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Studien- und Prüfungsleistungen planen und abnehmen

Grundsätzlich regeln die Prüfungsordnungen unserer Studiengänge die Prüfungsformen in den einzelnen Modulen. 

Vieles andere wird über Beschlüsse des Prüfungsausschusses geregelt (z. B. die An- und Abmeldefristen und organisatorische Abläufe). Die Informationen, die die Studierenden darüber erhalten/haben sollten, finden Sie auf der Homepage. Die einzelnen Schritte für Ihre Planung mit den wichtigsten Hinweisen finden Sie hier:

Prüfungen und Studienleistungen planen

  • 1. Prüfer*innen festlegen

     Die Lehrplankoordination fordert recht früh im Vorsemester auf die Modulverantwortlichen auf, mitzuteilen, wer in ihren Modulen prüfen soll und in welcher Form. Bei Klausuren geben Sie bitte auch den Termin und die An- und Abmeldefristen an.
    Modulverantwortliche sprechen sich in der AG bzw. mit den Lehrenden im Modul ab, wer als Prüfer:in angelegt werden soll und melden dies der Lehrplankoordination. "Automatisch" wird niemand als Prüfer:In angelegt, bitte planen Sie aktiv, wo Sie im kommenden Semester prüfen möchten sprechen Sie das mit den jeweiligen Modulverantwortlichen ab. Je sorgfältiger dieser Schritt gemacht wird, desto weniger Regelungsaufwand entsteht später.

  • 2. Prüfungsformen und -zeiten planen

    Die Prüfungsordnung gibt in Modulen meist mehrere Formen von Studien- und Prüfungsleistungen vor.
    Bei Prüfungen bestimmt der/die Prüfer*in, welche Form(en) im aktuellen Semester angeboten werden sollen. Werden mehrere Formen angeboten, haben die Studierenden ein Recht darauf, zu wählen. Sprechen Sie also im Modul ab, wer in welcher Form prüft. Gibt es z. B. nur eine Prüferin, die eine mündliche Prüfung anbieten möchte, während die anderen nur Hausarbeiten annehmen, müsste diese Prüferin alle Studierenden mündlich prüfen, die im aktuellen Semester eine mündliche Prüfung wählen möchten.
    Die Formen von Studienleistung werden weniger streng gehandhabt, hier können die Lehrenden traditionell die Form an das Lehrveranstaltungskonzept anpassen. Besteht ein Studierenden jedoch darauf, die in der Prüfungsordnung vorgesehene Form angeboten zu bekommen, sollte man dies ermöglichen.
    Die Fristen für die An- und Abmeldung der meisten Prüfungsformen legt der Prüfungsausschuss fest und veröffentlicht sie auf der Homepage. Nur für Klausuren legen Sie den Termin individuell fest.

  • 3. Studierende informieren

    Bei Prüfungen werden die Studierenden werden über die möglichen Prüfer:innen, die angebotenen Formen und die Termine und Fristen über MARVIN informiert. Für die Studierenden (und in der Folge auch für Sie) ist es hilfreich, wenn Sie auf Ihrer Homepage Informationen zu Ihren Prüfungsstandards und -abläufen bereit halten. 
    Bei Studienleistungen sollten Sie dies zu Beginn der Lehrveranstaltung kommunizieren - am besten auch schriftlich auf ILIAS oder einem Handout.

    Da die Absprachen zu Studien- und Prüfungsleistungen häufig bereits im Vorfeld der Anmeldung über MARVIN stattfinden, ist es ratsam, die Ausgabe von Themen oder Referatsterminen an Studierende selbst zu dokumentieren, um hinterher anhand der Listen aus MARVIN zu überprüfen, wer tatsächlich eine Zusage von Ihnen erhalten hat, eine Studien- oder Prüfungsleistungen bei Ihnen abzulegen. 

  • 4. Prüfungslisten einsehen und ausdrucken

    Bitte holen Sie sich unmittelbar nach Ende der Anmeldefrist (bei mündlichen Prüfungen unbedingt vor Abnahme der Prüfung) die Listen aus MARVIN. Wie geht das nochmal? Prüfen Sie am besten sofort, ob alle, die mit Ihnen eine Studien- oder Prüfungsleistung vereinbart haben, auch in MARVIN angemeldet sind.
    Bitte nehmen Sie niemandem eine Studien- oder Prüfungsleistung ab, der/die nicht auf Ihrer Liste als angemeldet steht oder von Ihnen kein Thema ausgegeben bekommen hat.
    Sie sparen damit nicht nur dem Prüfungsbüro, dem Prüfungsausschuss und der Studienberatung zusätzlichen Aufwand, Sie sparen auch sich selbst Arbeit, da Sie Hausarbeiten, die nicht angemeldet wurden, auch nicht korrigieren müssen.
    Die Prüfungsnummern entnehmen Sie bitte den Kurzinofrmationen vom Bachelor, Master, EGL, EBL, Export BA, Export MA

  • 5. Woher weiß ich welche Nummern zu welcher Prüfung gehören?

