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FAQ
Die Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Bindend sind ausschließlich die Studien- und Prüfungsordnungen.
Inhalte:
- Anmeldungen zu Prüfungen und Studienleistungen von Vorlesungen und Übungen
- Noten und Fehlversuche
- Seminare und Praktika
- Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten und Abschlussarbeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen
- Modulbindung und -wechsel
- Weiteres
Anmeldungen zu Prüfungen und Studienleistungen von Vorlesungen und Übungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich in Marvin für Lehrveranstaltungen des FB 12 anmelden?
Für die meisten Veranstaltungen des Fachbereichs 12 müssen Sie sich nicht in Marvin anmelden. Nur für die folgenden Module ist eine Anmeldung (innerhalb der ersten Prüfungsanmeldephase) für die Lehrveranstaltung, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, in Marvin erforderlich: Praktikum zur Statistik, Praktikum zur Stochastik, Programmierpraktikum. Für Veranstaltungen anderer Fachbereiche, die Sie z.B. im Bereich MarSkills oder als Importmodul belegen, ist eine Anmeldung für Lehrveranstaltungen meistens notwendig. Informieren Sie sich dazu bitte auf den Webseiten des entsprechenden Fachbereichs.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann muss ich mich für Prüfungen bzw. Studienleistungen anmelden?
Die Anmeldung findet pro Prüfungsperiode in einem festgelegten Zeitraum statt. Ohne Anmeldung ist keine Prüfungsteilnahme möglich. Eine Anmeldung außerhalb der Anmeldephase ist nicht möglich.
In der ersten Anmeldephase können Sie sich für die Studienleistung anmelden und für den ersten Termin der Prüfungsleistung. In der zweiten Anmeldephase können Sie sich ausschließlich für die Prüfungsleistung im zweiten Termin anmelden. Eine Anmeldung für Studienleistungen ist in der zweiten Anmeldephase nicht mehr möglich. Sie können frei entscheiden, in welcher Prüfungsphase Sie an einer Prüfung des Fachbereichs 12 teilnehmen möchten. Siehe dazu „Kann ich meine Prüfungen auch erst in der 2. Prüfungsperiode schreiben?“
Für einige Seminarmodule und Praktika gelten Ausnahmen für die Anmeldung. Siehe dazu:
- Wie melde ich mich für ein Seminar („Ausgewählte Themen...“ / „Ausgewählte fortgeschrittene Themen...“ / „Weitere ausgewählte Themen...“) an?
- Wie melde ich mich für das Praktikum zur Stochastik, das Praktikum zur Statistik oder das Programmierpraktikum an?
Bitte beachten Sie, dass an anderen Fachbereichen andere Regeln gelten und es andere Anmeldephase gibt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meine Prüfungen auch erst in der 2. Prüfungsperiode schreiben?
Ja. Das gilt für die Prüfungen am Fachbereich 12. Wenn Sie sich nicht für den ersten Termin anmelden, können Sie sich innerhalb des zweiten Anmeldezeitraums direkt zum zweiten Termin anmelden. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie die Prüfung zum ersten Termin nicht bestanden haben sollten und noch weitere Prüfungsversuche zur Verfügung haben. Sie werden NICHT automatisch zum zweiten Termin angemeldet. Wenn Sie die Prüfung im zweiten Termin nicht bestehen sollten oder am Prüfungstag erkrankt sind, gibt es keinen dritten Termin innerhalb desselben Semesters.
Auch wenn Sie die Prüfung erst am zweiten Termin ablegen möchten, können Sie die Studienleistung nur innerhalb der ersten Anemldephase anmelden.
An anderen Fachbereichen kann es andere Regelungen geben! Wenn Sie Prüfungen anderer Fachbereiche schreiben möchten, informieren Sie sich dort rechtzeitig über die geltenden Regeln.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich auch für Studienleistungen anmelden?
