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Zulassung und Bewerbung
Bewerbungsverfahren
Der Studienbeginn ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Eine Zulassungsbeschränkung (NC) besteht für diesen Studiengang nicht.
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Altorientalistik – Kultur- und Religionsgeschichte des Alten Orients läuft online über Marvin. Wenn Sie alle formalen Kriterien erfüllen, werden Sie direkt zum Studiengang zugelassen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss in Absprache mit den Fachgebieten über Ihre Zulassung.
Weitere Informationen zur Bewerbung für einen Master-Studiengang an der Universität Marburg finden Sie hier. Beachten Sie insbesondere die Bewerbungsfristen.
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Altorientalistik – Kultur- und Religionsgeschichte des Alten Orients ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen B.A.-Studiengangs oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Der Masterstudiengang Altorientalistik setzt darüber hinaus als Zugangsvoraussetzung den Erwerb von mindestens 30 LP im Bereich des Erlernens der akkadischen Sprache voraus. Das Akkadische war eine der wichtigsten Sprachen des Alten Orients und die Kenntnis dieser Sprache ermöglicht die Arbeit mit zahlreichen Texten, die sich mit der Kultur- und Religionsgeschichte des Alten Orients befassen.
Außer der Zugangsvoraussetzung von 30 LP im Bereich des Erlernens der akkadischen Sprache gibt es keine andere Zugangsvoraussetzungen oder Auswahlverfahren.
Sprachnachweise für Ausländische Studierende
Als Bewerber/in aus dem Ausland müssen Sie Deutschkenntnisse nachweisen (DSH Niveau II). Sehen Sie dazu auch die Allgemeinen Hinweise auf der Internetseite sprachnachweis.de!
Sie können sich auch schon bewerben, wenn Sie die DSH-Prüfung noch nicht absolviert haben. Sie erhalten dann eine vorläufige Zulassung und müssen mit Beginn des Studiums die Deutschkenntnisse nachweisen.
Studienkosten
Für ein Studium des M.A. Altorientalistik fallen keine Gebühren außer dem üblichen Semesterbeitrag an.