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Anmeldung und Zulassung

Die Teilnahme am Gast- und Seniorenstudium setzt keine formellen Bildungsabschlüsse (wie z.B. das Abitur) und kein Mindestalter voraus. Sie ist grundsätzlich für jeden offen. Notwendig ist einzig der Erwerb des Gasthörerscheins, der Sie dazu berechtigt, an nicht zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen Ihrer Wahl in einem Umfang von bis zu 12 Semesterwochenstunden teilzunehmen. Die Semestergebühr (Gasthörergebühr) beträgt 100,00 Euro.

Um am Gast- und Seniorenstudium teilnehmen und universitäre Einrichtungen nutzen zu können, müssen Sie sich als Gasthörer*in anmelden. Hierzu benötigen Sie das entsprechende Anmeldeformular (PDF-Download PC, PDF-Download zum Ausdrucken). Eine Anforderung und Anmeldung per Post oder E-Mail ist ebenfalls möglich.

Das Gast- und Seniorenstudium wird in jedem Semester während der Vorlesungszeit angeboten. Die Vorlesungszeit im Wintersemester beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar. Im Sommersemester beginnt die Vorlesungszeit in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli. Ausnahmen sind möglich. Die genauen Termine für das jeweilige Semester finden Sie hier.

Ihre Anmeldung sollten Sie spätestens zwei Wochen nach dem Vorlesungsbeginn vornehmen. In der Regel endet die Anmeldefrist im Sommersemester zum 30. April und im Wintersemester zum 31. Oktober.

Der Gasthörerstatus ermöglicht Ihnen:
- die Teilnahme an Veranstaltungen bis zu 12 Semesterwochenstunden im Rahmen des Gast- und Seniorenstudiums,
- die Teilnahme - nach Rücksprache mit dem/der jeweiligen Hochschullehrer*in - auch an nicht geöffneten Veranstaltungen für Gasthörer*innen,
- die Nutzung der Mensen und Cafeterien des Marburger Studentenwerks zum Gasttarif (Essen: 2,50 Euro Zuzahlung; Ucard: 5,00 Euro Pfand),
- die Nutzung der Angebote der Universitätsbibliothek sowie der Bereichs-/Institutsbibliotheken (UCard wird als Leseausweis freigeschaltet),
- die Einrichtung eines Gasthörer-Accounts (ähnelt dem Studierenden-Account), die Nutzung der Lernplattform Ilias, die WLAN-Nutzung auf dem gesamten Universitätsgelände über das „eduroam-Netzwerk“ sowie die Nutzung der PC-Pools.

Eine Anleitung mit den notwendigen Schritten zur Anmeldung finden Sie hier:

  • 1. Schritt

    Das Antragsformular besteht aus einem Original und einem Duplikat. Bitte füllen Sie beides gleich aus. Tragen Sie in beiden Formularen bei „Signaturnummer“ die Kennziffer des Fachgebiets ein, in dem Sie eine Vorlesung oder ein Seminar besuchen wollen. Eine Liste mit den entsprechenden Kennziffern ist dem Antragsformular beigefügt. Tragen Sie unter „Semesterwochenstunden“ ein, wie viele Stunden pro Woche Sie eine Lehrveranstaltung besuchen und unter „Lehrveranstaltung" den jeweiligen Titel der Veranstaltung. Eine Unterschrift der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers ist bei offenen Veranstaltungen, die für das Gast- und Seniorenstudium vorgesehen sind, nicht mehr nötig.

  • 2. Schritt

    Sofern die Lehrveranstaltung/en NICHT im Studienprogramm abgedruckt sind, holen Sie sich anschließend die Zustimmung zu Ihrer Teilnahme ein, entweder durch die Unterschrift der betreffenden Dozentin oder des betreffenden Dozenten (rechte Spalte des Formulars). Dies kann entweder in ihrer/seiner Sprechstunde oder auch vor bzw. nach der ersten Lehrveranstaltung geschehen oder Sie senden dem/der jeweiligen Hochschullehrer*in eine E-Mail und nehmen die in Kopie („Cc"). Die Kontaktdaten der Hochschullehrer*in finden Sie über die Personensuche oder im allgemeinen Vorlesungsverzeichnis (nach dem Anklicken der jeweiligen Lehrveranstaltung unter der Registerkarte „Parallelgruppen/Termine").

  • 3. Schritt

    Geben Sie der Universität (Kontaktstelle) eine Einzugsermächtigung für die 100,00 Euro Gasthörergebühr. Diese schicken Sie mit den beiden ausgefüllten Antragsformular innerhalb der Anmeldefrist an die unter "Kontakt" angegebene Adresse. Anschließend erhalten Sie das mit Stempel versehene Antragsformular im Original per Post zurück, das Duplikat verbleibt in der Universität. Ihr Antragsformular wird mit einer individuellen Gasthörernummer versehen und dient Ihnen gleichzeitig als Gasthörerschein. Bitte bewahren Sie das Antragsformular (Gasthörerschein) als Beleg auf - Sie sollten den Gasthörerschein innerhalb der Universität stets mit sich tragen.

  • 4. Schritt

    Bei der Anmeldung erhalten Sie eine eigene Gasthörer-Nr. (oben rechts) auf dem Antragsformular (7-stellig).

    Wichtig! Wenn Sie bereits im Semester davor angemeldet waren, tragen Sie bitte diese Gasthörernummer bei Ihrer erneuten Anmeldung im nächsten Semester auf dem Antragsformular im Feld oben rechts selbst ein.