Hauptinhalt

Was versteht man unter "Open Access"?

Die Erklärung der Budapest Open Access Initiative (BOAI) definiert mit Blick auf wissenschaftliche Literatur:

»Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird.« (Budapester Open Access Initiative)

Es gilt auch: Open Access ist nicht gleich Open Access. Es gibt unterschiedliche Modelle der Rechtevergabe, der Finanzierung und der Publikationspraxis (»grüner« oder »goldener« Weg). Kein Modell ist dabei ideal für alle wissenschaftlichen Fächer oder Veröffentlichungsformen. Eine Einführung in die verschiedenen Varianten von Open Access und die jeweiligen Vor- und Nachteile bietet das Praxishandbuch Open Access, hg. von Konstanze Söllner und Bernhard Mittermaier (De Gruyter, 2017).

Warum offene Lizenzen in der Wissenschaft?

»In der Wissenschaft werden Fortschritte nur erzielt, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf den Ergebnissen früherer Forschung aufbauen und diese nutzen können. Jedoch wird wissenschaftliches Arbeiten oft dadurch erschwert, dass unklar ist, ob, wie oder unter welchen Bedingungen Texte, Abbildungen, Grafiken, Tabellen, Daten und Software anderer Autorinnen und Autoren für die eigene Lehr- und Forschungstätigkeit wiederverwendet werden dürfen. [...] Offene Lizenzen sind daher ein elementarer Standard, der eine wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Produkte erleichtert. Mit der offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen werden deren Sichtbarkeit, Nachnutzbarkeit, schnelle Verbreitung und somit Innovation befördert. Offene Lizenzen erleichtern zudem die Umsetzung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.«
(Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Information für die Wissenschaft Nr. 68 | 20. November 2014, Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft)

Was sind Creative-Commons-Lizenzen?

Durch Creative-Commons(CC)-Lizenzen räumen Inhaber:innen von Urheberrechten anderen, am entsprechenden Werk Interessierten, Nutzungsrechte ein. Diese reichen von der einfachen Weitergabe, der Übersetzung, der Nutzung als Lehrmaterial bis hin zur Bearbeitung. Mittlerweile haben sich sechs verschiedene CC-Lizenztypen etabliert, welche die Nutzungsbedingungen spezifisch regeln. Sie setzen sich aus den folgenden vier Grundmodulen zusammen:

Nähere Informationen zu den verschiedenen CC-Lizenztypen finden Sie hier. Ein ausführliches FAQ zu Creative Commons im Allgemeinen bietet CC Germany.

Warum wird die Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 so häufig empfohlen?

Die Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 wird empfohlen, weil sie für den Bereich von Wissenschaft und Bildung als die geeignetste Lizenzform gilt. Sie bietet den Vorteil, dass die mit ihr versehenen Beiträge in jeglicher Weise verbreitet, vervielfältigt, bearbeitet oder genutzt werden können, solange der Name der Autor:innen genannt wird. Dadurch trägt die CC-BY-Lizenz dazu bei, die Sichtbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen und Autor:innen zu erhöhen. Zahlreiche Forschungsförderinstitutionen wie z. B. der österreichische Wissenschaftsfonds FWF oder (in bestimmten Fällen) die Europäische Kommission verlangen vor diesem Hintergrund sogar, dass Forschungsergebnisse, die mit ihrer finanziellen Förderung erarbeitet wurden, unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlicht werden. So ist die Creative-Commons-Lizenz CC-BY nicht zufällig die am weitesten verbreitete Lizenzform bei wissenschaftlichen Publikationen (Schmeja 2017).

Warum empfehlen wir den CC-Lizenz-Zusatz NC nicht?

Die Möglichkeit, eine kommerzielle Nutzung von Inhalten durch die Wahl einer Creative-Commons-Lizenz mit NC-Modul zu unterbinden, klingt für viele Autor:innen zunächst gut und wird entsprechend gern gewählt. Sie ist jedoch in mehrfacher Hinsicht problematisch, denn durch die Entscheidung für das NC-Modul werden häufig Nutzungsarten ausgeschlossen, die im Interesse der Autor:innen liegen können. So wird u. a. eine Nutzung der Inhalte in Zeitungen, Archiven oder freien Wissensdatenbanken wie Wikipedia verhindert. Auch Institutionen im Bereich von Bildung und Weiterbildung, die nicht ausschließlich öffentlich finanziert werden, dürfen Inhalte, die mit einer NC-Lizenz ausgestattet sind, nicht ohne Weiteres nutzen.
Ein weiterer Nachteil des NC-Moduls besteht darin, dass in vielen Fällen nicht klar ist, ab wann eine Unternehmung oder Nutzung als kommerziell gelten muss. Auf vielen Blogs wird mitunter Werbung geschaltet, um Einnahmen zur Deckung der Serverkosten zu erzielen. Sind sie damit bereits auf eine geldwerte Vergütung gerichtet und entsprechend als kommerziell einzustufen? Die Lizenzbedingungen der NC-Lizenzen bleiben in diesem Punkt eher vage, sodass Interessierte möglicherweise aus Unsicherheit vorsichtshalber von einer Nutzung NC-lizenzierter Inhalte absehen sollten (Klimpel 2012).

Warum empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0?

Für Autor:innen, die verhindern möchten, dass Dritte mit ihren Inhalten Geld verdienen stellt das Modul SA (Share Alike) eine effiziente Alternative dar, denn es sieht die »Weitergabe unter gleichen (Lizenz-)Bedingungen« vor. Bearbeitungen müssen unter die gleiche Lizenz gestellt werden wie das ursprüngliche Werk. Firmen müssen also Materialien, die sie unter Verwendung SA-lizenzierter Inhalte erstellt haben, wiederum unter »Share Alike«-Bedingungen frei zur Verfügung stellen. Da sich zu diesem Schritt nur wenige Firmen durchringen können, unterbleiben unerwünschte kommerzielle Nutzungen eher. Gleichzeitig ist die Nutzung von Materialien mit »Share Alike«-Modul etwa im nicht (vollständig) öffentlich finanzierten Bildungsbereich gewährleistet.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Inhalte lediglich Informationen zur ersten Orientierung und keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Für mögliche Fehler können wir keine Haftung übernehmen. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich Ausführungen zu einzelnen Rechtsnormen auf deutsches Recht.

Quelle

Die Rechtshinweise wurden übernommen von GenderOpen, mit eigenen Ergänzungen.