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Stipendien - überregional

Hier finden Sie eine Auswahl von aktuellen, überregionalen Ausschreibungen für Stipendien mit Bezug zu Frauen- und Geschlechterforschung, Gender Studies oder ähnlichen Themenfeldern.

  • DFG-Information: Open Research Area for the Social Sciences

    Wir freuen uns, Ihnen eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft weitergeleitete Vorankündigung zur Kenntnis geben zu können, die sich an die Sozialwissenschaften richtet (Kooperationen mit anderen Fachrichtungen sind natürlich ebenfalls denkbar, sofern die Federführung im sozialwissenschaftlichen Bereich liegt).

    Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind ebenfalls antragsberechtigt. Bitte beachten Sie, dass bei Personen mit befristetem Vertrag wie immer eine Arbeitgeberbescheinigung nötig ist. Hierfür wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Forschungsförderung ()

    Die komplette Ausschreibung finden Sie hier.

  • HessenFonds-Stipendien für Geflüchtete und Verfolgte

    Förderlinie für geflüchtete Studierende, Promovierende sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

    Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des „Hes- senFonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler*in- nen“ Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

    Voraussetzungen:
    - Status als Asylberechtigte/r oder als anerkannter Flüchtling (i.d.R. nach §25 Abs.1 oder 2 oder §24 Aufenthaltsgesetz) oder Aufenthalt nach §22 Aufenthaltsgesetz
    - Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
    - Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.

    Studierende:
    - Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
    - herausragende Studienleistungen

    Promovierende:
    - Annahme als Doktorand/in inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
    - herausragende wissenschaftliche Leistungen

    Wissenschaftler/innen:
    - Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen
    Hochschule des Landes Hessen
    - herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Umfang der Förderung:
    Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
    - Studierende: 300 Euro / Monat
    - Promovierende: 1.200 Euro / Monat
    - Wissenschaftler/innen: 2.300 Euro / Monat

    Förderzeitraum: 01. Oktober 2022 – 30. September 2023

    Hinweise zur Antragsstellung
    Die Bewerbung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerber/innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Anträge für die Bewerbung sind bei den hessischen Hochschulen erhältlich.
    Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen die interne Frist selbst festlegen. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich.

    Förderlinie für verfolgte und gefährdete Promovierende
    sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

    Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des „Hessen- Fonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler*innen“ Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangs- phase unterstützt werden.

    Voraussetzungen:
    - Nominiert werden können Personen, bei denen eine Gefährdung im Herkunftsland aufgrund der ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. aufgrund von politischem oder bürgerschaftlichem Engagement, das auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basiert und danach strebt, zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel beizutragen, vorliegt.
    - Die Gefährdung kann eine Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten, Verlust der Arbeitsstelle/Promotionsstelle aus politischen Gründen oder Vergleichbares) sowie einen bewaffneten Konflikt im Herkunftsland umfassen.
    - Die Bewerber/innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland aufhalten. Ebenfalls nominiert werden, können Personen, die ihr Herkunftsland aus den genannten Gründen verlassen mussten und sich z.Zt. in einem Drittstaat aufhalten.

    Promovierende:
    - Annahme als Doktorand/in inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
    - herausragende wissenschaftliche Leistungen

    Wissenschaftler/innen:
    - Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
    - herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Die Verfolgung kann nachgewiesen werden durch:
    - Stellungsnahmen bzw. Dokumentationen des Scholars at Risk Network (SAR), des Council for at-Risk Academics (CARA) oder des Scholar Rescue Fund (SRF) – soweit vorhanden und nicht älter als 12 Monate
    - oder: Eine glaubwürdige Dokumentation der Gefährdung von dritter Stelle, z.B. einer Nichtregierungsorganisation, Botschaft oder einschlägigen Forschungseinrichtung
    - oder: Dokumente, die die Bedrohung der persönlichen Sicherheit beschreiben und/oder bestätigen, z.B. offizielle und andere Dokumente und Aufzeichnungen zur Beschreibung der Gefährdungslage, Social Media Posts, Haftbefehle, Bedrohungsnachweise, Polizeibe- richte, richterliche Anordnungen oder ähnliche Dokumente
    Wichtig: Personen, die sich bereits in einem EU-Staat aufhalten, einen Aufenthaltstitel in einem EU-Staat besitzen, sich in einem EU-Staat im Asylverfahren befinden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie Staatsangehörige eines EU-Staates sind von einer Förderung ausgeschlossen.

    Umfang der Förderung:
    Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
    - Promovierende: 1.200 Euro / Monat
    - Wissenschaftler/innen: 2.300 Euro / Monat

    Förderzeitraum: 01. Oktober 2022 – 30. September 2023 (Zeitraum kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des HMWK abweichen - späterer Beginn, falls zum 01.10.2022 nicht möglich)

    Hinweise zur Bewerbung
    Die Bewerbung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerber/innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Anträge für die Bewerbung sind bei den hessischen Hochschulen erhältlich.
    Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen die interne Bewerbungsfrist selbst festlegen. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich.
  • Stipendien und Stiftungen von und für Frauen - Philipps-Universität Marburg

    Gleichstellungsstipendien zur Förderung von Chancengleichheit

    Durch gezielte fächerübergreifende Förderung hochqualifizierter Frauen, insbesondere in der Qualifizierungsphase der Promotion sowie der Habilitation, will die Philipps-Universität einen Beitrag zur Erhöhung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen in allen Qualifikationsstufen auf dem Weg zur Professur und damit zur nachhaltigen Integration von Frauen in das Wissenschaftssystem leisten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung für Nachwuchswissenschaftlerinnen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/verwaltung/stabsstellen/frauen/aktiv/stipendien

  • Ausschreibung Förderpreis für eine geflüchtete ukrainische MINT-Studentin (Deadline: 12.09.2022)

    Der Zonta Club Berlin e.V. hat einen Förderpreis in Höhe von 4.000 Euro für eine aus dem Ukraine-Krieg nach Deutschland geflüchtete Studentin der MINT-Fächer ausgeschrieben.

    Der Preis wird einmalig über Zonta Club Berlin 1989 e. V. in Kooperation mit Zonta Club Lübeck e. V. und Unterstützung der Femtec Organisationen vergeben.

    Bewerben können sich Frauen, die aus dem Ukraine-Krieg nach Deutschland geflüchtet sind und ihr Studium der mathematischen, Ingenieurs-, naturwissenschaftlichen und technischen (MINT) Studienfächer an einer deutschen Hochschule im Oktober 2022 aufnehmen bzw. weiterführen und bis mindestens Ende des Sommersemesters 2023 durchführen werden und die über eine hohe Motivation und Engagement für ihr Studium verfügen. Das Fördergeld soll für 1 Studienjahr (Okt. 2022 - Aug./Sept. 2023) in Deutschland genutzt werden.
    Die Bewerbungsfrist endet am 12. September 2022.

    Näheres zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Anna Sonnenburg: anna.sonnenburg@alumni.charite.de