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Sie wurden "Zugelassen unter Auflagen"?

Wer die Voraussetzungen für die Zulassung zu Beginn des Studiums noch nicht vollständig erfüllt, kann "unter Auflagen" zugelassen werden. Dies bedeutet, dass Sie im Laufe des Studiums (in der Regel bis zum Ende des ersten Studienjahres) noch Leistungen nachstudieren müssen. 

Im MA "Erziehungswissenschaft: Analysieren - Gestalten - Leiten" sind dies in aller Regel die Forschungsmethoden und/oder ein Überblicksmodul im Bereich der Erziehungswissenschaft.

Auflage "Forschungsmethoden"

Sofern Sie mit dieser Auflage zugelassen wurden, müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (also bis zum Ende des zweiten Fachsemesters) das Modul "Forschungsmethoden 1: Grundlagen" (B-FM-I) erfolgreich abschließen. Dieses Modul wird nur in Sommersemestern angeboten. 

Auflage "Grundlagenmodul in der Erziehungswissenschaft"

Sofern Sie mit dieser Auflage zugelassen wurden, müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres eines der folgenden Module aus dem Bachelorbereich abschließen. Sofern in Ihrer Auflage keine Vorgaben gemacht werden, können Sie aus den folgenden Modulen wählen. 

  • "Grundfragen der Erziehungswissenschaft: Überblick" (B-GEW-UE) 
  • "Erziehung, Bildung und Lebenslanges Lernen" (B-EBL)
  • "Gesellschaftliche Rahmenbedingungen von Bildung und Erziehung" (B-RBE)

Die Studienberaterin unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Stundenplans!