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Hilfskräftefonds zur Unterstützung von Promovierenden und Postdocs der Philipps-Universität Marburg

Foto: Rolf K. Wegst

Nachwuchswissenschaftler*innen, die die Betreuung ihrer Kinder oder anderer Angehöriger übernehmen, sind in besonderem Maße einer Mehrfachbelastung ausgesetzt. Das trifft auch auf Personen mit Behinderung und/oder chronischen und psychischen Erkrankungen zu. Wir wollen diese Personen in ihren Forschungsaktivitäten unterstützen.

Im Rahmen des Hilfskräftefonds der MARA können bis zu 20 Nachwuchswissenschaftler*innen mit familiären Verpflichtungen oder mit einer Behinderung durch die Unterstützung einer studentischen Hilfskraft gefördert werden.

Umfang und Dauer der Förderung

Die Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft wird mit 20 Stunden pro Monat über eine Laufzeit von maximal 6 Monaten gefördert. (Kosten entsprechen einer studentischen Hilfskraft mit Abschluss.)

Förderkriterien

Antragsberechtigt sind: 
Promovierende und Postdocs der Philipps-Universität Marburg, die familiäre Verpflichtungen (Kinder und Pflege von Angehörigen) wahrnehmen sowie Promovierende und Postdocs mit Behinderung und/oder chronischen  und psychischen Erkrankungen.

Nicht berücksichtigt werden Anträge von Personen, die eine unbefristete Stelle innehaben oder die über eigene Drittmittel (Personalmittel bzw. Sachmittel für Hilfskräfte) im Kalenderjahr 2023 verfügt haben bzw. verfügen. Der Einstellungsbeginn der studentischen Hilfskraft sollte im ersten Halbjahr 2024 liegen.

Die Anträge müssen enthalten:

1.     Kurze Projektskizze

2.     Kurzdarstellung, inwiefern die Wahrnehmung der Familienaufgaben/ihre Behinderung oder chronische Erkrankung Ihre Forschung beeinträchtigt hat

3.     Darstellung, inwieweit die studentische Hilfskraft Ihr Forschungsvorhaben unterstützt (+kurzer Arbeitsplan der studentischen Hilfskraft)

Bitte geben Sie in der Bewerbung unbedingt eine Kostenstelle an, auf die die Gelder überwiesen werden können (in der Regel die Kostenstelle der Promotion-betreuenden Stelle, des Instituts oder des Fachbereichs).

Verfahren

Anträge zum Hilfskräftefonds zur Unterstützung von Promovierenden und Postdocs mit familiären Verpflichtungen oder Behinderungen/chronischen Erkrankungen sind per E-Mail an: zu richten. Für Rückfragen wenden Sie sich an die Geschäftsführerin der MARA,  Ines Braune (, Tel.: 06421/2826141).

 Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endet am 03. Dezember 2023.

Es wird nach Aktenlage entschieden. Personen, die bereits eine Förderung durch den Hilfskräftefonds erhalten haben, können sich wiederholt bewerben, werden jedoch bei zu hoher Bewerberlage zweitrangig beachtet. Ferner entscheidet bei zu hoher Bewerbungslage das Los.

 

  • Antragsformular für Personen mit Sehbehinderung

    Bitte halten Sie sich bei der Antragsstellung an die im Folgenden angegebenen Struktur. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Ines Braune. 
    1. Angaben zur Person 
    Anrede, Titel, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort 
    2. Privatanschrift 
    Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon, E-Mail
    3. Angaben zur Qualifikation
    Sind Sie promovierend oder Postdoc? Sind Sie befristet oder unbefristet beschäftigt? Finanzieren Sie sich über ein Stipendium?, Fachbereich, Institut, Betreuer:in, geplanter Abschluss der Qualifikationsarbeit.
    4. Angaben zur Kostenstelle, auf welche die Fördermittel (im Fall der Förderung) zu überweisen ist
    Kostenstellennummer (muss mit einer 1 beginnen), Kostenstelleninhaber:in
    5. Sind Sie Mitglied der MARA? 
    6. Stellen Sie kurz Ihr Forschungsvorhaben vor (maximal 1000 Zeichen).
    7. Stellen Sie hier kurz dar, inwiefern Ihre Behinderung/ Erkrankung Ihre Forschung beeinträchtigt hat (maximal 1000 Zeichen).
    8. Geben Sie hier eine wissenschaftlich begründete Darstellung, inwieweit die studentische Hilfskraft Ihr Forschungsvorhaben unterstützt +kurzer Arbeitsplan der studentischen Hilfskraft (maximal 1000 Zeichen).
    9. Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der Angaben und versichere, dass ich nicht über eigene Drittmittel (Personalmittel bzw. Sachmittel für Hilfskräfte) im Kalenderjahr 2023 verfügt habe
    bzw. verfüge.

    Bitte  fügen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrags der Philipps-Universität Marburg oder des Bewilligungsbescheids für das Stipendium und eine Bescheinigung über Ihre Behinderung oder Erkrankung bei. Die Nennung einer genauen Diagnose ist nicht erforderlich.
    Bitte senden Sie die Unterlagen: mara.foerderungen@uni-marburg.de

Kontakt

Dr. Ines Braune
MArburg University Research Academy (MARA)
Geschäftsführung
Tel.: +49 (0)6421 28 26141
E-Mail: ines.braune@uni-marburg.de

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