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Reisekostenbeihilfen

Karte von Europa mit einem Stift der Universität
Foto: Rolf K. Wegst

Die MArburg University Research Academy (MARA) vergibt in der Regel zweimal pro Jahr Reisekostenbeihilfen an ihre promovierenden Mitglieder und an Postdocs. Sie können sich z.B. für Reisen zu Tagungen, Feldaufenthalten und Besuchen in Archiven bewerben, sofern keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage kommen.

Unsere Mittel sind leider begrenzt, deshalb gibt es eine Reihe von formalen Einschränkungen für die Bewerbungsbedingungen, die im Folgenden detailliert erklärt werden.

  • Bewerbungsbedingungen

    Wichtig ist der Hinweis, dass jedes Jahr nur ein kleines Budget für Reisekostenbeihilfen zur Verfügung steht und wir deshalb leider nicht alle Anträge fördern können. Hierfür bitten wir um Verständnis. Aus diesem Grund ist unser Förderprogramm als sogenannter Notfallfonds bzw. Ausfallförderung konzipiert. Das bedeutet die MARA fördert wissenschaftliche Reisen nur dann, wenn keine andere Förderung oder Finanzierung möglich ist. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich zunächst um eine Förderung an einer anderen Stelle (z.B.: Ihrem Fachbereich, dem DAAD, einer Stiftung, einer Fachgesellschaft usw.) bewerben müssen.

    Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke bitten wir, sich bei ihrem Begabtenförderungswerk zu erkundigen, ob sie Reisekostenpauschalen und/oder Auslandszuschläge für Reisen ins Ausland beantragen können. Sollte Ihr Antrag dort abgelehnt werden oder es für Ihr spezielles Reisevorhaben überhaupt keine Fördermöglichkeit an anderer Stelle geben, besteht die Option für eine Bewerbung bei der MARA.

    Besonderer Regelungen gelten für die Möglichkeit der Finanzierung von Auslandsaufenthalten über DAAD-Programme:
    Soweit ein passendes DAAD-Programm besteht (siehe vor allem das Kongress- und das Vortragsreisenprogramm des DAAD sowie das Programm für Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden), wird erwartet, dass zunächst bzw. auch eine Bewerbung beim DAAD gestellt wird; hierfür ist ein Nachweis zu erbringen. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das Konferenzreiseprogramm des DAAD, bei welchem Bewerbungen bis spätestens 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn eingehen müssen.
    Wenn Sie eine Konferenz im Ausland besuchen möchten, sollten Sie sich hier unbedingt rechtzeitig bewerben. Mit der Einreichung des Abstracts für eine internationale Konferenz bewerben Sie sich einfach direkt beim DAAD. Dies ist jederzeit möglich. Ihr Abstrakt muss dafür auch noch nicht angenommen sein! Der DAAD fordert hierfür lediglich ein ausgefülltes Bewerbungsformular, Ihren Lebenslauf mit Publikationsliste, das Abstract sowie ein akademisches Zeugnis. Alles andere kann nachgereicht werden.

      Anschließend können Sie sich gerne auch parallel auf die aktuelle Ausschreibung bei der MARA bewerben. Bewerbungen bei der MARA für Auslandsreisen sind unzulässig, wenn ein möglicher DAAD-Antrag nicht gestellt, nicht formal korrekt gestellt oder verspätet eingereicht wird. Diese Bewerbungen werden abgelehnt.

      Bitte beachten Sie, dass das persönliche Verpassen einer Antragsfrist beim DAAD von der MARA nicht als Bewerbungsgrund anerkannt werden kann. Dasselbe gilt, wenn der DAAD einen Antrag aus formalen Gründen abgelehnt hat.

    • Was kann gefördert werden?

      Ihre Reise muss im Zusammenhang mit Ihrem jeweiligen Promotions- oder Forschungsprojekt stehen. Eine Reisekostenbeihilfe ist dann möglich bei

      A) Auslandsreisen:

      • Reisen zu Tagungen (nur mit eigenem Konferenzbeitrag)
      • Reisen zur Kooperation mit Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern (auch Sommerschulen und ähnliche Formate, soweit sie dem wissenschaftlichen Diskurs und nicht ausschließlich der Weiterbildung dienen)
      • Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)

      B) Inlandsreisen:

      • Reisen zu nationalen Tagungen (nur mit eigenem Konferenzbeitrag)
      • Reisen zur internationalen Tagungen (nur mit eigenem Konferenzbeitrag)
      • Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)

      Im Rahmen der Reisekostenbeihilfen der MARA können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Kosten, z. B. eine Tagungsgebühr, nach tatsächlichen Kosten gefördert werden.

