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Grundkenntnisse im Altgriechischen werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse, durch die Griechischunterricht über mindestens ein Jahr nachgewiesen wird. Die Abschlussnote muss mindestens ausreichend (4) bzw. 5 Punkte sein
  • Vergleichbare Zertifikate werden einzeln geprüft

Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse in denen das Graecum bescheinigt wird
  • Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 29. Juni 2003 (ABl. S. 479), in der jeweils gültigen Fassung
  • Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Ordnung des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien für die Sprachprüfungen in Griechisch und Latein an der Philipps-Universität Marburg vom 21.10.2009 (Amt.Mit. 37/2010).
  • Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Ordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie für die Sprachprüfungen in Griechisch, Hebräisch und Latein an der Philipps-Universität Marburg vom 19.01.2011 (Amt.Mit. 13/2011).
  • Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.

 

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