Mobilitätszuschuss
Der Mobilitätszuschuss dient der Deckung der im Ausland zusätzlich entstandenen Kosten. Es ist eine Art „Aufwandsentschädigung“ für den Auslandsaufenthalt, zusätzlich zu den weiteren Vergünstigungen (Sprachkurse, Serviceleistungen, keine Studiengebühren etc.). Die Zuschusshöhe variiert zwischen einzelnen Hochschulen und Ländern z.T. sehr stark. Dies ist u.a. dadurch bedingt, dass in anderen Ländern zusätzliche Mittel aus Landes- oder Hochschuletats zur Verfügung gestellt und damit der Erasmus-Zuschuss aufgestockt wird.
Wichtig:
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Monatliche Rate: ca. 180 € monatlich, vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD.
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Auszahlung der vollen Monatsrate, wenn mindestens 16 Tage eines Monats lückenlos studienbedingt im Ausland verbracht wurden.
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Es besteht kein rechtlicher Anspruch, weder auf eine gewisse Förderhöhe, noch auf eine Zuwendung an sich.
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Mit der Annahmeerklärung verpflichten Sie sich, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn Sie den Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. vorzeitig abbrechen und den vereinbarten Zeitraum nicht einhalten. Zudem verpflichten Sie sich, alle Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen, andernfalls kann es ebenso zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen.
Auszahlungsmodus:
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Die Auszahlung des Zuschusses ist abhängig von der Dauer Ihres Aufenthaltes.
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Wenn Sie bis einschließlich 6 Monate im Ausland bleiben, erfolgt die Auszahlung in 2 Raten:
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Die 1. Rate wird als Vorschuss für die ersten 3 Monate ausgezahlt. Die 2. Rate wird nach Abschluss des Aufenthaltes ausgezahlt.
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1. Rate ab dem 01.10.2011, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung, des Studienvertrags und der Bestätigung des Studienbeginns.
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2. Rate nach Studienende, jedoch erst wenn die Bestätigung des Studienendes und der Erfahrungsbericht vollständig vorliegen.
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Wenn Sie mind. 7 Monate im Ausland bleiben, erfolgt die Auszahlung in 3 Raten:
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Die 1. Rate wird als Vorschuss für die ersten 3 Monate ausgezahlt. Die 2. Rate für weitere drei Monate wird nach mind. 6 Monaten Auslandsaufenthalt ausgezahlt. Die 3. Rate wird nach Abschluss des Aufenthaltes ausgezahlt.
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1. Rate ab dem 01.10.2011, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung, des Studienvertrags und der Bestätigung des Studienbeginns.
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2. Rate nach 6 vollendeten Monaten im Ausland
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3. Rate nach Studienende, jedoch erst wenn die Bestätigung des Studienendes und der Erfahrungsbericht vollständig vorliegen.
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