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Brückenstellen

Die Brückenstellen dienen dazu besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen bei der Einwerbung einer eigenen Drittmittelfinanzierung zu unterstützen. Die Förderung adressiert Frauen, die eine Fortsetzung ihrer akademischen Laufbahn zur Professur planen. Ziel der einjährigen Förderung ist, dass am Ende ein Drittmittelantrag eingereicht wird, durch den die weitere Finanzierung der Postdoc-Phase ermöglicht wird. Innerhalb des Förderzeitraums ist somit ein Konzept für ein eigenes Habilitations- oder Forschungsprojekt zu erarbeiten und auf dieser Grundlage ein Drittmittelantrag auf eigene Forschungsgelder einzureichen.

  • Wie wird gefördert?

    Bewerben können sich weibliche Postdocs, die ihre wissenschaftliche Kariere an einem Fachbereich der Philipps-Universität Marburg fortsetzen oder beginnen wollen.

    Die Förderung  erfolgt in Form von einer Postdoc-Stelle der Entgeltgruppe E 13 (50 %) des TV-H mit einer Befristungsdauer von einem Jahr.

    Voraussetzung für die Einstellung auf eine Postdoc-Stellen ist eine abgeschlossene Promotion (inkl. Disputation). D.h. für die Einstellung durch die Personalabteilung ist eine Promotionsurkunde erforderlich oder eine vorläufige Bescheinigung über den Abschluss der Promotion durch den jeweiligen Fachbereich.

    Die Stelle wird organisatorisch der Professur der Mentorin bzw. des Mentors an einem Fachbereich der Philipps-Universität zugeordnet.

    Brückenstellen werden für maximal zwölf Monate vergeben und müssen im laufenden Jahr angetreten werden, d.h. spätestens zum bis 01.10. des Kalenderjahres.

  • Was wird nicht gefördert?

    Die Brückenstellen werden finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder und dienen der Gleichstellung von Frauen.

    Aufgrund des begrenzten Budgets dieser projektfinanzierten Qualifizierungsstellen besteht leider keine Möglichkeit für eine Verlängerung nach 12 Monaten. Ebenso wenig können Stellen mit mehr als 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit vergeben werden. Möglich ist jedoch, dass eine Person neben der Brückenstelle eine weitere Stelle der Entgeltgruppe E 13 (50 %) an der Philipps-Universität inne hat.

    Auslandszuschläge werden nicht gezahlt.

  • Weitere Hinweise

    Die Förderung richtet sich nach den Leitlinien der Philipps-Universität zur Vergabe von Gleichstellungsstipendien und -stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder.

    Der Ausschuss Gleichstellungsstipendien entscheidet über die Vergabe der Brückenstellen entsprechend der hier verlinkten Kriterien.

    Am Ende des Förderzeitraums muss ein Drittmittelantrag eingereicht werden.

    Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Förderung ist ein schriftlicher Abschlussbericht bei der MARA einzureichen.

  • Aktuelle Ausschreibungen

    Gegenwärtig ist unklar, ob und wann die Brückenstellen noch einmal ausgeschrieben werden.

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de