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Die Lebensmittelrechtsakademie

Photo: Frau Dr. Christina Rempe

Bitte beachten!

Wir arbeiten aktuell an einem neuen Konzept der LMRA. Die unten dargestellten Information sind nicht aktuell. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Lebensmittelrechtsakademie (LMRA) ist eine bundesweit einmalige Fortbildungsveranstaltung zum Lebensmittelrecht für Interessierte aus Praxis und Studien. Angesprochen werden gleichermaßen Personen mit rechts- wie auch mit naturwissenschaftlichem Bildungshintergrund. In drei Blöcken von je einer Woche Dauer lernen Berufstätige aus der Lebensmittelbranche sowie Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden der Rechts- und Lebensmittelwissenschaften gemeinsam die wesentlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts, einschließlich benachbarter Fachdisziplinen kennen.

Kerninhalte der Fortbildung sind:

  • Rechtsquellen des Lebensmittelrechts, Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Hygiene, einschließlich Qualitätssicherungsaspekte
  • Lebensmittelkennzeichnungs- und Informationsrecht von A wie Allergene über QUID bis hin zur Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
  • Information der Öffentlichkeit im Falle fehlerhafter Produkte
  • Wettbewerbs- und Wettbewerbsverfahrensrecht, Regulierung besonderer Werbeaussagen, darunter nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung
  • Grundzüge des Produkthaftungsrechts
  • Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung

Zum Flyer (PDF) der aktuellen Lebensmittelrechtsakademie.

Vielseitig wie das Lebensmittelrecht selbst ist auch der Kreis der rund 20 Referentinnen und Referenten der Lebensmittelrechtsakademie: Sie kommen aus der Lebensmittelwirtschaft, der Wissenschaft, aus Branchenverbänden, der Verwaltung und Fachkanzleien. Dies sichert den hohen Praxisbezug der Fortbildung, der zugleich durch den fachlich interdisziplinären Teilnehmerkreis gefördert wird. Die auf rund 35 Personen beschränkte Teilnehmerzahl ermöglicht rege Diskussionsrunden zu lebensmittelrechtlichen Fragestellungen. Dabei tragen die sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse und Praxiserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu bei, Fachfragen sowohl aus juristischer als auch aus lebensmittelwissenschaftlicher Perspektive zu beleuchten.

Zum Ende einer jeden Fortbildungswoche wird eine Klausur geschrieben. Der Mittelwert der drei Noten erscheint als Gesamtbewertung auf dem Abschlusszertifikat.

Die Lebensmittelrechtsakademie ist von der Bundestierärztekammer als Fortbildungsveranstaltung (mind. 70 h) anerkannt.