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Die Lebensmittelrechtsakademie

Die ATF-anerkannte Lebensmittelrechtsakademie (LMRA) ist eine bundesweit einmalige Fortbildungsveranstaltung zum Lebensmittelrecht für Interessierte aus Praxis und Studium. Angesprochen werden gleichermaßen Personen mit rechts- wie auch mit naturwissenschaftlichem Bildungshintergrund. In drei Blöcken lernen Berufstätige aus der Lebensmittelbranche sowie Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden der Rechts- und Lebensmittelwissenschaften gemeinsam die wesentlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts, einschließlich benachbarter Fachdisziplinen kennen.

Kerninhalte der Akademie

  •  Rechtsquellen des Lebensmittelrechts, Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Hygiene, einschließlich Qualitätssicherungsaspekte
  • Lebensmittelkennzeichnungs- und Informationsrecht von A wie Allergene über QUID bis hin zu Z wie Zusatzstoffe 
  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die unternehmerische Verantwortlichkeit sowie Information der Öffentlichkeit im Falle fehlerhafter Produkte
  • Wettbewerbs- und Wettbewerbsverfahrensrecht, Regulierung besonderer Werbeaussagen und Täuschungsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten
  • Grundzüge des Produkthaftungsrechts
  • Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung
  • Krisenmanagement und strafrechtliche Folgen

Teilnehmerkreis

Die auf rund 35 Personen beschränkte Teilnehmerzahl ermöglicht rege Diskussionsrunden zu lebensmittelrechtlichen Fragestellungen. Dabei tragen die sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse und Praxiserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu bei, Fachfragen sowohl aus juristischer als auch aus lebensmittelwissenschaftlicher Perspektive zu beleuchten.

Bescheinigung, Lernerfolgskontrollen und ATF-Anerkennung

Nach jeder Einheit der Akademie wird eine Online-Lernerfolgskontrolle im Open-Book-Format angeboten. Der Mittelwert der drei Noten erscheint als Gesamtbewertung auf dem Abschlusszertifikat. Dieses wird Ihnen kurz nach den Veranstaltungen zugesandt. 

Neben dem Abschlusszertifikat wird Ihnen eine Teilnahmebescheinigung ohne Noten ausgestellt. Diese Teilnahmebescheinigung erhalten Sie bereits bei vollständiger Anwesenheit unabhängig von der Teilnahme an den Lernerfolgskontrollen oder dem Bestehen dieser. Sie wird im Rahmen unserer Abendveranstaltung am letzen Tag der Lebensmittelrechtsakademie feierlich übergeben.  

ATF-Anerkennung

Die Lebensmittelrechtsakademie wird von der Bundestierärztekammer e. V. - Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) gemäß § 10 der ATF-Statuten als Live-Online-Seminar ohne Aufzeichnung (LOS) mit einem Umfang von insgesamt 48 Stunden (Block I: 14 Stunden; Block II: 15 Stunden; Block III: 19 Stunden) anerkannt (ATF-Anerkennung Nr. 24-07-03-5-1). Falls Sie eine solche Anerkennung benötigen, teilen Sie uns dies bitte nach Erhalt der Anmeldebestätigung gesondert mit.