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Bewerbungsverfahren und Vorbereitung 

 

  1. Informieren Sie sich über die Austauschmöglichkeiten Ihres Fachgebietes auf den jeweiligen Seiten Ihres Fachbereiches und bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei Ihrer/Ihrem Fachbereichskoordinator/in. Die interne Platzvergabe obliegt ausschließlich der Fachbereichskoordination. Beachten Sie bitte auch die spezifischen Bewerbungskriterien und Bewerbungsfristen Ihres Fachbereichs. Normalerweise sollten Sie sich bis Ende eines Kalenderjahres für das folgende akademische Jahr bewerben (Winter- und Sommersemester).
  2. Für die Bewerbung füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus. Nach Vervollständigung der Bewerbungsdaten drucken Sie das Bewerbungsformular aus und reichen es unterschrieben bei Ihrem/Ihrer Fachbereichskoordinator/in ein, zusammen mit allen Bewerbungsunterlagen, die in Ihrem Fachbereich zusätzlich erforderlich sind.
  3. Nach der Auswahl werden Sie von Ihrem Fachbereich bei der Partnerhochschule nominiert. Normalerweise wird Ihnen die Gasthochschule dann alle weiteren Informationen zukommen lassen, die Sie  für die Anmeldung an der Gasthochschule und die weiteren Vorbereitungen Ihres Studienaufenthalts benötigen.
  4.  Vor Beginn Ihres Aufenthaltes erhalten Sie vom Referat für Europäische Bildungsprogramme per E-Mail ein ausführliches Informationspaket mit vielen wichtigen Informationen sowie personalisierten Dokumenten und Bescheinigungen für Ihren Aufenthalt. Bitte lesen Sie alle Informationen sehr aufmerksam und beachten Sie die Hinweise und Fristen.
    Um den ERASMUS Mobilitätszuschuss zu beantragen, müssen Sie unbedingt vor Antritt Ihres Aufenthalts die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung im Original m Referat für Europäische Bildungsprogramme einreichen. Das Formular erhalten Sie mit Ihrem Informationspaket.

  5. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Erstellung des Studienplans an der Gastuniversität und die Anerkennung der Studienleistungen in Marburg und dokumentieren Sie dies auf dem Studienvertrag (Learning Agreement), der von Ihnen, der Gastuniversität und Ihrem/er Fachbereichskoordinator/in vor Beginn des Aufenthaltes unterschrieben werden muss. Der vollständige Studienvertrag (Learning Agreement) mit allen Unterschriften muss vor Beginn des Aufenthaltes beim Referat für Europäische Bildungsprogramme vorliegen.

Zuletzt aktualisiert: 17.05.2013 · Christopher Moss

 
 
 
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