04.08.2023 Wer zahlt wie viel? Die Bußgeldstudie liefert aufschlussreiche Erkenntnisse zur Verhängung von Bußgeldern in der Praxis

Große geflochtene Körbe mit verschiedenen Obstsorten auf der rechten Seite. Links ist im Hintergrund eine Person im Anzug zu sehen, welche von transparenten Achtecken überlagert wird. In den Achtecken steht HACCP, Management, Quality Control, Certification, Food Safty und Process.
Foto: Francesco Scatena

Marburg, 2. August 2023 – Die Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittelrecht an der Philipps-Universität in Marburg wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jens Puschke, LLM. (King’s College) und Prof. Dr. Wolfgang Voit vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt, eine Studie mit dem Titel „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ durchzuführen.

Die umfangreiche Studie, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. März 2023 durchgeführt wurde, hatte das Ziel, die Praxis der Behörden bei der Verhängung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu ermitteln, um auf diese Weise eine Grundlage für die Entwicklung eines möglichen bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges zu schaffen. Ein solcher einheitlicher Bußgeldkatalog könnte der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Ordnungswidrigkeiten dienen, die rechtsstaatlich gebotene Gleichbehandlung erhöhen und gleichzeitig die Arbeit der Behörden erleichtern. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen der Studie eigene Lösungsansätze entwickelt.

Die Ergebnisse der Studie wurden in einem umfassenden Endbericht (PDF) zusammenfasst. Dieser bietet einen detaillierten Einblick in die Bußgeldpraxis im Lebensmittelrecht, analysiert die häufigsten Verstöße und gibt Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Rechtspraxis. Die Forschungsstelle ermutigt alle Interessierten, den Bericht zu lesen und sich über die Erkenntnisse und Empfehlungen zu informieren. 

Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Förderkennzeichen 2819HS014.