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USprechwissenschaft und Phonetik (M.A.)
Eckdaten
Studienbeginn | Wintersemester |
---|---|
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Zulassungsmodus | Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) |
Unterrichtssprache | Deutsch (Niveau DSH-3) |
Kennen lernen
Inhalte
Allgemeines
Der Masterstudiengang „Sprechwissenschaft und Phonetik“ ist interdisziplinär angelegt.
Die Sprechwissenschaft als Theorie der mündlichen Kommunikation berührt alle Bereiche der Mündlichkeit und Stimmlichkeit. Sprechwissenschaft ist deutschlandweit ein kleines Fach – der Marburger Standort zeichnet sich durch seine spezielle Kopplung von Theorie, Didaktik und Praxis aus, insbesondere der rhetorischen Kommunikation.
Das Fachgebiet der Phonetik beschäftigt sich mit der menschlichen Kommunikation vorwiegend auf physiologischer, akustischer, perzeptueller und linguistischer Ebene. Untersuchungsgegenstände sind die einzelnen (Sprach-)Laute genauso wie Akzent, Satzmelodie oder die der Spracherzeugung zugrundeliegenden komplexen neuronalen Steuerungsprozesse.Schwerpunkte
Sprechwissenschaft:Das Studium ist interdisziplinär angelegt und berührt alle Bereiche der Mündlichkeit:
- Rhetorik, insbesondere Argumentation und Gesprächsrhetorik
- Wissenskommunikation
- Didaktik der Kommunikation
- Stimme, Stimmlichkeit und Sprechkunst
Phonetik mit den Anwendungsschwerpunkten:
- Forensik
- Sprachwissenschaft
- Klinische Phonetik
- Sprachtechnologie
- Neurophonetik (Neurokognition der Lautverarbeitung)
Perspektiven
1. Sprechwissenschaft
Das Studium bereitet auf lehrende, beratende und forschende Tätigkeiten vor und umfasst dort neben der Rhetorik auch Kommunikationsentwicklung und -evaluation. Rhetorik umfasst insbesondere Argumentation und Gesprächsrhetorik. Unter den Aspekt der Stimmlichkeit fallen auch leibliche vs. medial vermittelte Aspekte von Kommunikation z.B. in der Bewertung von E-Learning. Die lehrende Tätigkeit im Bereich der Rhetorik findet häufig in der Erwachsenenbildung statt, für die Bereiche Stimme und Sprecherziehung werden ergänzende individuelle Weiterbildung empfohlen. Eine Tätigkeit im Bereich der Ausspracheschulung im DaF-Bereich ist ebenso möglich. Zudem kann eine forschende Tätigkeit in der Sprechwissenschaft angestrebt werden.
2. Phonetik
Das Studium bereitet auf lehrende, beratende und forschende Tätigkeiten im akademischen und außerakademischen Umfeld vor. Während bei allen einschlägig tätigen Forschungsinstitutionen phonetisches Fachwissen nachgefragt wird, findet es auch in den Bereichen Fremdsprachenunterricht, Sprachtechnologie, Forensik und Neurolinguistik Anwendung. Konkrete Einsatzmöglichkeiten eines phonetischen Studiums finden sich z.B. bei Softwarefirmen, die automatische Spracherkennung entwickeln, oder in Nachsorgekliniken zur Rehabilitation nach einem Cochlea-Implantat. Die lehrende Tätigkeit findet im akademischen Umfeld oder in der Erwachsenenbildung sowie im Fremdsprachenunterricht statt.
Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote
Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.
Bei Fragen ...
Fachliche Beratung sowie Details zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Ansprechpartnerin für die Phonetik:
Dr. Gea De Jong-Lendle
Pilgrimstein 16
Raum: 217
35037 Marburg
Tel.: (+49) 06421 28-24603
E-Mail: gea.dejong@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mittwochs von 17:00 - 18:00 UhrAnsprechpartnerin für die Sprechwissenschaft:
Eva Maria Gauß
Deutschhausstr. 3
Raum: DG/ B221
35037 Marburg
Tel.: (+49) 06421 28-23030
E-Mail: eva.gauss@uni-marburg.deAdministrative Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Manuela Jarschel, Linda Niese, Lilli Obholz
Biegenstraße 10, Raum 00022 (Erdgeschoss)
35037 Marburg
E-Mail: master@uni-marburg.de
Sprechzeiten: siehe Webseite "Masterabteilung und ausländische Studierende"Telefonisch kannst du uns außerdem über das Studifon unter der 06421 28 22222 erreichen.
Beratung zu Studienwahl und Studienangebot
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) ist die zentrale Anlaufstelle für Informations- und Beratungsfragen zum Studium an der Philipps-Universität.
Offene Sprechzeiten (Kurzberatung): Mo 10:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 16:00 Uhr.
Individuelle Beratungstermine können über unsere Webseite "Beratung und Kontakt" vereinbart werden.Telefonisch kannst du uns außerdem über das Studifon unter der 06421 28 22222 erreichen.
Beratung zur Berufsorientierung
Welche Berufsperspektiven habe ich mit meinem Studium? Wie kann ich mich während meines Studiums auf den Berufseinstieg vorbereiten? Wie finde ich Informationen zu Tätigkeitsfeldern und zur Stellensuche? Wende dich gern an unser Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS).
Bewerben
Was du mitbringen musst
Vorausgesetzter Hochschulabschluss:
Wir benötigen von dir einen Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Linguistik, Phonetik, Sprechwissenschaft oder den Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Im absolvierten Studiengang muss grundlegendes Wissen im Umfang von mindestens 3 Leistungspunkten in der Technik der ohrenphonetischen Analyse (Kenntnis IPA-Alphabet) erlangt worden sein. Des Weiteren ist ein fachärztliches phoniatrisches Stimm- und Hörgutachten (nicht älter als 2 Jahre) vorzulegen. Sollte das Gutachten zum Bewerbungsende nicht vorliegen, kann der Nachweis zur Einschreibung nachgereicht werden.
Die Eignungsfeststellungskommission kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 6 LP erbracht werden. Diese können in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Sprache und Kommunikation“ im Umfang von bis zu 6 LP bestehen. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.
Nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:
Zwei Fremdsprachen. Nachzuweisen sind
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- Kenntnisse einer weitere Fremdsprache, nämlich
Hinweis: Die Deutschkenntnisse von Nicht-Muttersprachler/innen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation entweder durch DSH 3 oder ein TestDaF-Ergebnis mit mindestens 2 x 4 und 2 x 5 nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus:
Es wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhältst du über den Link unter "Wie du dich bewerben kannst" weiter unten.
Bis wann du dich bewerben kannst
Bewerbungsfristen
Über die geltenden Bewerbungsfristen informiert unsere Fristenübersicht.
Wie du dich bewerben kannst
Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für das Eignungsfeststellungsverfahren und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.