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Verfahren vor dem LG Frankfurt gegen Alexander M. (2022)

Das Landgericht Frankfurt verhandelte das Verfahren gegen Alexander M. aus dem Ermittlungskomplex NSU 2.0.

In der Anklage wurde M. vorgeworfen, in insgesamt über 100 Fällen u.a. Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole sowie Volksverhetzung begangen zu haben. Insbesondere habe er in der Zeit von August 2018 bis Mai 2021 zahlreiche Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens geschickt, die u.a. mit „NSU 2.0“ unterzeichnet gewesen seien und zahlreiche rassistische oder verfassungsfeindliche Aussagen enthalten haben sollen.

Das Hauptverfahren am Landgericht Frankfurt wurde vom 16. Februar bis zum 17. November 2022 geführt. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Eine Revison Alexander M.s  vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im März 2024 blieb erfolglos; das Gericht bestätigte das Urteil des OLG Frankfurt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte der Prozesstage folgen.