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FAQ Fremdsprachenkenntnisse

  • Wie kann ich das geforderte Sprachniveau mit meinen Schulzeugnissen nachweisen?

    Häufig wird für das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus der Nachweis über eine bestimmte Dauer des Sprachunterrichts gefordert. Diese Dauer kannst du wie folgt belegen:

    • Dein Abschlusszeugnis enthält einen Satz, der dir den Besuch des Unterrichts der geforderten Sprache über die geforderte Länge bestätigt.
    • Hast du den Unterricht in der geforderten Sprache über die geforderte Länge besucht, dies wird aber nicht im Abschlusszeugnis ausgewiesen, so sende uns bitte einfache (nicht beglaubigte) Kopien der Jahreszeugnisse über die geforderte Länge als Nachweis zu. Wenn du dich über uni-asisst bewirbst, musst du entsprechende Nachweise dort digital in deinem Bewerbungskonto hochladen. Ausländische Zeugnisse müssen von einem vereidigten Übersetzer in Deutsch oder Englisch übersetzt und ebenfalls digital eingereicht werden.
    • Deine Schule kann dir einen Beleg ausstellen, wie lange du in einer Sprache unterrichtet worden bist (ggf. mit entsprechender Benotung).
    • Erfüllst du die geforderten Sprachanforderungen bis Bewerbungsschluss nicht und verweist der Studiengang unter den Zulassungsbedingungen nicht darauf, dass geforderte Sprachkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden können, so ist eine Zulassung nicht möglich.