Wenn das entsprechende Modul laut Prüfungsordnung eine oder mehrere Studienleistungen umfasst, müssen Sie sich auch für diese anmelden. Die meisten Module gelten erst als abgeschlossen, wenn sowohl Studienleistungen als auch Prüfungsleistungen bestanden wurden. Eine Anmeldung für Studienleistungen ist grundsätzlich nur innerhalb der ersten Anmeldephase des Semesters möglich. (Lediglich in einzelnen Modulen ist die Studienleistung eine Klausur, die sowohl in der ersten als auch in der zweiten Prüfungsphase angeboten wird. In diesen Fällen ist eine Anmeldung dazu in der entsprechenden Anmeldephase möglich.)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich in einem Wahlpflichtbereich die vorgesehenen Leistungspunkte überschreiten?
Wenn ein Modul zu einer Überschreitung der für den Wahlpflichtbereich vorgesehenen Leistungspunkte führt, so wird dieses Modul nur mit den Leistungspunkten gewichtet und ausgewiesen, die zum Erreichen der vorgesehenen Leistungspunkte notwendig sind. Fehlen Ihnen in dem Studienbereich bspw. noch 6 ECTS und Sie belegen ein Modul mit 9 ECTS, so wird es im Transkript dennoch nur mit 6 ECTS erscheinen und auch nur mit diesem Anteil in Ihre Note einfließen. In dieser Situation können Sie sich i.d.R. nicht selbstständig in Marvin für die zugehörige Prüfung anmelden. Bitte gehen Sie so vor, wie beschrieben unter „Ich kann mich in Marvin nicht zu einer Prüfung anmelden. Können Sie mir helfen?“
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Die Prüfung wird in verschiedenen Studienbereichen angeboten. Ist es egal, in welchem ich mich anmelde?
Nein, das ist nicht egal. Bitte achten Sie darauf, sich in dem Studienbereich anzumelden, in dem Sie das entsprechende Modul einbringen möchten. Spätere Umbuchungen sind in der Regel nicht möglich.
Insbesondere gilt das für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik. Sie müssen sich vor der Anmeldung zur ersten Prüfung im betriebswirtschaftlichen / wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktbereich für einen Schwerpunkt entscheiden und die Prüfungen und Studienleistungen in diesem anmelden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erhalte ich ein 2FA-Token für die Prüfungsanmeldung?
Die Anmeldung für Prüfungen erfolgt im Portal Marvin. Sie benötigen hierfür einen 2FA-Token (Zwei-Faktor-Authentisierung). Zuständig dafür ist das Hochschulrechenzentrum (HRZ). Erstsemesterstudierende/Neueinschreiber können sich ihr 2FA-Token selbst erstellen unter:
https://2fa.hrz.uni-marburg.de/de/ausrollen
Bei Fragen zur Zwei-Faktor-Authentisierung im Zuge der Prüfungsanmeldung in Marvin verweisen wir auf folgende Webseite. Dort sind alle Informationen, Formulare und Anlaufstellen genannt: https://www.uni-marburg.de/2faInhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich in Marvin nicht zu einer Prüfung anmelden. Können Sie mir helfen?
Bitte versuchen Sie zunächst selbst herauszufinden, warum Marvin die Anmeldung nicht zulässt. Beachten Sie dabei bitte die Fehlermeldung in Marvin. Häufig liegt ein Verstoß gegen die Studien- und Prüfungsordnung vor und Sie dürfen die Prüfung nicht mehr ablegen. Wenn dies nicht der Fall ist und beispielsweise ein technischer Fehler vorliegt oder es einen anderen Grund gibt, schreiben Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail von der E-Mail-Adresse Ihres Student-Accounts mit den folgenden Informationen und dem Betreff „Anmeldung für [Modulname]“ an das Prüfungsbüro des modulanbietenden Fachbereichs:
1. Ihre Matrikelnummer
2. Ihren Vor- und Nachname
3. Den Namen und die Nummer der Prüfung/Studienleistung, für welche Sie sich anmelden möchten. (Die Prüfungsnummern für die Prüfungs- oder Studienleistungen beginnen mit S oder P für die Prüfungsordnung ab 2023.)
