Sie sich auch nicht im System für die Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Bitte melden Sie sich fristgerecht über das Prüfungsbüro im Master an. Nutzen Sie hierfür das Formular.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie werden meine Leistungen dokumentiert?
Die Leistungen werden in Ihrem sogenannten "Überlaufkonto" dokumentiert, wo Sie am Ende vom Prüfungsbüro überprüft werden und der Vorbehalt gelöscht werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie wird mein Vorbehalt dann gelöscht?
Sobald Sie die Leistungen abgeschlossen haben, melden Sie sich im Prüfungsbüro für den Master per Email und teilen mit, dass Ihre Auflagenmodule im Überlaufkonto sichtbar als "bestanden" stehen. Der Vorbehalt wird dann gelöscht, Ihre Zulassung ist damit abgeschlossen.
Die Studienberaterin unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Stundenplans!