Hauptinhalt

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige der häufig gestellten Fragen:

  • An wen richtet sich unser Online-Zertifikatskurs?

    Sie möchten sich gerne fachlich fundiert und praxisorientiert weiterbilden? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Unser Hochschulzertifikat findet national und international große Anerkennung bei Trägern von Sprachkursen und berechtigt auch zum Unterrichten in Integrationskursen (unter den weiter unten genannten Voraussetzungen). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernimmt hierfür auch einen Großteil der Kursgebühren. Weitere Informationen

  • Wodurch zeichnet sich unser Zertifikatskurs aus?

    Hervorzuheben ist zum einen, dass Sie den Lehrgang vollständig online (außer einer Hospitation) studieren können und dadurch ortsunabhängig und zeitlich flexibel an den Studieninhalten arbeiten können. Wenn Sie berufstätig sind und sich nebenbei weiterbilden möchten, dann ist dieser Online Kurs für Sie gut geeignet. Zum anderen zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir Ihnen Studieninhalte auf einem hohen fachlichen Niveau aus den Bereichen Linguistik, Angewandte Linguistik, Fremdsprachendidaktik sowie Landeskundedidaktik bieten. Diese Inhalte sind in Anlehnung an unsere bestehenden Studienangebote entwickelt worden. Außerdem besteht für Sie die Möglichkeit, in unseren Online-Master zu wechseln, wenn Sie an einem vollumfänglichen Masterstudium Deutsch als Fremdsprache interessiert sind.

  • Gibt es auch die Möglichkeit, eine verkürzte Version des Kurses zu absolvieren?

    Wenn Sie die Auflage vom BAMF bekommen haben, eine verkürzte Zusatzqualifikation zu absolvieren, können Sie alternativ zu einer entsprechenden Qualifikation auch an unserem Online Zertifikatskurs teilnehmen und dadurch ein Hochschulzertifikat erwerben. Dieses Zertifikat wird vom BAMF anerkannt und Sie erhalten damit die Zulassung zur Lehrkraft in Integrationskursen. Wir bieten aber keine verkürzte Version des Kurses an, das heißt Sie müssten den gesamten Zertifikatskurs mit 28 LP absolvieren (das BAMF übernimmt in diesem Fall auch nur 735€ der Kursgebühren, die unverändert bei 1.500€ liegen).

  • Wie gestaltet sich das Zulassungsverfahren?

    Es gibt zwei Wege der Zulassung:
    1) Wir sind als Weiterbildungslehrgang vom BAMF akkreditiert, entsprechend führt die Teilnahme in unserem Kurs zu einem Zertifikat, mit dem Sie die BAMF Zulassung für Integrationskurse erhalten können. Dies ist jedoch davon abhängig, ob Sie die Voraussetzungen vom BAMF hierfür erfüllen. Deshalb ist zu empfehlen, dass Sie zunächst beim BAMF - über Ihren Kursträger/Arbeitgeber - einen Antrag stellen und sich dann mit dem Antwortschreiben des BAMF an uns wenden. Nur dann können wir garantieren, dass unser Hochschulzertifikat im Nachhinein auch vom BAMF anerkannt wird. Wichtig ist auch, dass die Kursgebühren nur dann vom BAMF im Nachhinein übernommen werden können, wenn es sich um eine Weiterbildung nach § 15 Abs. 2 der IntV handelt, Sie also bereits einen Antrag beim BAMF gestellt haben und in einem Schreiben die Auflage erhalten haben, eine solche Weiterbildung zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/Zulassung/zulassung.html

