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CSC-Stipendien für Studierende der Philipps-Universität Marburg

Foto: S. Halliday

Stipendien

Das Erziehungsministerium der V.R. China vergibt jährlich mehre Regierungsstipendien an exzellente Studierende der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen eines Abkommens mit der chinesischen Botschaft in Deutschland kann das Dezernat für Internationale Angelegenheiten der Philipps-Universität Marburg geeignete Studierende für ein CSC-Stipendium nominieren.

  • Zielgruppe

    Studierende und Forschende aller Fachrichtungen mit sehr guten akademischen Leistungen sind zur Bewerbung eingeladen. Es können nur Antragstellende nominiert werden, die nicht die chinesische Staatsbürgerschaft innehaben und über einen guten Gesundheitszustand verfügen.

  • Förderdauer

    Vorrangig 1 oder 2 Semester (Fach- oder/und Chinesisch-Sprachkurse). Auch komplette Master-oder Promotionsstudiengänge können gefördert werden. Hierzu setze dich bitte im Vorfeld mit dem Dezernat für Internationale Angelegenheiten, Referat für Internationale Mobilität (Dez VI A2.4) in Verbindung.

  • Möglicher Stipendienbeginn

    September 2024 oder Februar 2025

  • Förderhöhe

    · Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 3500 Yuan für Doktoranden, 3000 Yuan für Master-Studierende und 2500 Yuan für Bachelor-Studierende

    · Freie Unterkunft im Studentenwohnheim (Doppelzimmer)

    · Befreiung von Studien-, Immatrikulations-, Experiments- und Grundlehrmaterialiengebühren

    · Gewährleistung einer Basiskrankenversicherung

  • Frist und Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbenden müssen über das Online-Portal „Chinese Government Scholarship Information System“ (CGSIS) ein Bewerbungsformular ausfüllen und alle Unterlagen vollständig bis zum 08.03.2024 im CGSIS hochladen. Siehe: https://www.campuschina.org/ oder https://studyinchina.csc.edu.cn/#/register. Falls nicht gesondert angegeben, sind alle Unterlagen auf Englisch oder Chinesisch einzureichen. Ein Exemplar der Bewerbungsunterlagen in Papierform muss außerdem bis zum 04.03.2024 in nachstehender Reihenfolge dem Dezernat für Internationale Angelegenheiten der Philipps-Universität Marburg, Dezernat VI, A2.4, gesendet werden. Dieses muss vom Dezernat für Internationale Angelegenheiten der Philipps-Universität Marburg bis zum 15.03.2024 an die Bildungsabteilung der Chinesischen Botschaft, Berlin, geschickt werden. Wichtig: Bei Interesse an einer Bewerbung sollte rechtzeitig vor dem 01.03.2024 Rücksprache mit dem Dezernat für Internationale Angelegenheiten der Philipps-Universität Marburg, Dezernat VI, A2.4, gehalten werden. Wichtig: Wir nominieren bei entsprechender Eignung im Rahmen unserer bestehenden Kooperationen.

    1. Antragsformular des CSC (Application Form for Chinese Government Scholarship).

    2. Kopie der Passseite mit Personendaten und Angabe zur Gültigkeit.
    WICHTIG: Der Reisepass muss über das Ende des geplanten Aufenthalts hinaus gültig sein. Bitte beachten Sie die gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen.

    3. Amtlich beglaubigte Kopie des erlangten höchsten Studienabschlusszeugnisses
    Eingeschriebene Studierende haben die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.

    4. Amtlich beglaubigte Leistungsnachweise des laufenden Studiums (Englisch oder Chinesisch)

    5. HSK-Leistungszeugnis (sofern Chinesisch als Lehrsprache dient), IELTS oder TOEFL (sofern Englisch als Lehrsprache dient)

    6. Zulassung der Zieluniversität oder Einladungsschreiben des Betreuers im Rahmen der Bewerbung von General Scholars, Senior Scholars und Bewerber*innen für ein Master- oder Promotionsstudium 

    7. Bewerbungsschreiben (Motivation) mit Studienplan 

    8. Zwei englischsprachige oder chinesischsprachige Empfehlungsschreiben/ Gutachten (nur erforderlich bei Bewerbung auf ein Postgraduiertenstudium)

    9. Bewerber, die zur Zeit der Antragsstellung jünger als 18 Jahre sind, haben die
    Nachweisunterlagen (Verpflichtungserklärung) über den gesetzlichen Vormund in China beizufügen. 

    10. Kopie des Gesundheitszeugnisses (nur für den Aufenthalt ab 6 Monate):
    Das Gesundheitszeugnis muss alle im Formular (Foreigner Physical
    Examination) aufgeführten Punkte umfassen. Unvollständiges Zeugnis, Zeugnis
    ohne Unterschrift des Arztes, ohne offiziellen Stempel der untersuchenden
    Institution oder ohne gestempeltes Foto des Antragstellers wird als ungültig
    betrachtet. Bitte planen Sie die ärztliche Untersuchung zeitlich passend, weil das Gesundheitszeugnis nur 6 Monate gültig ist.

    11. Amtliches Führungszeugnis, das von der örtlichen Polizei binnen 6 Monaten vor der Antragstellung ausgestellt wurde und keine Eintragungen enthält.

    Es wird außerdem empfohlen, folgende Unterlagen – falls vorhanden – beizufügen:

    · Eine Vorab-Zusage/-Einladung/-Zulassung der gewünschten Gastuniversität in China

    · Nachweis der Sprachkenntnisse wie HSK-, IELTS- oder TOEFL-Zertifikat

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