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FAQ

Die Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Bindend sind ausschließlich die Studien- und Prüfungsordnungen.
Inhalte:

Anmeldungen zu Prüfungen und Studienleistungen von Vorlesungen und Übungen

Noten und Fehlversuche

  • Meine Note wurde falsch oder gar nicht in Marvin eingetragen. Wie gehe ich vor?

    Wenden Sie sich bei einer falsch oder nicht eingetragenen Note bitte an das Sekretariat der Prüferin oder des Prüfers. Beachten Sie, dass das Eintragen von Prüfungsergebnissen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte haben Sie daher zunächst etwas Geduld.

  • Gibt es die Möglichkeit, Einsicht in meine Klausur zu nehmen?

    Die Möglichkeit zur Einsicht in die Klausur besteht zu einem von der Prüferin bzw. dem Prüfer bekannt gegebenen Termin. Nach diesem Termin ist eine Einsicht ausschließlich auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.

  • Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

    Für Prüfungen von Modulen des Fachbereichs 12 gilt: Bestandene Prüfungen dürfen nicht wiederholt werden. Nicht-bestandene Prüfungen dürfen Sie maximal dreimal wiederholen, sodass Sie insgesamt vier Prüfungsversuche haben. 

    Am Fachbereich 12 gibt es folgende Ausnahmen: Für eine Abschlussarbeit (Bachelor und Master) gibt es nur zwei Prüfungsversuche. In den Praxis-Modulen der Lehramtsstudiengänge (PraxisLab Mathematik, PraxisLab Informatik) gibt es nur drei Prüfungsversuche.

    Ein nicht-bestandener-Prüfungsversuch (Fehlversuch) entsteht, wenn Sie sich für eine Prüfungsleistung angemeldet haben und dann z.B. nicht zur Prüfung antreten oder eine zu geringe Leistung in der Prüfung erbringen. Ein Fehlversuch entsteht nicht, wenn Sie aufgrund von Krankheit fehlen und Ihre Krankmeldung rechtzeitig einreichen. Verwenden Sie hierfür das Formular von unserer Webseite.

    Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden.

    Für Prüfungen von Modulen anderer Fachbereiche gelten ggf. andere Regeln. Z.B. dürfen nicht-bestandene Prüfungen von Modulen des Fachbereichs 02 nur maximal zweimal wiederholt werden, sodass Sie insgesamt drei Prüfungsversuche haben.

     

Seminare und Praktika

Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten und Abschlussarbeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen

Hinweis für Studierende des Lehramts an Gymnasien: Die Regularien für die Wissenschaftliche Hausarbeit in den Lehramtsstudiengängen unterscheiden sich von den hier beschriebenen für Bachelor- und Masterstudiengänge. Sie sind durch die Prüfungsstelle der Lehrkräfteakademie bestimmt. Informationen finden Sie unter: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/wissenschaftliche-hausarbeit

  • Was muss ich bei der Planung meiner Bachelorarbeit beachten?

    Da die Bachelorarbeit individuell betreut wird und die genaue Organisation und Anforderungen von der jeweiligen Aufgabenstellung abhängen können, sollten die Details mit der Betreuerin oder dem Betreuer besprochen werden. Die Bachelorarbeit umfasst 12 Leistungspunkte und muss bei Beginn angemeldet werden. Nach der Anmeldung muss die Bachelorarbeit innerhalb von vier Monaten fertiggestellt werden. Mit 12 Leistungspunkten entspricht der Arbeitsaufwand etwas mehr als einem Drittel-Semester und Sie haben ab der Anmeldung zwei Drittel eines Semester dafür Zeit. Sie sollten daher mit der Bachelorarbeit nur anfangen, wenn Sie mindestens mit 50% Vollzeit daran arbeiten können. Entsprechend sollten Sie nebenher höchstens wenige Module besuchen oder wenig arbeiten.

    Siehe “Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?

    Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen bestimmte Leistungen schon erbracht sein. Sie können Informationen darüber hier finden:
    https://www.mathematik.uni-marburg.de/studium/finalthesis/index.html?lang=de

  • Was muss ich bei der Planung des Selbstständigen Wissenschaftlichen Arbeitens und der Masterarbeit beachten?

    Alle Masterstudiengänge des Fachbereichs Mathematik und Informatik mit Ausnahme der Wirtschaftsmathematik haben ein Modul namens „Independent Scientific Practice <Name des Studiengangs>“ (ISP). Dieses Modul ist in der Regel mit der „Masterarbeit“ verbunden. Daher müssen Sie gegen Ende Ihres Masterstudiums ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Masterarbeit finden, das auch das Thema des ISP-Moduls sein wird. Da sowohl die Masterarbeit als auch das ISP individuell betreut werden und ihre genaue Organisation und Anforderungen von der jeweiligen Aufgabe abhängen können, sollten die Details mit der betreuenden Person besprochen werden.

    Das ISP umfasst in der Regel die Vorbereitung auf die Masterarbeit, wie z. B. eine vorläufige Literaturrecherche, einen ersten Prototyp, die Entwicklung eines Forschungsplans usw. Es sollte vor Beginn der Masterarbeit abgeschlossen sein. Mit einem Umfang von 9 Leistungspunkten entspricht es einem Studienaufwand von einem Drittel eines Semesters. Es sollte ausreichend Zeit dafür eingeplant werden, je nachdem, ob Sie parallel andere Kurse absolvieren oder arbeiten oder sich ganz auf das ISP konzentrieren können. Das ISP hat keine bestimmte Frist. Der Zeitplan sollte mit der betreuenden Person festgelegt werden.

    Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen für das ISP-Modul, aber es ist eng mit der Masterarbeit verbunden. Daher sollten Sie das ISP nur beginnen, wenn Sie sich anschließend für die Masterarbeit anmelden können. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit finden Sie weiter unten.

    Die Masterarbeit umfasst 30 Leistungspunkte (genauer: 27 LP für die Masterarbeit und 3 LP für die Verteidigung) und muss vor Beginn angemeldet werden. Nach der Anmeldung muss die Masterarbeit innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen und abgegeben werden. Die Verteidigung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, an dem Sie aber noch eingeschrieben sein müssen. Mit 30 LP entspricht der Arbeitsaufwand einem ganzen Semester, und es wird erwartet, dass Sie Vollzeit an der Masterarbeit arbeiten. 

    Siehe auch „Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?“

    Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen Sie bestimmte Module absolviert haben. Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.mathematik.uni-marburg.de/studium/finalthesis/index.html?lang=de

  • Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?

    Ein Thema für die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Selbstständiges Wissenschaftliches Arbeiten + Masterarbeit) sollte einige Wochen vor Beginn gesucht werden. Beachten Sie, dass verschiedene Arbeitsgruppen unterschiedliche Präferenzen haben und gegebenenfalls unterschiedlich viel Vorlaufzeit benötigen. Da Abschlussarbeiten individuell betreut werden, können die genauen Abläufe von den jeweiligen betreuenden Personen abhängen.

    Die Aufgaben für Abschlussarbeiten werden von den Arbeitsgruppen gestellt. Da die Aufgaben relevante Vorkenntnisse erfordern können, empfiehlt es sich, zunächst diejenigen Arbeitsgruppen zu kontaktieren, deren Module (insbesondere Wahlpflichtmodule) Sie belegt haben. Da die Module weitgehend mit den Forschungsschwerpunkten der Arbeitsgruppen übereinstimmen, geben Ihnen die Vorlesungen bereits erste Hinweise auf mögliche Themenbereiche für Aufgaben im Rahmen der Abschlussarbeit. Nachdem Sie auf diese Weise Arbeitsgruppen identifiziert haben, sollten Sie: (1) prüfen, ob auf deren Homepages Aufgaben veröffentlicht werden, (2) die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Gruppe kontaktieren, (3) die Professorinnen oder Professoren der Gruppe kontaktieren.

