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Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang "Erziehungs- und Bildungswissenschaft"

  • Zulassungsbedingungen

    Die Zulassungsvoraussetzungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung.
    Zusammengefasst können Sie sie aber auch hier nachlesen:

    (1)    Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ oder der Nachweis eines vergleichbaren in oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelorstudium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten ein Nachweis über eine vorläufige durchschnittliche Gesamtnote sowie über mindestens 150 bereits erworbene Leistungspunkte zu führen. Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der Nachweis des Abschlusszeugnisses bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des 1.Fachsemesters geführt wird.

    (2)   Über die Frage der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums i. S. des Abs. 1 entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 16).

    (3)   Über die Frage der Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses i. S. des Abs. 1 entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 16).

    Achtung: Leistungen, die für den Studienabschluss, der zum M.A.-Studium berechtigt, relevant sind, dürfen nicht "nachträglich" erworben werden, wenn Sie bereits im M.A.-Studium ("unter Vorbehalt") eingeschrieben sind! D.h. bei einer vorläufigen Zulassung mit 150 LP sind die fehlenden 30 LP noch im Laufe des SoSe zu erwerben und entsprechend diesem Semester zu zurechnen.

  • Studienanforderungen

    Hier finden Sie unter anderem einen Überblick über Interessen und Eigenschaften, sowie Vorkenntnisse, die Sie für den Masterstudiengang „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ mitbringen sollten. Unter "Warnschilder" erhalten Sie einige Tipps, die Sie beachten sollten!

  • Bewerbungsfristen

    Um Ihre Bewerbung gut vorbereiten zu können und um später eine gültige Bewerbung abzugeben, sollten Sie sich über die Fristen und Termine für das Bewerbungsverfahren informieren.

  • Zur Bewerbung

    Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:

    Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter

    Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter

    Sie sind derzeit an einer deutschen Universität in einem Masterstudiengang eingeschrieben und wollen Ihr Studium in Ihrem bisherigen oder einem ähnlichen Masterstudiengang an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen (Bewerber für ein höheres Fachsemester) >>> weiter

  • Studienkosten

    Für ein Studium des M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft fallen keine Gebühren außer dem üblichen Semesterbeitrag an.

  • Kontakt zu Fragen bezüglich der Bewerbung

    Die Studienfachberatung hilft Ihnen gerne weiter, wann immer Sie Fragen zum Studiengang Master Erziehungs- und Bildungswissenschaft haben.
    Bei Rückfragen zur Bewerbung oder zum Zulassungsantrag können Sie sich entweder telefonisch an das „Marburger Studientelefon“ unter der 06421/28- 22222 wenden oder eine E-Mail an das Studierendensekretariat richten:

    Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Bewerbung!