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Grundkenntnisse in Latein werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse, durch die Lateinunterricht über mindestens ein Jahr nachgewiesen wird. Die Abschlussnote muss mindestens ausreichend (4) bzw. 5 Punkte sein
  • Vergleichbare Zertifikate werden einzeln geprüft

Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse in denen das Latinum (KMK-Beschluss vom 22.09.2005) bescheinigt wird
  • Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung nach § 50 der Oberstufen und Abiturverordnung (OAVO), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 18. März 2021 (GVBI S. 166), in der jeweils gültigen Fassung.
  • Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Ordnung des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien für die Sprachprüfungen in Griechisch und Latein an der Philipps-Universität Marburg vom 21.10.2009 (Amt.Mit. 37/2010) zuletzt geändert durch den Fachbereichsratsbeschluss des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien (Amt. Mit. 01/2019), in der jeweils gültigen Fassung.
  • Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Ordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie für die Sprachprüfungen in Griechisch, Hebräisch und Latein an der Philipps-Universität Marburg vom 19.01.2011 (Amt.Mit. 13/2011) zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 24.10.2016 (Amt. Mit. 64/2016), in der jeweils gültigen Fassung.

Funktionale Lateinkenntnisse werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse in denen das Latinum bescheinigt wird
  • Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung nach § 50 der Oberstufen und Abiturverordnung (OAVO), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 18. März 2021 (GVBI S. 166), in der jeweils gültigen Fassung.
  • Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Ordnung des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien für die Sprachprüfungen in Griechisch und Latein an der Philipps-Universität Marburg vom 21.10.2009 (Amt.Mit. 37/2010) zuletzt geändert durch den Fachbereichsratsbeschluss des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien (Amt. Mit. 01/2019), in der jeweils gültigen Fassung.
  • Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Ordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie für die Sprachprüfungen in Griechisch, Hebräisch und Latein an der Philipps-Universität Marburg vom 19.01.2011 (Amt.Mit. 13/2011) zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 24.10.2016 (Amt. Mit. 64/2016), in der jeweils gültigen Fassung.
  • Nachweis des Bestehens des Moduls „Einführung in die lateinische Sprache I“ (LaL-Ex 1) des Studienfachs Latein StPO L3 2018
  • Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.

Hinweis: Nähere Informationen über Prüfungsmöglichkeiten und Sprachkurse finden Sie >>> hier.