4. Einen Screenshot mit der Fehlermeldung von Marvin oder eine Erläuterung, warum Sie sich für die Anmeldung an das Prüfungsbüro wenden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?
Die Abmeldung von einer Prüfung ist während der Anmeldephase, in der die Prüfung angemeldet wurde, jederzeit möglich. Nach Ablauf der entsprechenden Anmeldephase ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich für eine Prüfung an, die ich als Auflage ablegen muss?
Falls Sie die Prüfung in einem Modul als Auflage für Ihre Zulassung zum Studiengang ablegen müssen, schreiben Sie bitte innerhalb der Anmeldephase eine E-Mail an das Prüfungsbüro. Bitte verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse Ihres Student-Accounts und machen Sie folgende Angaben:
1. Ihre Matrikelnummer
2. Ihren Vor- und Nachname
3. Den Namen des Moduls, für das Sie sich anmelden möchten
4. Die Angabe, dass Sie die Prüfung als Auflage ablegen müssenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Was mache ich, wenn ich am Prüfungstermin krank bin?
Siehe: https://www.uni-marburg.de/de/fb12/fachbereich/dekanat/pruefungsbuero/ruecktritt-von-pruefungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist meine Modulauswahl immer zulässig, wenn Marvin die Prüfungsanmeldung erlaubt?
Nicht unbedingt. Marvin überprüft in vielen Fällen, ob die Anmeldung zu einer Prüfung zusammen mit den bereits bestandenen Prüfungen eine Randbedingung verletzen würde (z.B. die Höchstzahl an Vertiefungsmodulen im Bachelor). Dies kann von Marvin aber z.B. nicht für im selben Semester parallel angemeldete Prüfungen überprüft werden. Sie sind also selbst dafür verantwortlich, nur laut Prüfungsordnung gültige Kombinationen von Prüfungen anzumelden.
Noten und Fehlversuche
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Note wurde falsch oder gar nicht in Marvin eingetragen. Wie gehe ich vor?
Wenden Sie sich bei einer falsch oder nicht eingetragenen Note bitte an das Sekretariat der Prüferin oder des Prüfers. Beachten Sie, dass das Eintragen von Prüfungsergebnissen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte haben Sie daher zunächst etwas Geduld.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es die Möglichkeit, Einsicht in meine Klausur zu nehmen?
Die Möglichkeit zur Einsicht in die Klausur besteht zu einem von der Prüferin bzw. dem Prüfer bekannt gegebenen Termin. Nach diesem Termin ist eine Einsicht ausschließlich auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
Für Prüfungen von Modulen des Fachbereichs 12 gilt: Bestandene Prüfungen dürfen nicht wiederholt werden. Nicht-bestandene Prüfungen dürfen Sie maximal dreimal wiederholen, sodass Sie insgesamt vier Prüfungsversuche haben.
Am Fachbereich 12 gibt es folgende Ausnahmen: Für eine Abschlussarbeit (Bachelor und Master) gibt es nur zwei Prüfungsversuche. In den Praxis-Modulen der Lehramtsstudiengänge (PraxisLab Mathematik, PraxisLab Informatik) gibt es nur drei Prüfungsversuche.
Ein nicht-bestandener-Prüfungsversuch (Fehlversuch) entsteht, wenn Sie sich für eine Prüfungsleistung angemeldet haben und dann z.B. nicht zur Prüfung antreten oder eine zu geringe Leistung in der Prüfung erbringen. Ein Fehlversuch entsteht nicht, wenn Sie aufgrund von Krankheit fehlen und Ihre Krankmeldung rechtzeitig einreichen. Verwenden Sie hierfür das Formular von unserer Webseite.
Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden.
Für Prüfungen von Modulen anderer Fachbereiche gelten ggf. andere Regeln. Z.B. dürfen nicht-bestandene Prüfungen von Modulen des Fachbereichs 02 nur maximal zweimal wiederholt werden, sodass Sie insgesamt drei Prüfungsversuche haben.