  • Wie melde ich mich für meine Abschlussarbeit an?

    Bitte füllen Sie für die Anmeldung das Formular auf unserer Webseite aus:
    https://www.mathematik.uni-marburg.de/studium/finalthesis/index.html?lang=de

    Das ausgefüllte Formular müssen Sie an Ihre betreuende Person weitergeben. Diese wird das Formular dann weiter ausfüllen und im Prüfungsbüro einreichen.

    Sobald das Prüfungsbüro die Anmeldung erhalten hat, wird Ihnen ein Brief gesendet, der Ihr Thema und Ihr Abgabedatum enthält. Bitte unterschreiben Sie diesen Brief und bringen oder schicken Sie ihn an das Prüfungsbüro zurück. Sollten Sie innerhalb von 2-3 Wochen nach Abgabe Ihres Antrags noch keinen Brief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro. Es kann vorkommen, dass der Brief auf dem Postweg verloren gegangen ist oder uns Ihr Antrag nicht erreicht hat. 

  • Ich benötige mehr Zeit für meine Abschlussarbeit. Was kann ich tun?

    In diesem Fall müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Verschiebung der Abgabefrist stellen. Darin müssen Sie einen Grund für eine Verlängerung angeben. Eine grundlose Verlängerung ist nicht möglich. Bei längerer Krankheit fügen Sie bitte ein Attest Ihres Arztes bei. Eine Verlängerung kann ggf. auch gewährt werden, wenn z.B. die Beschaffung der Daten für Ihre Abschlussarbeit mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet. In diesem Fall benötigen Sie ebenfalls eine Bestätigung der betreuenden Person. 

  • Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?

    Die Abschlussarbeit kann bis zum endgültigen Abgabedatum per E-Mail als PDF im Prüfungsbüro abgegeben werden. Ein schriftlicher Ausdruck muss dann in dreifacher Ausführung zeitnah zum Abgabedatum im Prüfungsbüro eingehen.

    Jedes Exemplar Ihrer Arbeit muss eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung enthalten. 

Modulbindung und -wechsel

  • Was bedeutet Modulbindung?

    Modulbindung bedeutet, dass Sie grundsätzlich in der Pflicht stehen, ein bereits begonnenes Wahlpflichtmodul erfolgreich zu beenden. Die Modulbindung besteht ab Ihrem ersten Prüfungsversuch. Ein Prüfungsversuch entsteht durch die Anmeldung zur Prüfung, sofern Sie sich nicht innerhalb der An-/Abmeldefrist wieder abmelden oder per Krankmeldung davon zurücktreten. Dass eine Modulbindung besteht, erkennen Sie in Marvin an der Kennzeichnung „PV“ (Prüfung vorhanden). 

    Die Prüfungsordnungen erlauben, die Modulbindung von Wahlpflichtmodule in begrenztem Umfang unter bestimmten Bedingungen aufzuheben und das begonnene Modul dann zu wechseln, siehe "Wie kann ich eine Modulbindung aufheben und ein begonnenes Wahlpflichtmodul wechseln?"

  • Wie kann ich eine Modulbindung aufheben und ein begonnenes Wahlpflichtmodul wechseln?

    Das hängt davon ab, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren (s.u.). Wenn Sie eine Modulbindung nach den unten beschriebenen Regeln aufheben bzw. ein Wahlpflichtmodul wechseln möchten, schreiben Sie bitte eine . Der Wechsel nach den entsprechenden Regeln ist auch für Importmodule möglich. 

    In der Prüfungsordnung von 2023 gilt Folgendes:
    Bachelor: 
    Der einmalige Wechsel von bis zu drei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen ist zulässig.

    Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als drei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.

    Master:
    Der einmalige Wechsel von bis zu zwei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen ist zulässig.

    Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig  auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als zwei endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodulen (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.

    Lehramt:
    Der einmalige Wechsel von bis zu einem endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodul ist zulässig.

    Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig  auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als einem endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodul (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.