    Alle Nummern zu den dazugehörigen Prüfungen finden Sie unter der Kurzinformation des Studiengangs:
    Bachelor, Master, EGL, EBL, Export BA, Export MA

Prüfungsformen

  • Klausuren

    Anmeldung über MARVIN zu den von Ihnen festgelegten Fristen. Bitte denken Sie auch direkt daran, den Wiederholungstermin mit der Lehrplankoordination abzusprechen! 
    Umfang/Art der Klausur:
    Die Klausuren können zwischen 60h und 120h geschrieben werden. Sie legen fest, wie viel Zeit sinnvollerweise zur Verfügung stehen sollte.
    Für die Durchführung von E-Klausuren sollten Sie sich zur Beratung an das HRZ wenden.
    Möchten Sie Mulitple-Choice-Aufgaben in Ihre Klausur integrieren, beachten Sie bitte die entsprechende Bestimmung der Uni Marburg
    Studierende mit Nachteilausgleich sind aufgefordert, sich spätestens bei der Anmeldung mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die notwendigen Modifizierungen der Prüfungsbedingungen mit Ihnen zu klären. Die Studierenden müssen dabei den Bescheid des Prüfungsausschusses vorlegen.
    Organisation/Durchführung: Bitte kontrollieren Sie beim Einlass, ob eine Anmeldung vorliegt. Die Studierenden legen ihren Personalausweis vor und bestätigen durch ihre Unterschrift ihre Anwesenheit. Das ist wichtig, um im Zweifel nachvollziehen zu können, wer tatsächlich zur Klausur erschienen ist.
    Bevor die Bearbeitungszeit startet, fragen Sie die Anwesenden, ob sie sich gesund und prüfungsfähig fühlen und bitten um Meldung derjenigen, auf die das nicht zutrifft. Diese sollen den Raum wieder verlassen und unmittelbar zur Ärztin oder zum Arzt gehen und ein Attest besorgen. 
    Es sollten nicht mehr als eine Person gleichzeitig den Raum zur Toilette verlassen. 
    Notieren Sie das Ende der Bearbeitungszeit am besten gut Sichtbar (z. B. auf einer Tafel/Flipchart oder über den Beamer).

  • Schriftliche Arbeiten (Hausarbeit, Portfolio, Forschungsberichte, etc.)

    Themenausgabe: Sie geben das Thema (i.d.R. in der Sprechstunde) in Absprache mit dem/der Studierenden aus. Ohne Themenausgabe können Studierende nicht geprüft werden. Den Studierenden wird dringend empfohlen, das Formblatt zur Themenabsprache zu nutzen, auch Sie sind herzlich eingeladen, die Studierenden daran zu erinnern. 
    Anmeldung: Die Studierenden melden sich bei Ihnen in MARVIN für die Prüfung an. Die Frist beginnt zu Semesterbeginn und endet am Ende der Vorlesungszeit (Mitte Juli bzw. Mitte Februar). Fristen können Sie jeweils aktuell auf der Homepage
    Umfang: Der Umfang orientiert sich an der Aufgabenstellung und dem in der Prüfungsordnung festgelegten Workload. Der Prüfungsausschuss hat eine Orientierung ausgegeben, die allerdings in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung flexibel ist. Bitte kommunizieren Sie Ihre Standards in jedem Fall an die Studierenden
    Abgabe: Die Abgabe ist standardmäßig der 30.09./31.03. Abweichende Fristen können vereinbart werden, dies sollte sehr deutlich kommuniziert und im Zweifel auch begründet werden. Die Abgabe erfolgt am besten per Mail, um die fristgerechte Abgabe zu dokumentieren. Eine zusätzliche Abgabe in Papierform ist üblich, Sie können aber auch darauf verzichten. Verlängerungen der Bearbeitungszeit nur mit ärztlichem Attest.
    Korrektur: Das Institut hat sich auf Korrekturfristen geeinigt, an die Sie sich halten sollten. Unterstützen kann der im Institut abgestimmte Bewertungsbogen für schriftliche Arbeiten. Bei Prüfungen im Drittversuch sollten Sie ihn unbedingt verwenden, da im Falle von Widersprüchen die Rechtsabteilung erfahrungsgemäß danach fragt. 
    Aufbewahrungsfristen: Hausarbeiten müssen formal 5 Jahre aufbewahrt oder dem/der Kandidat*in gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Das Referat für zentrale Prüfungsangelegenheiten signalisiert aber, dass eine Vernichtung auch nach einem Jahr akzeptabel ist, wenn kein Widerspruch gegen die Note eingelegt wurde. Wer sicher gehen möchte, behält die elektronische Version 5 Jahre.
    "Kritische" Arbeiten (z. B. letzter Prüfungsversuch, Betrugsversuche) sollten auf alle Fälle 5 Jahren archiviert werden (elektronisch).

  • Mündliche Prüfungen

    Themenausgabe: Sie geben das Thema (i.d.R. in der Sprechstunde) in Absprache mit dem/der Studierenden aus. Für die Studierenden ist es eine Hilfe, wenn Sie auf der Homepage Ihre Standards kommunizieren (z. B., welche Unterlagen Sie im Vorfeld haben möchten (Thesenpapier, Gliederung, etc...) und welche Unterlagen in der Prüfung selbst verwendet werden dürfen. 
    Umfang/Dauer: Mündliche Prüfungen dauern laut Prüfungsordnung zwischen 25-35 Minuten (pro Studierender bzw. pro Studierendem). Die Länge sollte innerhalb eines Moduls einheitlich von allen Prüfer:innen gehandhabt werden.
    Anmeldung/Rücktritt: Die Studierenden melden sich nach der Absprache mit Ihnen in MARVIN an. Bis zwei Wochen vor vereinbartem Prüfungstermin können Studierende ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten. Eine Abmeldung ist für die Studierenden in MARVIN nicht mehr selbständig möglich.  Diesen Rücktritt erfassen die Prüfer:innen in MARVIN mit dem Kürzel "RAN" im Bewertungsfeld. Alternativ kann das Prüfungsbüro dies tun.
    Organisation/Durchführung: Es ist ein/e Beisitzer:in notwendig, der/die auch das  Protokoll führt. Das Protokoll wird nach der Prüfung in der Arbeitsgruppe archiviert und mindestens 5 Jahre aufgehoben (vermutlich am besten als Scan). 

    Merkblatt für die Durchführung mündlicher Prüfungen mit allen Infos

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FAQ rund um Studien- und Prüfungsleistungen

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