Seminare und Praktika
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie finde ich ein passendes Seminar („Ausgewählte Themen...“ / „Ausgewählte fortgeschrittene Themen...“ / „Weitere ausgewählte Themen...“)?
Seminare werden jedes Semester angeboten, wobei die Themen von Semester zu Semester variieren können. In der Regel findet in den ersten Wochen des Semesters eine Vorbesprechung statt, in der die Einzelheiten des jeweiligen Seminars (einschließlich der Themenvergabe) besprochen werden. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis. Einen Überblick über die in einem Semester angebotenen Seminare und deren Vorbesprechungen erhalten Sie im Vorlesungsverzeichnis Ihres Studiengangs. Zu einigen Seminaren der Mathematik findet die Vorbesprechung bereits am Ende des vorherigen Semesters statt. Dazu erhalten Sie rechtzeitig im Voraus eine E-Mail als Ankündigung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich für ein Seminar („Ausgewählte Themen...“ / „Ausgewählte fortgeschrittene Themen...“ / „Weitere ausgewählte Themen...“) an?
Für die Seminarmodule „Ausgewählte Themen...“ / „Ausgewählte fortgeschrittene Themen...“ / „Weitere ausgewählte Themen...“ erfolgt die Anmeldung zur Zeit noch über Papierlisten bei der jeweiligen betreuenden Person bzw. im zuständigen Sekretariat. Die Anmeldungen werden in der Regel später mit dem Ergebnis (Bestanden/Nicht-Bestanden bzw. Notengebung) an das Prüfungsbüro übermittelt und in Marvin eingetragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich für das Praktikum zur Stochastik, das Praktikum zur Statistik oder das Programmierpraktikum an?
Für diese Praktika erfolgt eine implizite Prüfungsanmeldung durch Anmeldung zur zugehörigen Veranstaltung in Marvin während der ersten Prüfungsanmeldephase. Um das Praktikum zu belegen, müssen Sie sich also innerhalb der ersten Prüfungsanmeldephase für die entsprechende Veranstaltung in Marvin anmelden. Dadurch werden Sie automatisch zu den zugehörigen Prüfungs- und Studienleistungen angemeldet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie finde ich ein Thema für das Fortgeschrittenenpraktikum / die Projektarbeit?
Aktuelle Themen für „Fortgeschrittenenpraktika“ und „Projektarbeiten“ in Informatik, Data Science und Wirtschaftsinformatik (wahlweise in Mathematik) werden stets zu Beginn jedes Semesters angeboten. Sie finden diese im ILIAS-Kurs:
Magazin > Curriculare Lehre > ILIAS: Kurse aller Semester > FB12: Mathematik und Informatik > Informatik > aktuelles Semester > Fortgeschrittenenpraktika und Projektarbeiten
Der ILIAS-Kurs wird in der Regel am ersten Vorlesungstag des Semesters online gestellt. Bitte sehen Sie sich dort die einzelnen Aufgabenbeschreibungen an und folgen Sie den enthaltenen Anweisungen. Beachten Sie, dass verschiedene Betreuerinnen und Betreuer ihre Themen auf unterschiedliche Weise zuteilen können. Bitte befolgen Sie daher auch die Anweisungen zu den einzelnen Aufgabenbeschreibungen.
Eine Anmeldung in Marvin ist für diese Module derzeit nicht erforderlich.
Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten und Abschlussarbeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen
Hinweis für Studierende des Lehramts an Gymnasien: Die Regularien für die Wissenschaftliche Hausarbeit in den Lehramtsstudiengängen unterscheiden sich von den hier beschriebenen für Bachelor- und Masterstudiengänge. Sie sind durch die Prüfungsstelle der Lehrkräfteakademie bestimmt. Informationen finden Sie unter: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/wissenschaftliche-hausarbeit
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich bei der Planung meiner Bachelorarbeit beachten?
