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Die EU-Datenschutzgrundverordnung

Nicht egal: Personenbezogene Daten
Foto: Stabsstelle Informationssicherheit

Welche Daten werden geschützt?

Die Datenschutz-Grundverordnung schützt personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Identifizierbar ist eine Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann.

Manche dieser Daten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten, die eines erhöhten Schutzes bedürfen. Die Vorschriften zur Sammlung und Verarbeitung solcher Daten sind wesentlich strenger. Solche besonders sensiblen personenbezogenen Daten sind nach § 9 Abs. 1 DSGVO:

  • Angaben über ethnische Herkunft
  • politische Ansichten
  • religiöse sowie weltanschauliche Überzeugung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Angaben über die Gesundheit einer Person
  • Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung

Wieso sind meine Daten schützenswert?

Wie Sie sehen handelt es sich bei den zu schützenden Daten um sehr sensible und persönliche Daten. Viele Unternehmen erwirtschaften jährlich Gewinne in Millionenhöhe indem sie Ihre Daten sammeln und verkaufen. Meistens werden die gesammelten Daten gezielt genutzt um individualisierte Werbung zu schalten. In den falschen Händen, können diese Daten jedoch auch missbräuchlich verwendet werden wie beispielsweise für Erpressung, Dokumentenfälschung oder Manipulation.

Deshalb bedarf es beim Umgang mit personenbezogenen Daten einer erhöhten Sorgsamkeit. Unternehmen und öffentliche Stellen, die derlei Datenschätze sammeln, speichern und verarbeiten müssen diese entsprechend vor unbefugten Zugriffen schützen. Zudem dürfen auch nicht alle Daten zu jedwedem Zweck verarbeitet oder gespeichert – und schon gar nicht weitergegeben – werden.

Wie werden meine Daten gesammelt?

Häufig werden personenbezogene Daten aus Unwissenheit viel zu leichtfertig preisgegeben. Gerade in unserer heutigen digitalisierten Welt wird das massenhafte sammeln personenbezogener Daten für Unternehmen immer einfacher. Ihr Smartphone ist besonders gut geeignet um Standortdaten, Kontaktdaten, Nachrichten oder Gesundheitsdaten abzugreifen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber auch beim Surfen im Internet hinterlassen Sie mehr Spuren als Ihnen bewusst ist. Dabei gilt aus Sicht der Datensammler eine Prämisse: Je mehr Daten, desto besser. Die Menge an Daten die gesammelt wird, wuchs in den letzten Jahren rasant an. Günstiger werdende Speichertechnologien, schneller werdende Prozessoren und ausgereiftere Algorithmen machen das Verknüpfen und Auswerten Ihrer Daten immer einfacher, profitabler und gefährlicher.

Welche Rechte habe ich?

Da Sie grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung Ihrer persönlichen Daten bestimmen dürfen, werden diese durch Rechte geschützt. Die wichtigsten Rechte betreffen die Informationspflicht, den Auskunftsanspruch sowie die Löschung der Daten.

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn Sie aktiv Zustimmung zu dem Vorgang erteilen.

 Nach Art. 15 DSGVO sind Sie befugt, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten bei Unternehmen und Behörden einzusehen

Falsche, veraltete, widerrechtlich gespeicherte oder weitergegebene personenbezogene Daten müssen von den Datensammlern rechtzeitig gesperrt, berichtigt oder gänzlich gelöscht werden. Die Sie haben das Recht darauf, diese Vorgänge einzufordern, wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz diesbezüglich festzustellen ist.

Kontakt

Datenschutzbeauftragter der Universität

Dr. Rainer Viergutz

Tel.: 06421 2826155
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