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Informationen zu Abschlussarbeiten

Anmeldung und Zulassung von Bachelor- und Masterarbeiten

Jede/r Studierende muss vor Beginn der Abschlussarbeit eine schriftliche Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit im Prüfungsbüro beantragen.

Erst nach dortiger Überprüfung auf Berechtigung und entsprechender Bestätigung auf dem Formular darf die/der Studierende diesen Antrag von der gewählten Betreuerin/ dem gewählten Betreuer unterschreiben lassen und wieder an das Prüfungsbüro zurückgeben.

Für Abschlussarbeiten die extern absolviert werden gibt es andere Anträge und Vorgaben. Siehe Abschnitt Externe Bachelor- / Masterarbeit

Studierende/r werden daraufhin über die Fristsetzung zur Abgabe der Abschlussarbeit per Brief informiert. Der Betreuer/Erstgutachter per E-Mail.


Externe Bachelor- / Masterarbeit

Eine Abschlussarbeit die außerhalb des Fachbereich Physik absolviert wird. 


In den Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorstudiengänge vom 13. September 2010 bzw. in den Allgemeinen Bestimmungen für Masterstudiengänge vom 13. September 2010 - in der jeweils gültigen Fassung - heißt es:

Die Bachelorarbeit / Masterarbeit kann an einem externen Fachbereich oder an einer externen wissenschaftlichen Einrichtung im In- und Ausland durchgeführt werden, sofern die fachwissenschaftliche Betreuung gewährleistet ist. Es entscheidet der Prüfungsausschuss.

Mindestens eine bzw. einer der beiden Gutachtenden soll am zuständigen Fachbereich der Philipps-Universität Marburg prüfungsberechtigt sein.

Ein Antrag auf externe Bachelor- /Masterarbeit muss also immer dann gestellt werden, wenn die Arbeit außerhalb des Fachbereichs absolviert wird. Das heißt, an einem anderen  Fachbereich der Philipps-Universität Marburg, an einer anderen Uni oder einer externen wissenschaftlichen Einrichtung.
Bereits bei Antragstellung muss der Gutachter am Fachbereich Physik sowie der externe Gutachter feststehen. Um den externen Betreuer auch als Gutachter bestellen zu können, benötigen wir den Namen, die Anschrift und die Qualifikation.

Eigenständigkeitserklärung

Jede Bachelor- und Masterarbeit muss die folgende Eigenständigkeitserklärung enthalten und von der Verfasserin bzw. dem Verfasser unterschrieben werden: 

Erklärung

„Hiermit erkläre ich, dass ich meine Bachelor-/Masterarbeit mit dem Thema [xy]
selbständig verfasst sowie alle wesentlichen Quellen und Hilfsmittel angegeben habe."

Name, Vorname:   [gedruckt oder in Blockbuchstaben!]
Ort, Datum - Unterschrift

 Diese Erklärung umfasst implizit auch den Einsatz von KI-basierten Hilfsmitteln: 

  • Eigenständige wissenschaftliche Leistung: Die Abschlussarbeit muss eine eigenständige wissen­schaftliche Leistung darstellen. KI-generierte Inhalte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie kritisch überprüft, korrigiert und eigenständig in den wissenschaftlichen Kontext eingeordnet wurden. Die direkte Übernahme von KI-generierten Texten oder Inhalten – auch in Teilen – wird nicht als eigenständige Anfertigung erachtet. 
  • Verantwortung für Inhalte: Die volle inhaltliche Verantwortung verbleibt bei der Verfasserin bzw. dem Verfasser. Dies gilt auch für maschinell generierte Passagen, einschließlich möglicher Fehler, Verzerrungen, fehlerhafter Referenzen oder Verstöße gegen Datenschutz- und Urheberrecht. 
  • Transparenz und Dokumentation: Der Einsatz generativer KI-Programme (z. B. ChatGPT, Claude, LLAMA etc.) muss transparent dokumentiert werden, sofern diese für zentrale wissenschaftliche Arbeitsschritte verwendet wurden – etwa für Themeneinstieg, Hypothesenentwicklung, Metho­denauswahl, Ergebniserstellung oder -bewertung. Die Dokumentation erfolgt im Anhang tabella­risch mit Angabe des Programm-Namens und des Nutzungszwecks.
  • Erlaubte Verwendung: KI-Tools dürfen zu Recherchezwecken (sofern überprüft) sowie für sprach­liche Unterstützung eingesetzt werden, die den wissenschaftlichen Gehalt der Arbeit nicht verändert (z. B. Stil, Grammatik, Rechtschreibung, Übersetzungen, Formatierung, LaTeX-Hilfen). Solche Programme werden lediglich gelistet; eine Kennzeichnung im Text ist nicht erforderlich.
  • Unzulässige Verwendung: Unzulässig ist die Verwendung von KI-Hilfsmitteln, deren Nutzung die Prüferin bzw. der Prüfer explizit ausgeschlossen hat, Erstellung vollständiger Kapitel oder wesent­licher Argumentationsschritte durch KI, ungeprüfte Übernahme KI-generierter Ergebnisse, Einsatz für Prüfungsteile, die als individuelle Leistung gefordert sind (z. B. Interpretation, Diskussion, Auswertung).
  • Konsequenzen: Verstöße gegen diese Grundsätze stellen einen Verstoß gegen die Eigenständig­keitserklärung dar und können zum Nichtbestehen der Abschlussarbeit führen. 

Formulare

Merkblatt und Vorlage Eigenständigkeitserklärung

Abschlussarbeit am Fachbereich

Abschlussarbeit außerhalb des Fachbereichs