Da die Bachelorarbeit individuell betreut wird und die genaue Organisation und Anforderungen von der jeweiligen Aufgabenstellung abhängen können, sollten die Details mit der Betreuerin oder dem Betreuer besprochen werden. Die Bachelorarbeit umfasst 12 Leistungspunkte und muss bei Beginn angemeldet werden. Nach der Anmeldung muss die Bachelorarbeit innerhalb von vier Monaten fertiggestellt werden. Mit 12 Leistungspunkten entspricht der Arbeitsaufwand etwas mehr als einem Drittel-Semester und Sie haben ab der Anmeldung zwei Drittel eines Semester dafür Zeit. Sie sollten daher mit der Bachelorarbeit nur anfangen, wenn Sie mindestens mit 50% Vollzeit daran arbeiten können. Entsprechend sollten Sie nebenher höchstens wenige Module besuchen oder wenig arbeiten.
Siehe “Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?"
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen bestimmte Leistungen schon erbracht sein. Sie können Informationen darüber hier finden:
https://www.mathematik.uni-marburg.de/studium/finalthesis/index.html?lang=deInhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich bei der Planung des Selbstständigen Wissenschaftlichen Arbeitens und der Masterarbeit beachten?
Alle Masterstudiengänge des Fachbereichs Mathematik und Informatik mit Ausnahme der Wirtschaftsmathematik haben ein Modul namens „Independent Scientific Practice <Name des Studiengangs>“ (ISP). Dieses Modul ist in der Regel mit der „Masterarbeit“ verbunden. Daher müssen Sie gegen Ende Ihres Masterstudiums ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Masterarbeit finden, das auch das Thema des ISP-Moduls sein wird. Da sowohl die Masterarbeit als auch das ISP individuell betreut werden und ihre genaue Organisation und Anforderungen von der jeweiligen Aufgabe abhängen können, sollten die Details mit der betreuenden Person besprochen werden.
Das ISP umfasst in der Regel die Vorbereitung auf die Masterarbeit, wie z. B. eine vorläufige Literaturrecherche, einen ersten Prototyp, die Entwicklung eines Forschungsplans usw. Es sollte vor Beginn der Masterarbeit abgeschlossen sein. Mit einem Umfang von 9 Leistungspunkten entspricht es einem Studienaufwand von einem Drittel eines Semesters. Es sollte ausreichend Zeit dafür eingeplant werden, je nachdem, ob Sie parallel andere Kurse absolvieren oder arbeiten oder sich ganz auf das ISP konzentrieren können. Das ISP hat keine bestimmte Frist. Der Zeitplan sollte mit der betreuenden Person festgelegt werden.
Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen für das ISP-Modul, aber es ist eng mit der Masterarbeit verbunden. Daher sollten Sie das ISP nur beginnen, wenn Sie sich anschließend für die Masterarbeit anmelden können. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit finden Sie weiter unten.
Die Masterarbeit umfasst 30 Leistungspunkte (genauer: 27 LP für die Masterarbeit und 3 LP für die Verteidigung) und muss vor Beginn angemeldet werden. Nach der Anmeldung muss die Masterarbeit innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen und abgegeben werden. Die Verteidigung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, an dem Sie aber noch eingeschrieben sein müssen. Mit 30 LP entspricht der Arbeitsaufwand einem ganzen Semester, und es wird erwartet, dass Sie Vollzeit an der Masterarbeit arbeiten.
Siehe auch „Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?“
Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen Sie bestimmte Module absolviert haben. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.mathematik.uni-marburg.de/studium/finalthesis/index.html?lang=deInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?
Ein Thema für die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Selbstständiges Wissenschaftliches Arbeiten + Masterarbeit) sollte einige Wochen vor Beginn gesucht werden. Beachten Sie, dass verschiedene Arbeitsgruppen unterschiedliche Präferenzen haben und gegebenenfalls unterschiedlich viel Vorlaufzeit benötigen. Da Abschlussarbeiten individuell betreut werden, können die genauen Abläufe von den jeweiligen betreuenden Personen abhängen.
