Förderbedingungen
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Sie müssen in einem Studiengang der Philipps-Universität eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss (einschl. Promotionsstudium) führt.
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Sie müssen mindestens Ihr erstes Studienjahr abgeschlossen haben (MA-Studierende können auch im 1. Semester des Studienganges ins Ausland gehen).
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Ihr Auslandsstudium ist studienbedingt und stellt somit einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar (der überwiegende Teil der im Ausland erbrachten Leistungen kann in Marburg angerechnet werden).
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Sie haben bisher noch nicht am Erasmus-Programm teilgenommen (s.u.).
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Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
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Ihr Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten und findet innerhalb eines akademischen Jahres statt.
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Sie besuchen überwiegend Lehrveranstaltungen des Fachgebiets, die im Rahmen des Austauschplatzes, über den Sie ins Ausland gehen, vorgesehen sind.
Mehrfache Teilnahme
Bei der Förderung von Studierenden sind folgende Grundregeln zu beachten. Ein/e Studierende/r kann nur einmal (gleich, ob mit oder ohne Zuschuss) für
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ein Erasmus-Auslandsstudium (SMS) (maximal 12 Monate) und zusätzlich für
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ein Erasmus-Auslandspraktikum (SMP) (maximal 12 Monate) gefördert werden.
Die Förderung einer Maßnahme (SMS oder SMP) muss innerhalb eines akademischen Jahres erfolgen.
Wurde ein/e Studierende/r bereits einmal (mit oder ohne Zuschuss) in
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SMS gefördert, kann er/sie noch eine Förderung für ein Auslandspraktikum (SMP) erhalten.
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SMP gefördert, kann er/sie noch eine Förderung für ein Auslandsstudium (SMS) erhalten.
Kombination von Studium und Praktikum
Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts (SMS) miteinander zu kombinieren und zu kofinanzieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
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das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert,
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das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr absolviert.
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der kombinierte Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten. Dabei ist die Kombination der Teile beliebig wählbar. Es gibt keine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis. Beispiele: 1. Ein Monat Praktikum und zwei Monate Studium. 2. Sechs Monate Studium und sechs Monate Praktikum
Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet. Die geförderten Studierenden können daher noch bis zu 12 Monate als ERASMUS-Praktikanten (SMP) gefördert werden.

