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  • Foto: Markus Farnung

Aktenabgabe

Die Philipps-Universität Marburg muss die in ihrer zentralen Verwaltung, den Fachbereichen, Einrichtungen und Instituten entstehenden dienstlichen Akten, wenn diese nicht mehr für den laufenden Dienstbetrieb benötigt werden, gemäß den Bestimmungen des Hessischen Archivgesetzes und der Satzung des Archivs der Philipps-Universität vor der Vernichtung ihrem Universitätsarchiv anbieten. Dies gilt auch für elektronische Unterlagen. Das Archiv entscheidet darüber, welche Akten es übernimmt und welche Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet bzw. gelöscht werden dürfen.