Dozentenmobilität/ Teaching Staff Mobility (ERASMUS)
Das ERASMUS-Dozentenmobilitätsprogramm fördert Kurzlehraufenthalte (z. B. Vorlesungen oder Seminare, Lehrveranstaltungen im Rahmen von Summer schools) im europäischen Ausland.
Förder- und Auswahlkriterien:
Förderfähig sind Mitarbeiter/Lehrbeauftragte der Philipps-Universität Marburg, die einen
- Lehraufenthalt an einer
- Partnerhochschule (mit gültiger European University Charta) der Philipps-Universität Marburg durchführen, der
- mind. 5 Unterrichtsstunden umfasst.
Die Auswahl der Dozenten obliegt der Hochschule. Bei der Auswahl sollen bevorzugt Aufenthalte gefördert werden, die
- die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben und das Lehrangebot bereichern,
- dazu genutzt werden können, die Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten zu festigen und auszuweiten sowie künftige Kooperationsprojekte zwischen der Heimat- und Gasthochschule vorzubereiten und um
- Kontakte zu knüpfen und Netzwerke aufzubauen
Finanzielle Unterstützung:
Eine Pauschale i.H.v. 500 € pro Kurzlehraufenthalt. Der Betrag ist dem Reisekostengesetz angelehnt und dient zur Deckung der zusätzlichen Kosten (Reise- Übernachtungskosten und Tagegelder), die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen.
Antragstellung und einzureichende Dokumente:
Vor dem Aufenthalt:
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Schriftliche Bewerbung beim Referat für Europäische Bildungsprogramme per E-Mail.
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Dienstreiseantrag - Bitte geben Sie an, dass Sie eine Reisekostenerstattung durch die "Erasmus-Dozentenmobilität" in Höhe von 500 Euro erhalten.
Nach dem Aufenthalt:
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Nachweis der Reisekosten (Rechnung für Flug, Bahnreise etc. und entsprechende Boardkarten, Tickets usw.)
Beachten Sie bitte, dass
- diese Unterlagen Bestandteil der Vertragsvereinbarungen mit dem DAAD sind und wir deswegen auf die Vollständigkeit beharren müssen.
- eine Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags in allen Fällen erforderlich ist.
- der Mobilitätszuschuss nach dem Aufenthalt überwiesen wird.
- Mitarbeiter/innen, die keinen Arbeitsvertrag an der Universität haben (z.B. Lehrbeauftragte) und dennoch förderfähig sind, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen müssen.
Fachcodes und ERASMUS Codes der Partnerhochschulen
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