    2) Wir können Sie über direkt unsere Studienordnung zulassen, dann gelten die Fachspezifischen Regelungen. Ein Hochschulabschluss/ein Berufsabschluss in einem sprachlichen/ pädagogischen Bereich ist hier ausreichend, zusätzlich muss nur noch Berufserfahrung nachgewiesen werden (über deren Einschlägigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss). Wenn Sie sich über diesen Weg bewerben möchten, reichen Sie bitte neben dem Zulassungsantrag auch ein Zeugnis über Ihren Hochschulabschluss/ Ihren Berufsabschluss in beglaubigter Kopie bei. Nachweise über Berufserfahrungen müssen nicht beglaubigt sein. Allerdings können wir bei dieser Möglichkeit nicht garantieren, dass diese Zusatzqualifikation im Nachhinein vom BAMF anerkannt wird. Auch eine Finanzierung durch das BAMF ist hier nicht möglich.

  • Wann kann ich mit dem Online-Kurs beginnen? Gibt es Präsenzzeiten?

    Sie können jederzeit mit dem Online-Kurs beginnen. Sobald wir Ihre Bewerbungsunterlagen bearbeitet haben und Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie ein Zulassungsschreiben. Darin werden Sie gebeten, die Teilnahmegebühren zu überweisen. Wenn Ihre Gebühren bei uns eingegangen sind, erhalten Sie die Zugangsdaten zu der ersten Veranstaltung des Lehrgangs und können beginnen. Außer der Hospitation in einem Integrationskurs (mindestens 20 Unterrichtsstunden), die Sie selbstständig an Ihrem Wohnort organisieren können, gibt es keine Präsenzzeiten.

  • Wie lange dauert der Kurs? Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

    Der Kurs dauert in der Regel sechs Monate. Der zeitliche Aufwand wird auf insgesamt 840h geschätzt (5 Module mit insgesamt 28 Leistungspunkten, je 30h pro Leistungspunkt).

  • Wie ist der Online-Kurs aufgebaut? Welche Prüfungsformate gibt es?

    Der Zertifikatskurs ist modularisiert aufgebaut und umfasst die folgenden fünf Module mit einem Umfang von insgesamt 28 Leistungspunkten. Weitere Informationen zum Aufbau des Kurses finden Sie im Modulhandbuch (Anlage der fachspezifischen Regelungen). Die Prüfungsformate umfassen Selbsttests am Ende der Lerneinheiten, einen Hospitationsbericht sowie E-Klausuren bzw. Unterrichtskonzepte, Ausarbeitungen oder Hausarbeiten als Modulprüfungen. Genauere Informationen finden Sie ebenfalls im Modulhandbuch.

  • Wie kann ich mit anderen Teilnehmer/innen und Modulverantwortlichen kommunizieren?

    Auf der Lernplattform des Online-Kurses stellen wir ein Forum zur Verfügung, in dem Sie sich mit den anderen Kursteilnehmer/innen austauschen können. Die Kommunikation mit den Modulverantwortlichen, beispielsweise bei fachlichen Fragen, wird durch die Studiengangskoordination eingeleitet.

  • Wie hoch sind die Kursgebühren? Können die Kursgebühren zurückerstattet oder z.B. über einen Bildungsgutschein finanziert werden?

    Die Kursgebühren betragen aktuell insgesamt 1.500€.
    Eine Ratenzahlung (drei Raten à 500€) ist grundsätzlich möglich.
    Bildungsgutscheine o.Ä. können wir aktuell leider nicht akzeptieren.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kursgebühren jedoch vom BAMF zurückerstattet werden: Nach erfolgreichem Abschluss und gegen den Nachweis einer Tätigkeit als Integrationskurslehrperson erstattet das BAMF 1.470€ von diesen Studiengebühren. Wenn Sie die Auflage haben, eine verkürzte Zusatzqualifikation zu absolvieren, erstattet das BAMF nur 735€ der Kursgebühren zurück. Weitere Bedingungen und genauere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BAMF unter dem Punkt "Erstattung der Kosten der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache".

 

Wenn Sie weitere Fragen und Anregungen haben, können Sie sich gerne an die Studiengangkoordination wenden:

dafdaz(at)staff.uni-marburg.de