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Tagungsorganisation

Laufende Konferenz aus der Perspektive des Sprechers
Model Foto: Colourbox.de

Die MArburg University Research Academy (MARA) unterstützt ihre Mitglieder bei der Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Zu diesem Zweck bezuschusst sie in beschränktem Umfang die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen, Kolloquien und Vorlesungsreihen o. ä.

In besonderem Maße unterstützt die MARA ihre Arbeitsgruppen und ermutigt sie, selbst wissenschaftliche Konferenzen und Vorträge zu initiieren.

Wichtig ist der Hinweis, dass mit diesem Format die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen an der Philipps-Universität Marburg unterstützt wird und keinerlei Individualreisen zu externen Tagungen oder Kongressen.

  • Wie wird gefördert?

    Die MARA kann im Rahmen ihrer finanziellen Mittel o. g. Vorhaben mit bis max. 1500,00 EUR bezuschussen.

    Zusätzlich können bis zu 250,- EUR für Kinderbetreuungsmaßnahmen beantragt werden.

    Gefördert werden Veranstaltungen, die in erster Linie Marburger Promovierenden und Postdocs zugutekommen. Förderfähig sind Tagungen, Seminare, Vorlesungen, Kolloquien in Marburg oder virtuelle Veranstaltungen. Deshalb sind die drei Hauptkriterien für die Förderung folgende: 

    • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn erkennbar ist, dass an Planung und Durchführung der Veranstaltung hauptsächlich Promovierende und Postdocs der Philipps-Universität Marburg beteiligt sind.
    • Die Inhalte der Tagung und Tagungselemente sollen spezifisch und individuell auf die Interessen der Marburger Promovierenden und Postdocs bezogen sein.
    • Gefördert werden offene Gruppenveranstaltungen, d. h. Veranstaltungen, die grundsätzlich für Teilnehmende aus anderen Arbeitsgruppen oder Universitäten geöffnet sind; eine Finanzierung z. B. von geschlossenen Kolloquien ist in diesem Rahmen nicht möglich.

    Die Tagungsorganisation kann z. B. für folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

    • Reise- und Übernachtungskosten von Referierenden
    • Honorare für externe Referierende
    • Druckkosten für Flyer und Poster
  • Was kann nicht gefördert werden?

    Nicht gefördert werden folgende Tagungsformate:

    • Die Förderung individueller Tagungsteilnahmen ist unter dieser Förderlinie nicht möglich; für diese Zwecke stehen Reisekostenbeihilfen zur Verfügung.
    • Die Inhalte der Tagung und Tagungselemente sollen spezifisch und individuell auf die Interessen der Marburger Promovierenden und Postdocs bezogen sein. Aus diesem Grund ist eine Förderung von regelmäßig stattfindenden Tagungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften o. ä. ausgeschlossen.
    • Eine Finanzierung von geschlossenen Kolloquien oder ähnlichen Veranstaltungen ist nicht möglich.
    • Tagungen an anderen Universitäten oder in anderen Städten werden nicht unterstützt.

    Nicht gefördert werden folgende Leistungen:

    • Druckkosten für Veröffentlichungen
    • Verpflegungskosten
    • Universitätsinterne Honorare (an Mitglieder oder Angehörige der Philipps-Universität Marburg)
  • Betreuungsmittel

    Die Betreuungsmittel werden dem Organisationsteam für die Betreuung von Kleinkindern im Alter von bis zu einem Jahr, von älteren Kindern unter 15 Jahren außerhalb der, für Auswärtige auch zu den regulären Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung gestellt, soweit es sich nicht um Betreuungsleistungen von Verwandten handelt. Sie können z. B. für die stundenweise Bezahlung einer Betreuungsperson außerhalb der, für Auswärtige auch zu den regulären Öffnungszeiten öffentlicher Betreuungsangebote genutzt werden. Hinweise und Tipps für eine Umsetzung bietet der Familienservice.

  • Antragstellung

    Anträge können ganzjährig formlos per E-Mail () gestellt werden, müssen jedoch bis mindestens drei Monate vor dem ersten Tag der Tagung bei der MARA eingehen. Bitte reichen Sie eine kurze Antragsskizze, eine Begründung und einen detaillierten Kostenplan (mit den Positionen, die durch die MARA finanziert werden sollen) ein und fügen Sie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei.

    Es erfolgt eine Genehmigung bis zu einer bestimmten Höhe pro Einzelposten. Bitte weisen Sie daher zusammenhängende Einzelposten (z. B. Druckkosten) aus. Bei größeren Tagungen soll ersichtlich werden, dass sich die Antragsteller/-innen auch um anderweitige Förderung bemühen.

  • Weitere Hinweise

    Bitte beachten Sie, dass nach einer Genehmigung bei einer Überschreitung der genehmigten Gesamtsumme ein Neuantrag notwendig ist. Sollten bei gleichbleibender Gesamtsumme Verschiebungen zwischen Einzelposten oder eine andere Verwendung als die genehmigte tatsächlich notwendig werden, ist grundsätzlich ein Umwidmungsantrag zu stellen. Eine Umwidmung ist nur für unvorhergesehene Änderungen und nur einmal pro Förderung möglich. Eine Ausnahme besteht nur bei geringfügigen Verschiebungen bis 50,- EUR, die nach Absprache mit der MARA-Geschäftsführung formlos genehmigt werden können. Zur Abrechnung bitten wir Sie möglichst die Originalbelege an die unten angegebene Adresse zu senden. Bitte achten Sie bei der Buchung von zentralen Räumen der Universität darauf, dass die Veranstaltung als 'Forschungsworkshop' deklariert ist damit keine Raummieten anfallen.

    Bitte achten Sie bei der Buchung von zentralen Räumen der Universität darauf, dass die Veranstaltung als 'Forschungsworkshop' deklariert ist, damit keine Raummieten anfallen.

    Bitte lassen Sie uns Ihre Abrechnung bis spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung zukommen. Der letzte Termin bis zu dem eine Abrechnung möglich ist, ist der 15. November eines Kalenderjahres. Über die Bewilligung von Tagungsförderungen entscheidet der Ausschuss Reisekostenbeihilfen und Tagungsorganisation MARA.

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de

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