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Prof. Dr. Constantin Willems

Das Bild zeigt des Sturz der Tür des Landgrafenhauses mit seiner Bezeichnung.
Foto: Constantin Willems

Professur für Bürgerliches Recht und Römisches Recht

Ein herzliches Willkommen auf den Internetseiten der Marburger Professur für Bürgerliches Recht und Römisches Recht!

Das Team der Professur um Prof. Dr. Constantin Willems forscht und lehrt zum Bürgerlichen Recht, und dabei insbesondere zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und zum Schuldrecht. Bereits Gaius, ein römischer Jurist aus dem 2. Jh. n.Chr., war der Ansicht, dass ein Jurist, der nicht den Ursprung und die historische Entwicklung des geltenden Rechts kennt, gleichsam illotis manibus, „mit ungewaschenen Händen“ dasteht (Gai. 1 l XII tab D. 1.2.1pr.). Insofern widmet sich die Professur in Forschung und Lehre schwerpunktmäßig dem Römischen Recht und seinem Nachwirken in der Europäischen Privatrechtsgeschichte.

Gaius verdanken wir auch das grundlegende Aufbauschema nach der Trias personae – res – actiones (Gai. inst. 1.8). Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen daher zunächst die personae der Professur vor: Sie finden den Lebenslauf von Professor Willems sowie Informationen zu unserem Team: Sekretariat, wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte. Zudem informieren wir Sie über die res: Schriften und Vorträge. Näheres zu den actiones finden Sie in den Rubriken Forschung und Lehre.