Die Aufgaben für Abschlussarbeiten werden von den Arbeitsgruppen gestellt. Da die Aufgaben relevante Vorkenntnisse erfordern können, empfiehlt es sich, zunächst diejenigen Arbeitsgruppen zu kontaktieren, deren Module (insbesondere Wahlpflichtmodule) Sie belegt haben. Da die Module weitgehend mit den Forschungsschwerpunkten der Arbeitsgruppen übereinstimmen, geben Ihnen die Vorlesungen bereits erste Hinweise auf mögliche Themenbereiche für Aufgaben im Rahmen der Abschlussarbeit. Nachdem Sie auf diese Weise Arbeitsgruppen identifiziert haben, sollten Sie: (1) prüfen, ob auf deren Homepages Aufgaben veröffentlicht werden, (2) die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Gruppe kontaktieren, (3) die Professorinnen oder Professoren der Gruppe kontaktieren.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich für meine Abschlussarbeit an?
Bitte füllen Sie für die Anmeldung das Formular auf unserer Webseite aus:
https://www.mathematik.uni-marburg.de/studium/finalthesis/index.html?lang=de
Das ausgefüllte Formular müssen Sie an Ihre betreuende Person weitergeben. Diese wird das Formular dann weiter ausfüllen und im Prüfungsbüro einreichen.
Sobald das Prüfungsbüro die Anmeldung erhalten hat, wird Ihnen ein Brief gesendet, der Ihr Thema und Ihr Abgabedatum enthält. Bitte unterschreiben Sie diesen Brief und bringen oder schicken Sie ihn an das Prüfungsbüro zurück. Sollten Sie innerhalb von 2-3 Wochen nach Abgabe Ihres Antrags noch keinen Brief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro. Es kann vorkommen, dass der Brief auf dem Postweg verloren gegangen ist oder uns Ihr Antrag nicht erreicht hat.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige mehr Zeit für meine Abschlussarbeit. Was kann ich tun?
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Verschiebung der Abgabefrist stellen. Darin müssen Sie einen Grund für eine Verlängerung angeben. Eine grundlose Verlängerung ist nicht möglich. Bei längerer Krankheit fügen Sie bitte ein Attest Ihres Arztes bei. Eine Verlängerung kann ggf. auch gewährt werden, wenn z.B. die Beschaffung der Daten für Ihre Abschlussarbeit mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet. In diesem Fall benötigen Sie ebenfalls eine Bestätigung der betreuenden Person.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?
Die Abschlussarbeit kann bis zum endgültigen Abgabedatum per E-Mail als PDF im Prüfungsbüro abgegeben werden. Ein schriftlicher Ausdruck muss dann in dreifacher Ausführung zeitnah zum Abgabedatum im Prüfungsbüro eingehen.
Jedes Exemplar Ihrer Arbeit muss eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung enthalten.
Modulbindung und -wechsel
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeutet Modulbindung?
Modulbindung bedeutet, dass Sie grundsätzlich in der Pflicht stehen, ein bereits begonnenes Wahlpflichtmodul erfolgreich zu beenden. Die Modulbindung besteht ab Ihrem ersten Prüfungsversuch. Ein Prüfungsversuch entsteht durch die Anmeldung zur Prüfung, sofern Sie sich nicht innerhalb der An-/Abmeldefrist wieder abmelden oder per Krankmeldung davon zurücktreten. Dass eine Modulbindung besteht, erkennen Sie in Marvin an der Kennzeichnung „PV“ (Prüfung vorhanden).
Die Prüfungsordnungen erlauben, die Modulbindung von Wahlpflichtmodule in begrenztem Umfang unter bestimmten Bedingungen aufzuheben und das begonnene Modul dann zu wechseln, siehe "Wie kann ich eine Modulbindung aufheben und ein begonnenes Wahlpflichtmodul wechseln?"Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich eine Modulbindung aufheben und ein begonnenes Wahlpflichtmodul wechseln?
