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Informationen der Fachbereichsverwaltung und Geschäftsführung

Aktuelles

derzeit keine Mitteilungen

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Thomas Mühlenbein: dienstags und donnerstags 
Dr. Franziska Bock: n.V.

 

Rechnungswesen (inkl. Auszahlungsanordnungen (AZO)

Bewirtung

  • Bewirtungsrichtlinie
  • Bewirtungsrechnungen sind durch die bewirtende Person auszulegen. 
  • Zwingend erforderlich: Formular zur Abrechnung von Bewirtungen (Worddatei zum Ausfüllen) mit zwei Unterschriften von verschiedenen Personen und bei Auslage durch die bewirtende Person eine AZO.
    • Ausnahme: Für reine Gesten der Höflichkeit (also anlässlich von Terminen mit externen Gästen gem. 1.1 Bewirtungsrichtlinie für das Servieren von Getränken, Obst oder Backwaren; mit Einkauf im Einzelhandel; die keine Bewirtungen im eigentlichen Sinne darstellen; sie sind ohne weitere Genehmigung aus Landesmitteln finanzierbar) ist das Formular zur Abrechnung von Bewirtungen nicht erforderlich.
  • Bei der Abrechnung von Bewirtungen reichen Sie bitte auch immer zusätzlich mit ein:
    • Programm oder die Einladung zur Veranstaltung
    • leserliche Namensliste der Teilnehmenden (Unterschriften sind nicht erforderlich), sofern das mit dem Charakter der Veranstaltung vereinbar ist
  • Erfordernisse an eingereichte Belege
  • Bitte nutzen Sie für Caterings in Marburg die Angebote der Rahmenverträge. Deren Abrechnung erfolgt über eine SAP-Bestellung. 
  • Für Trinkgelder gilt höchstens 10 % des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 10 €. Der Eurobetrag ist die Höchstgrenze.

studentische Hilfskräfte

Krankmeldungen

Stellenausschreibungen

  • Informationen zu Anträgen für Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Einstellung und die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der Personalabteilung

Urlaub und Dienstbefreiung 

  • Onlineformulare zur Beantragung von Urlaub, Sonderurlaub und Forschungssemester
  • Füllen Sie das Webformular vollständig aus. Nach Zustimmung der Vorgesetzten oder des Vorgesetzten und Erfassung in SAP durch die Fachbereichsverwaltung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung über die Bestätigung Ihres Urlaubs und Ihren Resturlaub.
    --> Die bisherigen Urlaubskarten auf Papier werden 2027 abgeschafft.

Werk- und Dienstverträge

  • Bitte nehmen Sie vor der Ausstellung eines Werk- oder Dienstvertrags Kontakt mit der Fachbereichsverwaltung und Geschäftsführung auf.
  • Informationen und Vordrucke