    • Was kann nicht gefördert werden?

      Nicht übernommen werden Verpflegungskosten, inklusive Tagegelder, sowie Kosten für Bücher.

      Grundsätzlich können sich alle Promovierenden und Post-Docs der Philipps-Universität bewerben. Eine Ausnahme gibt es im Fall von Promivierenden im Fach Medizin: Mediziner*innen, die den Dr. med. und dent. anstreben, sind ab dem zweiten Jahr der Promotion antragsberechtigt (hier gilt das Datum der Einschreibung am Fachbereich).

      Gefördert wird außerdem nur eine Reise pro Person und Ausschreibung. Sollten Sie bereits zwei Reisekostenbeihilfen der MARA während Ihrer Promotionsphase oder Post-Doc-Phase in Anspruch genommen haben, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

      Reisen vom Ausland nach Deutschland sind nicht förderfähig.

      Ein einmal abgelehnter Antrag für eine Reisekostenbeihilfe kann nicht ein zweites Mal eingereicht werden.

      Für das Ziel der geplanten Reise darf keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder des Robert-Koch-Institutes (RKI) vorliegen. Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine fördern die Philipps-Universität Marburg und die MARA keine Reisen nach Russland. Wir sind uns der Folgen dieser Maßnahmen bewusst und bedauern dies für die Wissenschaft zugleich außerordentlich.

    • Wie wird gefördert?

      Bitte beachten Sie, dass die Planung und Durchführung Ihrer Reise nicht über die MARA, sondern durch Sie selbst erfolgt. Dies gilt gegebenenfalls auch für das Stellen eines Dienstreiseantrags.

      Die Kosten der Reise werden rückwirkend auf der Basis von tatsächlichen Ausgaben erstattet.

      Pro Antragsteller*in können während der Promotion- und Post-Doc-Phase bis zu 2.000,– EUR zur Verfügung gestellt werden, pro Reise 1.500,– EUR. Pro Ausschreibung kann pro Person nur ein Antrag auf Reisekostenbeihilfe gestellt werden.

      Der Ausschuss „Reisekostenbeihilfen und Tagungsorganisation“ kommt zeitnah nach dem Ende der Bewerbungsfrist zusammen, um über die Vergabe der Reisekostenbeihilfen zu entscheiden. Die Reisekostenbeihilfen werden nicht nach dem Prinzip „first-come, first-served“ vergeben. Wir sammeln alle Anträge bis zur angegeben Bewerbungsfrist und unterziehen sie einer gründlichen Prüfung. Die Unterlagen werden dann dem Ausschuss vorgelegt, und die Entscheidung wird auf der Mitgliederversammlung getroffen.

    • Weitere Fördermöglichkeiten

      Im Folgenden finden Sie Links und Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten für Ihre Reise- und Tagungskosten.

      Allgemeine Datenbanken für Fördermöglichkeiten

      Fächerübergreifende Fördermöglichkeiten:

      Fachspezifische Fördermöglichkeiten

    • Aktuelle Ausschreibungen

      Die Reisekostenbeihilfen sind aktuell nicht ausgeschrieben. Sie erfahren darüber hinaus automatisch von jeder Ausschreibung der MARA über die „E-Mail-Verteiler-Listen“ der Philipps-Universität.

      Bewerbungen sind nur auf aktuelle Ausschreibungen möglich. Wenn die Reisekostenbeihilfen ausgeschrieben sind, finden Sie an dieser Stelle die genaue Antragsfrist, die einzureichenden Unterlagen und alle weiteren Informationen der jeweils aktuellen Ausschreibung.

    Kontakt

    Dr. Jan-Paul Klünder
    MArburg University Research Academy (MARA)
    Förderungen
    Tel.: +49 (0)6421 28 21299
    E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de