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Studienplatztausch

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei einem Studienplatztausch um ein Serviceangebot der Universität Marburg handelt, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Ein Studienplatztausch ist immer eine Einzelfallentscheidung, die außerhalb der Regelungen zur Studienplatzvergabe des Landes Hessens vollzogen wird und kann nicht gestellt werden, wenn der Begründung eine persönliche Ausnahmesituationen zugrunde liegt (Härtefall). 

Bitte lesen sie alle folgenden Informationen aufmerksam durch!

Ein Antrag auf Studienplatztausch kann nur in grundständigen, bundesweit oder örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen gestellt werden. Ein Studienplatztausch kann ab dem 2. Fachsemester und nur von Personen innerhalb der Regelstudienzeit gestellt werden.

Ein Studienplatztausch in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester ist ausgeschlossen. Die Vergabe von Studienplätzen im 1. Fachsemester erfolgt über die Stiftung für  im höchstmöglich priorisierten Angebot. Die Vergabe eines Studienplatzes und des damit verbundenen Studienorts stellt somit das „passgenauste“ Angebot unter Berücksichtigung der individuellen Daten der Bewerber*innen in Verbindung mit den Gesamtdaten aller Bewerber*innen im Sinne der Gleichbehandlung dar. 

  • Antragsstellung über Marvin

    Die Beantragung eines Studienplatztauschs erfolgt über unser Bewerbungsportal Marvin.
    Unter dem Menüpunkt Studienangebot -> Studienbewerbung Studienplatztausch kann der Tauschende der Fremduniversität den Antrag stellen und gibt dabei die Matrikelnummer des Tauschpartner*in an der Universität Marburg an. Wenn bereits eine Bewerbung für das Semester bei uns abgegeben wurde, kann der bestehende Account genutzt werden. Ansonsten ist zunächst eine Registrierung in unserem Bewerbungssystem notwendig. 

    Alle erforderlichen  Nachweise (Studienbescheinigung/Anrechnungsbescheid, HZB, Leistungsnachweis) werden im Portal hochgeladen. Es wird der Vor- und Nachname, die Matrikelnummer sowie das Geburstdatum des Tauschpartner*in an der Universität Marburg benötigt. Erst wenn der Antrag durch das Studierendensekretariat bewilligt wurde (Status "gültig"), wird der Immatrikulationsprozess in Marvin freigeschaltet. Parallel dazu beantragt der/die Tauschpartner*in der Universität Marburg die Exmatrikulation. Eine Übersicht über die nötigen Unterlagen findest Du hier. Eine Genehmigung zur Vorlage bei den anderen beteiligten Hochschulen erhaltet ihr ebenfalls per Mail. 

    Wird euer Tauschantrag abgelehnt, wird der Ablehnungsbescheid mit ausführlicher Begründung postalisch versendet. Der Antrag erhält den Status "ausgeschlossen". 

  • Allgemeine Voraussetzungen für ALLE Studienfächer

    - die Tauschenden müssen endgültig im gleichen Studienfach eingeschrieben sein
    - im gleichen Fachsemester (lt. aktueller Studienbescheinigung) sein
    - im gleichen Kliniksemester
    - den gleichen Ausbildungsstandes (lt. vollständiger Leistungsübersicht/ToR) nachweisen*
    - Alle Beteiligten müssen sich innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs befinden
    - der Tausch muss bis zum VL-Beginn abgeschlossen sein
    - Zulassung über die gleiche Quote (bei Stx. über: Deutsch/EWR/Ausland)
    - Der Tausch wird erst durchgeführt, wenn der Antrag fristgerecht über Marvin eingegangen ist und die Genehmigung aller beteiligten Hochschulen vorliegt

    *Der identische Leistungsstand und das identische Fachsemester der Beteiligten ist unabdingbar für die Genehmigung eines Tauschantrags. Es handelt sich bei einem Studienplatztausch immer um eine aufwendige Einzelfallprüfung. Wenn nicht der gleiche Leistungsstand nachgewiesen werden kann, hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Vor allem der vorklinische Studienabschnitt (Humanmedizin & Zahnmedizin) unterscheidet sich an den verschiedenen medizinischen Fakultäten erheblich. Auswärtige Bewerber*innen können häufig nicht den gleichen Leistungsstand nachweisen wie Tauschpartner*innen an der Universität Marburg. Bei Fragen zu einzelnen Modulen oder der Vergleichbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen, wendest Du dich bitte an das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs. Eine Übersicht findest Du hier.

  • Fristen für die Beantragung

    Für ein Sommersemester
    kann der Antrag ab dem 1. März (bis VL-Beginn) gestellt werden.

    Für ein Wintersemester
    kann der Antrag ab dem 1. September (bis VL-Beginn) gestellt werden.

    Informationen zu den Semesterzeiträumen findest Du hier.

  • Beizufügende Dokumente

    Tauschpartner*in der Universität Marburg
    In der Regel liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, sollte etwas fehlen wird das entsprechende Dokument als Nachreichung im Marvin-Antrag vermerkt.

    Tauschpartner*in die an die Universität Marburg wechseln möchte
    - Hochschulzugangsberechtigung
    - Studienverlaufsbescheinigung (inkl. Studienfach und Fachsemester)
    - aktuelle, vollständige Leistungsübersicht/ToR (auch von vorherigen Studienzeiten)
    - Zulassungsbescheid
    - Je nach Fach, können weitere Dokumente erforderlich sein. Mehr dazu findest Du hier.

  • Zusätzlich beizufügende Dokumente bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

    Die im folgenden genannten Dokumente werden ergänzend zu den oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Je nach beantragtem Fachsemester und Studiengang kann das Studierendensekretariat weitere Unterlagen zur Prüfung verlangen.

    Humanmedizin
    ab dem 1. klinischen Semester:
    Zeugnis über die ärztliche Vorprüfung (Physikum, M1)

    Zahnmedizin für das 2., 3. und 4. Fachsemester:
    Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie sowie der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde.

    Zahnmedizin ab dem 5. Fachsemester:
    Kopie des vollständigen Physikumszeugnisses

    Pharmazie ab dem 5. Fachsemester:
    Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung dazu. 

Fragen zum Antrag auf Studienplatztausch richtest Du bitte an das (studsek@uni-marburg.de).