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Tipps zu Versicherungen für Promovierende: Welche sind unbedingt erforderlich und sinnvoll?

Der Status einer bzw. eines Promovierenden (Arbeitsvertrag oder nicht, immatrikuliert oder nicht) übt einen erheblichen Einfluss auf seine bzw. ihre Absicherung aus. Es ist deshalb sehr wichtig, in den folgenden Abschnitten diejenigen Informationen zu beachten, die für die einzelne Promovierende bzw. den einzelnen Promovierenden passen. Insgesamt können wir Ihnen nur empfehlen, sich als Promotionsstudent/-in zu immatrikulieren, da Ihnen dies in der Frage des Versicherungsschutzes und seiner Kosten beachtliche Vorteile bringt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Informationen keine Rechtsauskunft im eigentlichen Sinne darstellen, sondern als Orientierungshilfen gedacht sind. Wir haben uns selbstverständlich aktuelle Informationen aus verschiedenen Quellen besorgt. Dennoch muss sich jede oder jeder Einzelne selbst eigenverantwortlich über ihren oder seinen konkreten Fall informieren.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie eine TV-H-Stelle (unabhängig davon, ob es eine halbe oder eine ganze Stelle ist und ob es sich um eine "Hausstelle" oder eine drittmittelfinanzierte Stelle handelt) oder einen anderen Arbeitsvertrag über der Minijobgrenze haben, so sind Sie als Arbeitnehmer/-in pflichtversichert.

Promovierende, die sich über ein Stipendium oder aus anderen Quellen finanzieren, sollten sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Hier kann es sich lohnen, die Angebote verschiedener Versicherungen einzuholen und zu vergleichen. So bemisst sich die Beitragshöhe bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich nach der Höhe des Einkommens. Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zu Studierenden der grundständigen Studiengänge Promotionsstudierende kein Anrecht haben, eine vergleichsweise günstige studentische gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Sie besitzen bereits einen Studienabschluss in einem berufsqualifizierenden Erststudium und das Promotionsstudium muss deshalb eher als eine Vorstufe zur späteren Berufsausübung angesehen werden (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22.02.2001, Az. L 4 KR 39/99). Außerdem kann eine Familienversicherung über die Eltern (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind) oder die Ehegattin bzw. den Ehegatten oder die bzw. den Lebenspartner/-in in Frage kommen. Hier wird bei Stipendien unterschieden, ob es sich um ein steuerpflichtiges oder steuerfreies Stipendium handelt. Bei einem steuerfreien Stipendium ist eine kostenlose Familienversicherung möglich, bei einem steuerpflichtigen Stipendium nur, wenn das Einkommen nicht über 415 EUR liegt. Üben Sie einen Minijob aus, liegt die Grenze für eine kostenlose Familienversicherung bei 450 EUR im Monat.

Bei privaten Versicherern richtet sich der Beitragssatz dagegen nach statistischen Aspekten wie Alter, Geschlecht und bekannten Erkrankungen. Hier lohnt es sich finanziell immer, immatrikuliert zu sein und so in den Vorteil des günstigen Tarifs einer studentischen Krankenversicherung zu kommen, die in der Regel bis zu einem Alter von 34 Jahren genutzt werden kann. Auch hier lohnt es sich, verschiedene Versicherungen hinsichtlich Kosten und Leistungen zu vergleichen! Bei diesem Vergleich sollten Sie nicht aus den Augen verlieren, dass Sie irgendwann einmal älter als 34 sein werden. Informieren Sie sich, welche Kosten dann auf Sie zukommen werden, falls Sie bis dahin nicht pflichtversichert sein sollten.

Unfallversicherung

Promovierende mit einem Arbeitsvertrag sind während ihrer Arbeitszeit über das Arbeitsverhältnis unfallversichert.

Aber auch diejenigen, die keinen Arbeitsvertrag an der Philipps-Universität Marburg haben, besitzen – unabhängig davon, ob immatrikuliert oder nicht – Unfallversicherungsschutz, wenn sie ihre Arbeiten mit dem Ziel der Erstellung der Promotionsarbeit an der Hochschule ausüben (§ 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII). Zuständiger Versicherungsträger ist in diesen Fällen der Unfallversicherungsträger im Landesbereich (§ 128 Abs. 1 Nr. 1 und 4 SGB VII – Unfallkasse Hessen). Dies gilt jedoch nur für Unfälle, die an der Philipps-Universität Marburg passieren. Stößt Ihnen beispielsweise während einer auswärtigen wissenschaftlichen Tagung ein Unfall zu, sind Sie auf einen ausreichenden privaten Versicherungsschutz angewiesen!

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich sind Promovierende der Philipps-Universität Marburg nicht über die Philipps-Universität Marburg haftpflichtversichert. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit können Sie in Regress genommen werden. Für Bedienstete der Philipps-Universität Marburg besteht ein Haftungsprivileg.

Last but not least

Viele Versicherungen bieten Pakete für Studierende an, in denen für Sie wichtige Versicherungstypen wie Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- (für Zweitwohnsitz), Fahrrad- oder auch Schlüsselversicherung in Paketen kombiniert werden.