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Promotionsstipendien der Philipps-Universität Marburg

Formular eines Promotionsstipendiums und ein Kugelschreiber
Foto: Rolf K. Wegst

Die Philipps-Universität Marburg vergibt derzeit jährlich zwei Promotionsstipendien für Dissertationsvorhaben von herausragender wissenschaftlicher Qualität an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte, die an der Philipps-Universität Marburg ihre Dissertation durchführen wollen. 

Die Promotionsstipendien werden im Wechsel in den Geistes- und Sozialwissenschaften und in den Lebens- und Naturwissenschaften ausgeschrieben.

  • Wie wird gefördert?

    Die Fördersumme beträgt derzeit monatlich 1.300,- EUR, zuzüglich eines Sachkostenzuschusses von 103,- EUR sowie ggf. einer Kinderzulage von 400,- EUR beim ersten und je 100,- EUR zusätzlich für jedes weitere Kind.

    Eine Bewilligung erfolgt zunächst für zwölf bzw. i. d. R. für 24 Monate. Nach positiver Evaluation ist eine jährliche Weiterzahlung für das zweite bzw. dritte Jahr möglich. Das Auswahl- wie auch das Verlängerungsverfahren beinhalten Berichtspflichten und Gutachterverfahren. 

    Die Stipendien werden für maximal drei Jahre vergeben. Zur Förderung der Chancengleichheit können Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einem oder mehreren Kindern unter 12 Jahren eine Stipendienverlängerung oder/und einen Kinderbetreuungszuschuss in Anspruch nehmen. Aufgrund besonderer persönlicher Situationen (z. B. Behinderung oder schwere Erkrankung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten, Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen o. ä.) kann eine Reduzierung um bis zu 50 % des Grundbetrags des Vollstipendiums genehmigt und das Stipendium entsprechend verlängert werden.

    Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in den Richtlinien für die Vergabe der Promotionsstipendien der Philipps-Universität Marburg (PDF).

    Im Bereich der Gleichstellung orientiert sich die Promotionsförderung an den DFG-"Verwendungsrichtlinien, Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) über Graduiertenkollegs" (PDF).

  • Was wird nicht gefördert?

    Grundsätzlich können sich alle Promovierenden, die an der Philipps-Universität als Doktorand*innen angenommen sind, bewerben. Ausgenommen hiervon sind Promovierende der Medizin, die den Dr. med. (dent.) anstreben, vor Abschluss des 3. Staatsexamens.

    Weiterhin sind die Promotionsstipendien nicht als Abschlussstipendien konstruiert. Das Förderformat soll Personen unterstützen, die am Anfang ihrer Promotion stehen.

  • Weitere Hinweise

    Leider können wir jährlich nur zwei Stipendien vergeben, deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass die Fachbereiche bzw. Graduiertenkollegs, strukturierte Promotionsprogramme, Forschungsprojekte und insb. die großen Stiftungen häufig ebenfalls Promotionsstipendien vergeben. Bitte informieren Sie sich bei diesen Institutionen über etwaige Stipendienprogramme und weitere Bewerbungsmöglichkeiten.

    Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einem fachübergreifenden Auswahlgremium, welches sich aus Professorinnen und Professoren der Philipps-Universität zusammensetzt, getroffen: Auswahlgremium zur Vergabe von Promotionsstipendien der Philipps-Universität Marburg (PDF)

  • Aktuelle Ausschreibung

    Gegenwärtig ist unklar, ob und wann die Promotionsstipendien noch einmal ausgeschrieben werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die E-Mail-Verteilerlisten der Philipps-Universität Marburg.

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de

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