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Studienplatztausch

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei einem Studienplatztausch um ein Serviceangebot der Universität Marburg handelt, auf das kein Rechtsanspruch besteht. 

Ein Antrag auf Studienplatztausch kann nur in grundständigen, bundesweit oder örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen gestellt werden. Ein Studienplatztausch kann ab dem 2. Fachsemester, nur innerhalb der Regelstudienzeit gestellt werden. Die Vergabe von Studienplätzen im 1. Fachsemester erfolgt über hochschulstart.de im höchstmöglich priorisierten Angebot. Die Vergabe eines Studienplatzes und des damit verbundenen Studienorts stellt somit das „passgenauste“ Angebot unter Berücksichtigung der individuellen Daten der Bewerber*innen in Verbindung mit den Gesamtdaten aller Bewerber*innen im Sinne der Gleichbehandlung dar. 

Die Beantragung eines Studienplatztauschs erfolgt über unser Bewerbungsportal Marvin. Der Tauschende der Fremduniversität stellt den entsprechenden Antrag ung gibt währenddessen die Matrikelnummer des Tauschpartners/Tauschpartnerin an der Universität Marburg an. Wenn Du nicht bereits eine Bewerbung für das Semester bei uns abgegeben hast, ist zunächst eine Registrierung in unserem Bewerbungssystem notwendig. Bist Du bereits registriert, kannst Du dich mit deinen Zugangsdaten einloggen. Unter dem Menüpunkt Studienangebot -> Studienbewerbung Studienplatztausch kannst Du einen Antrag für das gewünschte Studienfach stellen.

Alle erforderlichen Nachweise (Studienbescheinigung/Anrechnungsbescheid, HZB, Leistungsnachweis) werden im Portal hochgeladen. Außerdem gibst Du an, wer dein*e Tauschpartner*in an der Universität Marburg ist. Dafür benötigst Du Vor- und Nachname, Matrikelnummer und Geburstdatum. Erst wenn Euer Antrag durch das Studierendensekretariat genehmigt wurde (Status "gültig"), wird der Immatrikulationsprozess in Marvin freigeschaltet. Parallel dazu beantragt der/die Tauschpartner*in der Universität Marburg die Exmatrikulation. Eine Übersicht über die nötigen Unterlagen findest Du hier. Eine Genehmigung zur Vorlage bei den anderen beteiligten Hochschulen erhaltet ihr ebenfalls per Mail. 

Wird euer Tauschantrag abgelehnt, erhaltet ihr Per Post einen Ablehnungsbescheid mit ausführlicher Begründung. Der Antrag erhält den Status "ausgeschlossen". 

  • Voraussetzungen / Allgemeine Hinweise

    - die Tauschenden müssen endgültig im gleichen Studienfach eingeschrieben sein
    - im gleichen Fachsemester (lt. aktueller Studienbescheinigung) sein
    - bei Humanmedizin müssen sich die Tauschenden im gleichen Kliniksemester befinden
    - den gleichen Ausbildungsstandes (lt. aktueller Leistungsübersicht/ToR) nachweisen*
    - Alle beteiligten müssen sich innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs befinden
    - der Tausch muss bis zum VL-Beginn abgeschlossen sein
    - Zulassung über die gleiche Quote (bei Stx. über: Deutsch/EWR/Ausland)
    - Der Tausch wird erst durchgeführt, wenn der Antrag fristgerecht über Marvin eingegangen ist und die Genehmigung aller beteiligten Hochschulen vorliegt
    - Ein Ringtausch unter Beteiligung mehrerer Hochschulen ist möglich
    - Ein Studienplatztausch ist immer eine Einzelfallentscheidung, die außerhalb der Regelungen zur Studienplatzvergabe des Landes Hessens vollzogen wird
    - Ein Studienplatztausch kann nicht gestellt werden, wenn der Begründung eine besondere persönliche Situationen zugrunde liegt (Härtefall). 

    *Der identische Leistungsstand der Beteiligten ist unabdingbar für die Genehmigung eines Tauschantrags. Es handelt sich bei einem Studienplatztausch immer um eine aufwendige Einzelfallprüfung. Wenn nicht der gleiche Leistungsstand nachgewiesen werden kann, hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Vor allem der vorklinische Studienabschnitt (Humanmedizin & Zahnmedizin) unterscheidet sich an den verschiedenen medizinischen Fakultäten erheblich. Auswärtige Bewerber*innen können häufig nicht den gleichen Leistungsstand nachweisen wie Tauschpartner*innen an der Universität Marburg. Bei Fragen zu einzelnen Modulen oder der Vergleichbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen, wendest Du dich bitte an das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs. Eine Übersicht findest Du hier.

  • Fristen für die Beantragung

    Für ein Sommersemester
    kann der Antrag ab dem 1. März (bis VL-Beginn) gestellt werden.

    Für ein Wintersemester
    kann der Antrag ab dem 1. September (bis VL-Beginn) gestellt werden.

    Informationen zu den Semesterzeiträumen findest Du hier.

  • Beizufügende Dokumente

    Tauschpartner*in der Universität Marburg
    In der Regel liegen uns alle erforderlichen Unterlagen von dir bereits vor, sollte etwas fehlen wird das entsprechende Dokument als Nachreichung im Antrag vermerkt.

    Tauschpartner*in die an die Universität Marburg wechseln möchte
    - Hochschulzugangsberechtigung
    - Studienverlaufsbescheinigung (inkl. Studienfach und Fachsemester)
    - aktuelle Leistungsübersicht/ToR (auch von vorherigen Studienzeiten)
    - Zulassungsbescheid
    - Je nach Fach, können weitere Dokumente erforderlich sein. Mehr dazu findest Du hier.

  • Zusätzlich beizufügende Dokumente bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

    Humanmedizin ab dem 1. klinischen Semester:
    Zeugnis über die ärztliche Vorprüfung (Physikum, M1)

    Zahnmedizin für das 2., 3. und 4. Fachsemester:
    Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie sowie der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde.

    Zahnmedizin ab dem 5. Fachsemester:
    Kopie des vollständigen Physikumszeugnisses

    Pharmazie ab dem 5. Fachsemester:
    Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung dazu. 

Fragen zum Antrag auf Studienplatztausch richtest Du bitte an das .