    In der Prüfungsordnung von 2018 gilt Folgendes:
    Bachelor und Master:
    Ein einmaliger Wechsel eines endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmoduls ist zulässig. Im Bachelor Wirtschaftsmathematik gilt diese Möglichkeit nicht für die Basismodule in Mathematik. Außerdem gilt: Ein Wahlpflichtmodul, in dem bereits mindestens ein Prüfungsversuch unternommen wurde und das noch nicht bestanden ist, kann gewechselt werden. In diesem Fall werden nicht bestandene Prüfungsversuche auf das alternativ gewählte Wahlpflichtmodul angerechnet.

    Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie in dem Modul mehr als die erlaubte Anzahl Mal durchfallen (siehe „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“). Sie können ein Wahlpflichtmodul auch freiwillig  auf „Endgültig-Nicht-Bestanden“ setzen und damit die Modulbindung aufheben. Bei mehr als einem endgültig-nicht-bestandenen Wahlpflichtmodul (egal aus welchem Grund sie nicht bestanden sind) werden Sie automatisch exmatrikuliert.

Weiteres

  • Woher bekomme ich eine Unbedenklichkeitserklärung?

    Sie können sich selbst in Marvin ein Transcript of Records erstellen. Wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben, steht am Ende des Transcripts: „Es besteht ein Prüfungsanspruch.“ In der Regel reicht dies ohne Weiteres als Unbedenklichkeitserklärung aus. Sollte die Zielhochschule etwas anderes benötigen, wenden Sie sich bitte per .

  • Ich möchte Module anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?

    Über Anerkennungen von Modulen entscheiden die jeweiligen Prüfungsausschüsse. Bitte schreiben Sie zunächst eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an das Prüfungsbüro. Ihre Anfrage wird dann zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungen immer der Fachbereich zuständig ist, der das entsprechende Modul anbietet.

  • Ich möchte die Prüfungsordnung wechseln. Wie gehe ich vor?

    Sie können stets nur auf die aktuellste Prüfungsordnung Ihres Studiengangs wechseln, nicht in ältere Versionen. Auch ein „Wechsel zurück“ ist deshalb nicht möglich. Bei einem Prüfungsordnungswechsel in einem Bachelor- oder Masterstudiengang auf die aktuellste Prüfungsordnung müssen Sie sich zuerst für eine Beratung an den Studiendekan wenden. Danach ist der Wechsel der Prüfungsordnung auf Antrag möglich.

    Da der Wechsel im Lehramtsstudium mehrere Fächer gleichzeitig betrifft, ist er beim zentralen Prüfungsbüro zu beantragen. 

    Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung der Ummeldung auf die Prüfungsordnung einige Zeit dauert.

  • Muss / Sollte ich einen Profil- / Anwendungsbereich wählen?

    Einige Masterstudiengänge beinhalten einen Profil- oder Anwendungsbereich. Diese Bereiche umfassen Module anderer Fachbereiche, insbesondere Module aus deren Bachelorprogrammen. Daher werden diese Module in der Regel nur auf Deutsch unterrichtet. Zudem ist der Angebotszyklus dieser Module möglicherweise nicht regelmäßig. Aus diesen Gründen erfordert die Wahl eines Profil- oder Anwendungsbereichs eine sorgfältige Planung, insbesondere wenn Sie auf englischsprachige Kurse angewiesen sind. Die Wahl dieser Bereiche ist optional, und im Zweifelsfall wird von der Wahl abgeraten. Sollten Sie dennoch einen Profil- oder Anwendungsbereich wählen wollen, planen Sie im Voraus, ob in naher Zukunft ein ausreichendes Angebot zur Verfügung steht, um den Bereich abzuschließen. Dies ist wichtig, da Sie sich mit der Anmeldung zur Prüfung Ihres ersten Moduls im jeweiligen Bereich verpflichten, diesen abzuschließen. Wenn Sie Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen einen Profil- oder Anwendungsbereich benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberatung.