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Bachelorarbeit und Studienabschluss

Für Ihre Abschlussarbeit steht Ihnen am Fachbereich Chemie eine breite Auswahl an Arbeitsgruppen mit interessanten Themen zur Verfügung. Im besten Fall können Sie Ihre Arbeit direkt in der von Ihnen gewählten Gruppe durchführen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Abschlussarbeit an einem externen Fachbereich oder einer wissenschaftlichen Einrichtung im In- oder Ausland zu schreiben – vorausgesetzt, die fachliche Betreuung durch den Fachbereich Chemie ist sichergestellt. Dies erfordert eine vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie einer Erstgutachterin oder einem Erstgutachter aus dem Fachbereich Chemie.

Sie haben die Wahl, Ihre Arbeit auf Deutsch oder Englisch zu verfassen. Wenn Sie sich für eine englischsprachige Abschlussarbeit entscheiden, besprechen Sie dies bitte rechtzeitig mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer.

Sobald alle erforderlichen Leistungen im Prüfungssystem verbucht sind, kann Ihr Abschlusszeugnis erstellt werden. Informieren Sie das Prüfungsbüro, sobald Ihre Prüfungen vollständig eingetragen sind und Ihr Abschlusskonto auf „BE“ steht. Die Bearbeitung und Ausstellung des Zeugnisses kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Falls Sie eine beschleunigte Ausstellung benötigen, geben Sie dies dem Prüfungsbüro bitte frühzeitig bekannt.

FAQ Bachelorarbeit

  • Anmeldung

    Zur Anmeldung ihres Arbeitsbeginns an der Bachelorarbeit in Chemie verwenden Sie bitte das Anmeldeformular (Anmeldung Bachelorarbeit).
    Die Anmeldung muss vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn im Prüfungsbüro Chemie abgegeben werden.
    Bachelorarbeitsanmeldungen sind ab 120 ECTS möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in den alten Prüfungsordnungen 8 Wochen. In der Prüfungsordnung mit Beginn des Wintersemesters 2025/26 beträgt die Bearbeitungszeit 9 Wochen.

  • Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungszeit beträgt in den alten Prüfungsordnungen 8 Wochen. In der Prüfungsordnung mit Beginn des Wintersemesters 2025/26 beträgt die Bearbeitungszeit 9 Wochen.
    Verlängerungen in den älteren Prüfungsordnungen:
    Eine Verlängerung von 2 Wochen (z. B. wegen unvorhergesehener Probleme bei der Literatur- oder Datenbeschaffung) ist auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten möglich. Es gibt keinen Vordruck. Der Antrag muss an den Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet sein. Abgegeben wird er im Prüfungsbüro Chemie.
    Verlängerungen in der Prüfungsordnung ab WiSe 2025/26:
    Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von 9 Wochen für die Bachelorarbeit ist um höchstens 20 % (z. B. wegen unvorhergesehener Probleme bei der Literatur- oder Datenbeschaffung) auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten möglich. Es gibt keinen Vordruck. Der Antrag muss an den Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet sein. Abgegeben wird er im Prüfungsbüro Chemie.
    Studierende mit Kind können einen Antrag auf Verlängerung wegen Nachteilsausgleich stellen. Der Antrag muss an den Prüfungsausschuss gerichtet sein und eine Begründung, sowie ggf. Nachweise beinhalten.

  • Formalia

    Die Erklärung zum selbständigen Verfassens der Arbeit muss in die Arbeit eingebunden und unterschrieben werden.
    Für studentische Abschlussarbeiten darf das Logo der Philipps-Universität nicht verwendet werden.
    Soll die Arbeit in die Uni-Bibliothek eingestellt werden, dann informieren Sie sich hier.
    Eine Beispielvorlage für das Titelblatt der Bachelorarbeit finden Sie im Formularcenter.

  • Abgabe

    Eine gedruckte (gebundene) und eine digitale Version der Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsbüro (alternativ Postfach) einzureichen. Die Gutachter*innen erhalten je ein weiteres Exemplar.
    Denken Sie daran nach Arbeitsabschluss auch den "Laufzettel des Prüfungsbüros" im Prüfungsbüro abzugeben.
    Soll die Arbeit in die Uni-Bibliothek eingestellt werden, dann informieren Sie sich hier.

  • Auswärtige Bachelorarbeit

    Sobald Sie wissen bei wem und mit welchem Thema Ihre externe Arbeit durchgeführt werden soll, suchen Sie sich eine passende Person unter den Hochschullehrenden der Chemie, die bereit wäre Ihre Arbeit als Erstgutachter*in zu betreuen. Anschließend können Sie die externe Arbeit beim Prüfungsausschuss beantragen. Ein eigenes Formular für die Bachelorarbeit gibt es bislang nicht. Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf auswärtige Masterarbeit" aus, ersetzen darin "Master" jeweils durch "Bachelor" und geben dieses im Prüfungsbüro ab.
    Außerdem wird ein Lebenslauf Ihrer externen Betreuungsperson benötigt, aus dem klar hervorgeht, dass diese Person die nötige Qualifikation (Abschluss) für die Betreuung von Bachelorarbeiten hat.
    Nachdem dieser Antrag genehmigt wurde, können Sie sich auf dem üblichen Weg zur Bachelorarbeit anmelden. Der Antrag zur Anmeldung zur Bachelorarbeit muss vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn im Prüfungsbüro abgegeben werden.

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