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Wahlen zum Hilfskräfterat

Die elektronischen Wahlen 2026 finden vom 10.06.2026, 13:00 – Mi., 24.06.2026, 13:00 Uhr statt.

  • Wer kann wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Personen die zum Zeitpunkt der Wahl (10.06. – 24.06.2026) als studentische Hilfskraft an der Philipps-Universität beschäftigt sind. 

    Maßgebend für die Wahl des Hilfskräfterats sind die Eintragungen im Wahlverzeichnis der Philipps-Universität Marburg für die Hochschulwahlen im Sommersemester 2026 zum Stichtag 02.04.2026. 

  • Wer kann gewählt werden?

    Passives Wahlrecht (= Recht, sich zur Wahl aufzustellen) für die Wahlen zum Hilfskräfterat haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge an der Philipps-Universität als studentische Hilfskraft beschäftigt sind. 

    Die Einreichung von Kandidaturen für den Hilfskräfterat sind digital per E-Mail als unterschriebenes pdf-Dokument oder in Papierform bis zum 05.05.2026, 15:30 Uhr bei der Wahlleitung einzureichen. Muster für die Einreichung der Wahlvorschläge.

    Die Wahlvorschläge können nach § 5 Abs. 2 der Wahlordnung für den Hilfskräfterat von jeder und jedem Wahlberechtigten eingereicht werden, sie müssen den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers, nebst Anschrift und Angaben zum Hilfskräfteverhältnis (Beginn, Dauer, Zuordnung der Stelle) enthalten.

    Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können Vorschlagslisten zurückgenommen, geändert oder ergänzt werden. Die Wahlleitung prüft die Wahlvorschläge unverzüglich nach dem Ablauf der Einreichungsfrist, um über ihre Zulassung zu entscheiden. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht worden sind oder den aufgestellten Anforderungen nicht genügen, werden nicht zugelassen.

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  • Wie wird gewählt?

    Zur Stimmabgabe gibt der*die Wahlberechtigte nacheinander die vorgenannten Zugangsdaten über ein internetbasiertes Wahlsystem ein und Authentifiziert sich so als wahlberechtigt.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Zugangsdaten werden jeder*jedem Wahlberechtigten die elektronischen Stimmzettel der Gremien untereinander / nacheinander angezeigt für die er*sie wahlberechtigt ist. Auf jedem Stimmzettel kann er*sie den gewünschten Wahlvorschlag / die gewünschten Wahlvorschläge zunächst markieren und wird anschließend insgesamt zur Bestätigung seiner*ihrer Wahl aufgefordert.

    Mit erfolgter Bestätigung werden die abgegebenen Stimmen anonym bis zur Auszählung in der elektronischen Wahlurne gespeichert. Ein erneutes Einloggen in das Wahlsystem ist dann nicht mehr möglich!

  • Wer organisiert die Wahl?

    Wahlleiter
    Stefan Rösel 
    Tel: 06421 28-26144 
    stefan.roesel@verwaltung.uni-marburg.de 
    Biegenstraße 10, 35037 Marburg 
    B|02 Verwaltungsgebäude (Raum: 03003 bzw. +3003) 

    Wahlvorstand
    Maximilian Koch, FB21; 
    Theresa Scheepers, FB03;
    Catharina Luttmann, FB09.
    hilfskraftinitiative@asta-marburg.de
    Erlenring 5, 35037 Marburg

    Die Wahlorgane werden gemäß § 4 Wahlordnung für den Hilfskräfterat auf der Wahlvorstand Hilfskräfterat Vollversammlung der studentischen Hilfskräfte am 21.04.2026 gewählt. Geschäftsstelle des Wahlvorstandes ist der Raum 007 im AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), Erlenring 5, 35037 Marburg. 

    Die Geschäftsstelle ist mit E-Mail zu erreichen: hilfskraftinitiative@asta-marburg.de

Dokumente zu den Wahlen

Wahlordnung für die Wahl zum Hilfskräfterat

Wahlbekanntmachung 2026

Wahlvorschlagformular 2026