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FAQs zur Ersten Staatsprüfung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo kann ich mich zur Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung anmelden?
Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung erfolgt in der Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Fristen für die Meldung finden Sie ebenfalls auf der Webseite.
Erweiterungsprüfung: Beachten Sie bitte, dass die Erweiterungsprüfung erst ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden kann.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung?
Das Bestehen aller benötigten Module (90 LP im Fach Deutsch) (Studien- und Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2026/2027 siehe hier, Studien- und Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2023/2024 siehe hier, Studien- und Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2018 siehe hier), das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit sowie der Nachweis über das abgeleistete Betriebspraktikum.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Aus welchen Teilen besteht die Erste Staatsprüfung?
Aus der wissenschaftlichen Hausarbeit sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in einem der drei Fächer (Fach X, Fach Y oder EGL) geschrieben werden. Sie benötigen eine:n Erstgutachter:in. Die Arbeit wird außerdem im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt.
Im Fach EGL legen Sie eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ab, im Fach X eine mündliche und im Fach Y eine schriftliche. Fragen Sie rechtzeitig bei den Prüfenden an und beachten Sie die jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen.
Um zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen zugelassen zu werden, muss die wissenschaftliche Hausarbeit bestanden werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo bekomme ich die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums für die Erste Staatsprüfung?
Die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums für Fach X, Fach Y und EGL erhalten Sie im Zentralen Prüfungsbüro des Zentrums für Lehrkräftebildung. Sie benötigen dieses für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung, da es zeigt, dass Sie alle benötigten Module abgeschlossen haben. Nur die vom Zentralen Prüfungsbüro des Zentrums für Lehrkräftebildung ausgestellte Version ist hierfür gültig.
Bitte kontaktieren Sie Herrn Hiebel zuerst telefonisch oder per E-Mail.
Wichtig: Prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihr Marvin-Konto auf dem aktuellen Stand ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten Sie die Lehrenden darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen. Auf der Bescheinigung erscheinen nur Leistungen, die in Marvin verbucht sind.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie setzt sich die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung zusammen?
Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung setzt sich zusammen aus den Punkten von zwölf Modulen mit 60 Prozent, den Punkten der wissenschaftlichen Hausarbeit mit 10 Prozent und den Punkten der Prüfungen mit 30 Prozent. Welche Modulnoten aus Ihren Fächern in die Note der Ersten Staatsprüfung eingehen, können Sie in der für Sie gültigen Studien-und Prüfungsordnung nachlesen. Weitere Informationen zu der Zusammensetzung der Gesamtnote finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Modulnoten gehen in die Note der Ersten Staatsprüfung im Fach Deutsch ein?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Bestimmungen gelten im Fach Deutsch für die Erste Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung?
Fachspezifische Bestimmungen finden Sie hier. Einen Fahrplan inklusive Checkliste für die Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch finden Sie hier.
Erweiterungsprüfung: Als Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch wird eine mündliche Prüfung in zwei von drei Fachteilen Ihrer Wahl abgelegt oder eine Klausur in einem Fachteil geschrieben.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mich in der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch prüfen?
Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen im Fach Deutsch finden Sie hier (Stand: November 2025).
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch wenden Sie sich gerne an die Studienberatung des FB09.