Hauptinhalt

Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss

Das formale Bewerbungsverfahren für Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss findet ab dem 01. Juni statt.

Wenn Sie einen ersten grundständigen Hochschulabschluss haben, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde, benötigen Sie für Ihre Bewerbung folgende Nachweise:

  • Zulassungsantrag (s.u. Online-Bewerbung)
  • Eignungsschreiben (Motivationsschreiben, 2-3 Seiten)
  • Dokumentation ausgewählter Arbeitsproben
  • Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss
  • Nachweis über eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
  • tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
  • etwaige Nachweise einschlägiger Tätigkeiten und Vorerfahrungen im Bereich der kulturellen Bildung (Gruppenleitung, institutionelle und künstlerische Vorerfahrungen u.a.)
  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (nicht erforderlich für deutsche und österreichische Bewerber*innen) – (Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2)

Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist (Status: H+) und ob Ihr erster, grundständiger Studienabschluss äquivalent zu den in Deutschland angebotenen Bachelorstudiengängen ist (Klasse: A4 oder höher). Informationen hierzu finden Sie auf der Anabin-Homepage.

Das Online-Bewerbungsverfahren*

Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus.

Insgesamt stehen Ihnen für das Hochladen ihrer Dateien 100 MB Speicherplatz zur Verfügung, wobei jede einzelne Datei maximal 10 MB groß sein darf.

Folgende Dateiformate sind erlaubt: 7z ,avi ,doc, docx, flv, jpg, mov, mp3, odt, ogg, pdf, png, rar, wma, wmv, zip

Die Bewerbung über das Bewerbungsportal uni-assist e.V. ist für Masterstudiengänge der Philipps-Universität Marburg mit anfallenden Kosten möglich.

Ausländische Studienbewerber*innen bitten wir, sich umfassend über das Studium in Deutschland zu informieren. Hilfreich ist das Internetangebot INOBIS.

Datenschutzhinweise im Kontext der Online-Bewerbung:

Die bei der Online-Bewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt. Die Verpflichtung zur Abgabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 61 Abs. 5 HessHG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Immatrikulationsverordnung der Philipps-Universität. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt. Soweit eine Zulassung zum Masterstudium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation übernommen. Die Löschung aller Bewerber*innendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerber*innen, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.