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Pausen

  • Wann wird die Pause abgezogen?

    Die Pause wird automatisch am Ende des Arbeitstages abgezogen, wenn man sich nicht zur Pause ausstempelt.

    - Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden werden 30 Minuten Pause abgezogen.
    - Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden werden 45 Minuten Pause abgezogen.

    Zeiten, in denen Sie ausgebucht sind, werden auf die Pause angerechnet. Wird zum Beispiel für 15 Minuten das Gebäude verlassen und danach die Arbeit wieder aufgenommen, wird die Zeit als bereits in Anspruch genommene Pause berücksichtigt. Am Ende des Tages wird dann nur noch die restliche Pausenzeit abgezogen.

  • Ab wann wird die volle Pause abgezogen?

    Die Pause in Höhe von 30 Minuten wird erst ab einer Anwesenheitszeit (Arbeitszeit + Pause) von 6 Stunden und 30 Minuten abgezogen. Die Pause in Höhe von 45 Minuten wird erst ab einer Anwesenheitszeit (Arbeitszeit + Pause) von 9 Stunden und 45 Minuten abgezogen.
    Bei Anwesenheitszeiten von 6 bis 6 Stunden und 30 Minuten erfolgt ein Abzug in Höhe der 6 Stunden überschreitenden Zeit, bei Anwesenheitszeiten von 9 bis 9 Stunden und 45 Minuten erfolgt ein Abzug in Höhe der 9 Stunden überschreitenden Zeit.

    Beispiel:
    Anwesenheitszeit 6 Stunden und 10 Minuten
    Die 10 Minuten, die über die 6 Stunden hinausgehen, gelten in diesem Fall als Pause und werden von der Arbeitszeit abgezogen. Es werden weder zusätzlich 30 Minuten abgezogen noch am Ende des Tages die verbleibenden 20 Minuten. Die effektive Arbeitszeit beträgt an diesem Tag somit 6 Stunden, die 10 Minuten werden als Pause gewertet.

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