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Aufbaustudiengang Grundzüge des deutschen Rechts (LL.M.)
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang „Aufbaustudiengang Grundzüge des deutschen Rechts“ richtet sich an Studierende, die bereits Kenntnisse in einem rechtswissenschaftlichen Studium im Ausland erworben haben. Ihnen soll das deutsche Rechtssystem nähergebracht werden. Dabei erhalten sie nicht nur einen Einblick in die Materie, sondern sie können auch selbstständig ihren Schwerpunkt wählen. Ziel des Studiums ist die Vermittlung von Kenntnissen im deutschen Recht. Mit diesen Kenntnissen haben die Absolventinnen und Absolventen einen ersten Einstieg in die deutsche Rechtsmaterie.
Das Masterstudium setzt sich aus Fächern der drei Grundgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zusammen. In diesen drei Grundgebieten kann - im Rahmen der hiesigen Möglichkeiten - nach eigenem Interesse eine Schwerpunktsetzung erfolgen. Daneben hat die Masterstudentin / der Masterstudent eine Masterarbeit (ca. 50 - 70 Seiten) zu verfassen. Nach erfolgreichem Abschluss der Masterarbeit sowie der mündlichen Masterprüfung wird dem/der Masterstudierenden der Titel Master of Laws – Aufbaustudiengang Grundzüge des deutschen Rechts durch den Masterbeauftragten des Fachbereichs verliehen.
Schwerpunkte
Der Vertiefungsbereich ermöglicht es den Studierenden, ihren Schwerpunkt zu setzen. Die Vertiefungen werden in die Bereiche Öffentliches Recht, Öffentliches Recht und Zivilrecht, Zivilrecht und Strafrecht unterteilt. Sie vermitteln den Studierenden einen tieferen Einblick in das deutsche Recht.
Ziele
Berufsfelder finden sich u.a. in Rechtsabteilungen nationaler und internationaler Unternehmen. Möglich sind auch Tätigkeiten im selbstständigen Umfeld oder bei NGOs.
Darüber hinaus sind eine anschließende Promotion sowie eine Tätigkeit in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen möglich.
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Studiengang Aufbaustudiengang Grundzüge des deutschen Rechts Studienbeginn Winter- und Sommersemester Regelstudienzeit 2 Semester Studienabschluss Master of Laws Fachbereich FB 01 Rechtswissenschaften Zulassungsmodus frei (kein NC) Unterrichtssprache Deutsch (Niveau DSH-II) Wichtige Dokumente Prüfungsordnung
StudienverlaufsplanWeiterführende Informationen Ausführliche Studiengangswebseite Inhalt ausklappen Inhalt einklappen StudienberatungStudienberatung
Aktueller Hinweis zu Sprechstunden: Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) findet eine persönliche Beratung nur noch ausschließlich telefonisch und/oder per E-Mail statt. Siehe hierzu die genauen Hinweise auf den Web-Seiten der jeweiligen Beratungseinrichtung!
Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS)
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) ist die zentrale Anlaufstelle für Informations- und Beratungsfragen zum Studium an der Philipps-Universität.
Offene Sprechzeiten (Kurzberatung): Mo 10:00 – 12:00 Uhr, Mi 14:00 – 16:00, Do 14:00 – 16:00 Uhr.
Individuelle Beratungstermine können über unsere Seite "Beratung und Kontakt" vereinbart werden.Telefonisch sind wir außerdem über das Studifon unter der (+49) 06421 28-22222 zu erreichen.
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Petra Zrenner
Fachbereich Rechtswissenschaften
Universitätsstraße 6
Savignyhaus, R. 302
35032 Marburg
Tel.: 06421 28 23102, Fax.: 06421 28 23181
E-Mail:studienberatung-fb01@jura.uni-marburg.deSprechzeiten: Mo 9-11 Uhr und Di 14-16 Uhr oder nach Vereinbarung.
Marburger Stud-i-fon für Fragen rund ums Studium
Telefonische Auskünfte rund ums Studium und bei Bedarf Vermittlung zu universitären Beratungsstellen.
Tel.: 06421 / 28 22222
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen ZulassungsbedingungenZulassungsbedingungen
vorausgesetzer Hochschulabschluss
Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Rechtswissenschaften / Jura an einer ausländischen Hochschule der mindestens 240 LP umfasst oder der Nachweis eines vergleichbaren ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Sollte dieser noch nicht vorliegen, kann ein Transcript of Records mit einer errechneten Durchschnittsnote auf Basis von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte eingereicht werden.
Werden ausländische Bildungsnachweise vorgelegt, die nach den anzuwendenden Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen weniger als 240 LP, aber mindestens 180 LP nachweisen, so verbindet der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von bis zu 60 LP zum Ausgleich der fehlenden LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
keine
Zulassungsmodus
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung
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Bewerbungsfristen
Über die geltenden Bewerbungsfristen informiert unsere Fristen-Übersicht
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Ab ins Ausland – aber wie?
Sie wollen ein Semester oder länger im Ausland studieren und Ihren Horizont erweitern?
Mit dem ERASMUS-Programm innerhalb Europas studieren.
Informationen und Beratung zum Studium weltweit im außereuropäischen Ausland (+ weitere Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt) bekommen Sie beim Referat für Studium und Praktika im Ausland und im International Office.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studium & BerufStudium & Beruf
„…und was macht man dann mit dem Studium?“
Angebote zur Berufsorientierung
Angebote zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen
Die Philipps-Universität Marburg unterstützt Sie, wenn Sie sich über Ihre berufliche Zukunft Gedanken machen, sich mit der Arbeitswelt auseinandersetzen und Ihre wissenschaftliche Qualifikation berufsstrategisch einsetzen wollen.
Weitere Informationen, Vortrags- und Beratungsangebote zur beruflichen Orientierung hält insbesondere das Career Center der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bereit.