Das hängt davon ab, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren (s.u.). Wenn Sie eine Modulbindung nach den unten beschriebenen Regeln aufheben bzw. ein Wahlpflichtmodul wechseln möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an das Prüfungsbüro. Der Wechsel nach den entsprechenden Regeln ist auch für Importmodule möglich.
In der Prüfungsordnung von 2023 gilt Folgendes:
Bachelor:
Der einmalige Wechsel von bis zu drei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen ist zulässig.
Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als drei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Master:
Der einmalige Wechsel von bis zu zwei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen ist zulässig.
Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als zwei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Lehramt:
Der einmalige Wechsel von bis zu einem endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodul ist zulässig.
Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als einem endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodul (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.
In der Prüfungsordnung von 2018 gilt Folgendes:
Bachelor und Master:
Ein einmaliger Wechsel eines endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmoduls ist zulässig. Im Bachelor Wirtschaftsmathematik gilt diese Möglichkeit nicht für die Basismodule in Mathematik. Außerdem gilt: Ein Wahlpflichtmodul, in dem bereits mindestens ein Prüfungsversuch unternommen wurde und das noch nicht bestanden ist, kann gewechselt werden. In diesem Fall werden nicht bestandene Prüfungsversuche auf das alternativ gewählte Wahlpflichtmodul angerechnet.
Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als einem endgültig-nicht-bestandenen Wahlpflichtmodul (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Weiteres
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Woher bekomme ich eine Unbedenklichkeitserklärung?
Sie können sich selbst in Marvin ein Transcript of Records erstellen. Wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben, steht am Ende des Transcripts: „Es besteht ein Prüfungsanspruch.“ In der Regel reicht dies ohne Weiteres als Unbedenklichkeitserklärung aus. Sollte die Zielhochschule etwas anderes benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte Module anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?
Über Anerkennungen von Modulen entscheiden die jeweiligen Prüfungsausschüsse. Bitte schreiben Sie zunächst eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an das Prüfungsbüro. Ihre Anfrage wird dann zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungen immer der Fachbereich zuständig ist, der das entsprechende Modul anbietet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte die Prüfungsordnung wechseln. Wie gehe ich vor?
Sie können stets nur auf die aktuellste Prüfungsordnung Ihres Studiengangs wechseln, nicht in ältere Versionen. Auch ein „Wechsel zurück“ ist deshalb nicht möglich. Bei einem Prüfungsordnungswechsel in einem Bachelor- oder Masterstudiengang auf die aktuellste Prüfungsordnung müssen Sie sich zuerst für eine Beratung an den Studiendekan wenden. Danach ist der Wechsel der Prüfungsordnung auf Antrag möglich.
Da der Wechsel im Lehramtsstudium mehrere Fächer gleichzeitig betrifft, ist er beim zentralen Prüfungsbüro zu beantragen.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung der Ummeldung auf die Prüfungsordnung einige Zeit dauert.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss / Sollte ich einen Profil- / Anwendungsbereich wählen?
Einige Masterstudiengänge beinhalten einen Profil- oder Anwendungsbereich. Diese Bereiche umfassen Module anderer Fachbereiche, insbesondere Module aus deren Bachelorprogrammen. Daher werden diese Module in der Regel nur auf Deutsch unterrichtet. Zudem ist der Angebotszyklus dieser Module möglicherweise nicht regelmäßig. Aus diesen Gründen erfordert die Wahl eines Profil- oder Anwendungsbereichs eine sorgfältige Planung, insbesondere wenn Sie auf englischsprachige Kurse angewiesen sind. Die Wahl dieser Bereiche ist optional, und im Zweifelsfall wird von der Wahl abgeraten. Sollten Sie dennoch einen Profil- oder Anwendungsbereich wählen wollen, planen Sie im Voraus, ob in naher Zukunft ein ausreichendes Angebot zur Verfügung steht, um den Bereich abzuschließen. Dies ist wichtig, da Sie sich mit der Anmeldung zur Prüfung Ihres ersten Moduls im jeweiligen Bereich verpflichten, diesen abzuschließen. Wenn Sie Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen einen Profil- oder Anwendungsbereich benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberatung.