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Informationen zum Wechsel von Prüfungsordnungen

Wechsel in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung des B.Sc. Physik (8semestig) vom 31.01.2018 in der Fassung vom 11.06.2019  (PO20201)

Bei einem Wechsel werden nach Möglichkeit alle erfolgreich absolvierten Module aus der Studien- und Prüfungsordnung vom 14.04.2010 in der Fassung vom 31.05.2017 in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung vom 31.01.2018 in der Fassung vom 11.06.2019 übernommen. Die Leistungspunkte der neuen Ordnung finden Anwendung. Zum Beispiel wird das Modul "Elektrizität und Wärme" mit 12 LP gewichtet. Es kann aber sein, dass bestimmte Module nicht in den neuen Studiengang übertragen werden können. Z.B. wenn Sie dort nicht vorgesehen sind oder der entsprechende Bereich voll ist.

Ebenfalls übernommen werden bereits erfolgte Fehlversuche!

Regelungen zum Modul "Rechenmethoden der Physik" (2semestrig)

  • Das Modul bestehend aus einer Studieleistung und zwei Prüfungsleistungen muss absolviert werden.
  • Wurde das Modul "Mechanik" bereits erfolgreich absolviert, wird die Teilleistung 'Studienleistung' des Moduls Rechenmethoden der Physik (Anwesenheitspflicht, Abgabe von wöchentlichen Übungsaufgaben) als bestanden angerechnet.
  • Die Teilleistungen 'Prüfungsleistung (Teil 1)' und 'Prüfungsleistung (Teil 2)' müssen noch absolviert werden.
    Eine Anmeldung zu den Prüfungsleistungen über MARVIN ist innerhalb der vom Prüfungsbüro veröffentlichten Fristen erforderlich.


Die Unterschiede kurz zusammengefasst:

  • Die Regelstudienzeit beträgt nun 8 Semester und nicht mehr 6 Semester.
  • Die für einen Abschluss zu erreichenden LP beträgen 240 LP und nicht mehr 180 LP
  • Die Bonus Malus Regelung fällt weg, stattdessen gibt es bei Modulen des Studiengangs Bachelor Physik (PO20201) fünf Wiederholungsversuche.
  • Module aus anderen Fachbereichen sind ausschließlich Importmodule, hier gelten die Regelungen (z.B. Anmeldung, Fristen und Wiederholungsmöglichkeiten) des jeweiligen anbietenden Fachbereichs bzw. Studiengangs. Die Wiederholungsmöglichkeiten können daher abweichen. Am FB 12 sind z.B. nur drei Wiederholungen bei Modulprüfungen möglich!

Ein einmal erfolgter Wechsel in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung ist unwiderruflich!

Der Antrag auf Wechsel der Studien- und Prüfungsordung ist im Original per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben unserer Bürotür im RH6, Zimmer 00012 einzureichen.


Antrag auf Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung