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Studienplatztausch
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei einem Studienplatztausch um ein Serviceangebot der Universität Marburg handelt, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Ein Studienplatztausch im 1. Fachsemester ist in bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht möglich. Die Vergabe von Studienplätzen im 1. Fachsemester an Bewerber*innen erfolgt über hochschulstart.de im höchstmöglich priorisierten Angebot. Die Vergabe eines Studienplatzes und des damit verbundenen Studienorts durch hochschulstart.de stellt somit das „passgenauste“ Angebot unter Berücksichtigung der individuellen Daten der Bewerber*innen in Verbindung mit den Gesamtdaten aller Bewerber*innen im Sinne der Gleichbehandlung dar.
Die Abgabe eines Antrags auf Studienplatztauschs für das WiSe25/26 ist ab 16.07.25 möglich.
Ab dem Wintersemester 2025/2026 erfolgt Beantragung eines Studienplatztauschs über unser Bewerbungsportal Marvin. Dazu ist eine Registrierung in unserem Bewerbungssystem notwendig. Bist Du bereits registriert oder immatrikuliert, kannst Du dich mit deinen Zugangsdaten einloggen. Unter dem Menüpunkt Studienangebot -> Studienbewerbung Studienplatztausch kannst Du einen Antrag für das gewünschte Studienfach stellen.
Alle erforderlichen Nachweise (Studienbescheinigung/Anrechnungsbescheid, HZB, Leistungsnachweis) werden im Portal hochgeladen. Außerdem gibst Du an, wer dein*e Tauschpartner*in an der Universität Marburg ist. Dafür benötigst Du Vor- und Nachname, Matrikelnummer und Geburstdatum. Wenn Euer Antrag durch das Studierendensekretariat genehmigt wurde, kannst Du deine Immatrikulation über Marvin beantragen und der/die Tauschpartner*in der Universität Marburg die Exmatrikulation beantragen. Eine Übersicht über die nötigen Unterlagen findest Du hier. Eine Genehmigung zur Vorlage bei den anderen beteiligten Hochschulen erhaltet ihr ebenfalls.
Voraussetzungen / Allgemeine Hinweise
- die Tauschenden müssen endgültig im gleichen Studienfach eingeschrieben sein
- im gleichen Fachsemester (lt. aktueller Studienbescheinigung) sein
- den gleichen Ausbildungsstandes (lt. aktueller Leistungsübersicht/ToR) nachweisen*
- der Tausch muss bis zum VL-Beginn abgeschlossen sein
- Zulassung über die gleiche Quote (bei Stx. über: Deutsch/EWR/Ausland)
- Der Tausch wird erst durchgeführt, wenn der Antrag fristgerecht über Marvin eingegangen ist und die Genehmigung aller beteiligten Hochschulen vorliegt
- Ein Ringtausch unter Beteiligung mehrerer Hochschulen ist möglich
- Ein Studienplatztausch ist immer eine Einzelfallentscheidung, die außerhalb der Regelungen zur Studienplatzvergabe des Landes Hessens vollzogen wird
- Ein Studienplatztausch kann nicht gestellt werden, wenn der Begründung eine besondere persönliche Situationen zugrunde liegt (Härtefall).
*Der identische Leistungsstand der Beteiligten ist unabdingbar für die Genehmigung des Tauschantrags. Es handelt sich bei einem Studienplatztausch immer um eine aufwendige Einzelfallprüfung. Wenn nicht der gleiche Leistungsstand nachgewiesen werden kann, hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Vor allem der vorklinische Studienabschnitt (Humanmedizin & Zahnmedizin) unterscheidet sich an den verschiedenen medizinischen Fakultäten erheblich. Auswärtige Bewerber*innen können somit meist nicht den gleichen Leistungsstand nachweisen wie Tauschpartner*innen an der Universität Marburg. Bei Fragen zu einzelnen Modulen oder der Vergleichbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen, wendest Du dich bitte an das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs. Eine Übersicht findest Du hier.Fristen für die Beantragung
Für ein Sommersemester
kann der Antrag ab dem 1. März (bis VL-Beginn) gestellt werden.
Für ein Wintersemester
kann der Antrag ab dem 1. September (bis VL-Beginn) gestellt werden.
Informationen zu den Semesterzeiträumen findest Du hier.Beizufügende Dokumente
Von Deinem Tauschpartner*in an der Universität Marburg benötigen wir eine aktuelle Leistungsübersicht/ToR, die im Online-Antrag hochgeladen werden kannst. Du als externe Person, die an die Universität Marburg wechseln möchte lade bitte folgende Unterlagen hoch:
- Hochschulzugangsberechtigung
- aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (inkl. Studienfach und Fachsemester)
- aktuelle Leistungsübersicht/ToR (auch von vorherigen Studienzeiten)
- ZulassungsbescheidZusätzlich beizufügende Dokumente bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen
Humanmedizin ab dem 1. klinischen Semester:
Zeugnis über die ärztliche Vorprüfung (Physikum)
Zahnmedizin für das 2., 3. und 4. Fachsemester:
Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie sowie der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde.
Zahnmedizin ab dem 5. Fachsemester:
Kopie des vollständigen Physikumszeugnisses
Pharmazie ab dem 5. Fachsemester:
Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung dazu.
Fragen zum Antrag auf Studienplatztausch richtest Du bitte an das Studierendensekretariat.